Zensus: Kommt jetzt die Zwangsunterbringung?

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Wir werden täglich mit neuen Krisenmeldungen konfrontiert, die besagen, dass es in Deutschland spätestens mit der neuen Heizsaison ans Eingemachte geht, weil uns offenbar ein Gasnotstand über Monate oder gar Jahre bevorsteht. Hieß es anfangs noch, dass Gas bei Knappheit zuerst für private Verbraucher gesichert sein soll, noch vor den Industriebetrieben, wird das wenige Wochen danach wieder kassiert.  Über die bevorzugte Versorgung von Haushalten müsse noch mal nachgedacht werden, sagt Wirtschaftsminister Robert Habeck neuerdings. Offenbar hat es sich inzwischen in die luftigen Höhen, in denen unsere Politiker hausen herumgesprochen, dass warme Wohnungen wenig nützen, wenn sogar die Lebensmittelversorgung bedroht ist. Ohne Gas kein Fleisch, warnen die Produzenten bereits. Ich warte darauf, dass Studien ausgegraben werden, die herausgefunden haben, dass die Dänen in Kriegszeiten gesünder waren als im Frieden, weil Fleisch kaum noch im Angebot war. Das kalte Wohnungen gesünder sein sollen als warme, konnte man ja bereits im Qualitätsblättern nachlesen.

Andere Krisen, auf die kein Augenmerk mehr gerichtet wird, entwickeln sich unterschwellig weiter und produzieren bereits jetzt Notstände, die mit diktatorischen Mitteln behoben werden sollen.

Wir erinnern uns, dass unsere Innenministerin Nancy Faeser verfügt hat, dass jeder Schwarzafrikaner und jeder Araber, der seinen Pass weggeworfen hat und an Deutschlands Grenze als Ukrainer Asyl verlangt, nicht überprüft werden darf. „Wir haben Platz“, lautet die aktivistische Devise, der sich zahlreiche Städte und Gemeinden angeschlossen haben. Der Platzmangel ist inzwischen selbst in der Provinz so evident, dass der Landrat des Eichsfeld-Kreises, wegen des “Zustroms an Flüchtlingen aus der Ukraine, dem arabischen Raum und aus Afrika“, der „ungebrochen“ anhält, seine Gemeinden auffordert, unverzüglich Wohnraum zur Verfügung zu stellen:

„Gem. § 2 Absatz 3ThürFlüAG haben die kreisangehörigen Gemeinden bei der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten mitzuwirken […] Sie haben die Einrichtung von Gemeinschafts- und Einzelunterkünften im Gemeindegebiet in den Fällen eines gegenwärtigen, in Ihrem Landkreis auf andere Weise noch oder nicht rechtzeitig abwendbaren Unterbringungsnotstands zu dulden.

Aus diesem Grund werden Sie aufgefordert, ersatzweise gesellschaftliche Räume zur Verfügung zu stellen, eigenen Voraussetzungen zu schaffen oder die Flüchtlinge in noch verfügbaren Wohnraum unterzubringen“.

Was heißt „noch verfügbarer Wohnraum“? Ein Schelm, aktuell „Staatsdelegitimierer“, der dabei an den laufenden Zensus denkt, der abfragt, wie viele Bewohner sich wieviel Quadratmeter Wohnraum teilen?

Und was wird mit der Beheizung dieser Notunterkünfte im Gasnotstand? Kann mit bevorzugter Versorgung derjenige rechnen, der Migranten in seine Wohnung aufnehmen musste?

Mein Bloggerkollege von Science Files hat das Schreiben des Landrates zugespielt bekommen. Sie können es hier im Original sehen:

Mein Bloggerkollege Hadmut Danisch hat dazu wichtige Fragen gestellt:

Quelle: Vera Lengsfeld

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