I. EINLEITUNG
Seit 1985 findet in jedem Jahr am 9. Mai der feierliche Tag der Erinnerung an die Geburtsstunde der ersten supranationalen europäischen Institution statt. Es war der 9. Mai 1950, als der französische Außenminister und spätere Präsident des 1962 gegründeten Europäischen Parlaments, Robert Schuman, anregte, Frankreich und Deutschland sollten ihre Kohle- und Stahlindustrie einer gemeinsamen Einrichtung unterstellen. Daraufhin gründeten 1951 Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Die Montanindustrie unterstand fortan einer gemeinsamen Kontrolle. Ich erwähne dies deshalb, weil mir daran gelegen ist, deutlich zu machen, dass bereits am Beginn der Entwicklung zur heutigen Europäischen Union das Motiv des Handelns die Verhinderung von Krieg war; denn Kohle und Stahl bilden die Basis der Rüstungsindustrie. Das kriegerische Grauen lag bekanntlich erst wenige Jahre zurück.
Weitere Einrichtungen folgten dann im Laufe der Jahre, bis schließlich mit dem Vertrag von Maastricht 1992 die heutige Europäische Union entstand. Unter dem Dach der EU standen damals drei Säulen: Dabei handelte es sich um die Europäischen Gemeinschaften, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres. Durch den Vertrag von Lissabon 2009 wurde das Drei-Säulen-Modell aufgelöst. Die EU ist seither nicht mehr bloße Dachorganisation, sondern eigenständige Institution und kann als Völkerrechtssubjekt eigenständig handeln.
II. EUROPATAG – EIN FEIERTAG?
Die Europäische Union befindet sich nach einhelliger Meinung – sowohl der Gegner als auch der Befürworter − derzeit in einer tiefen Krise. Ist es sinnvoll, in krisengeschüttelter Zeit den Europatag als Feiertag zu begehen? Ein Blick auf die Wahlbeteiligung an der seit 1979 im Fünf-Jahres-Rhythmus stattfindenden Direktwahl des Europäischen Parlaments macht skeptisch: Sie ist kontinuierlich gesunken.
Überdies ist gegenwärtig eine bedenkliche Tendenz der Renationalisierung der Politik festzustellen − die Folgen der Globalisierung, der Digitalisierung und Migration sind es wohl, die dazu führen, dass sich einzelne EU-Länder weniger um das Ganze der Union sorgen und mehr mit sich selbst beschäftigen. Ich verweise nur auf den Ausgang der Parlamentswahl vom 4. März 2018 in Italien, der viertgrößten Volkswirtschaft der EU. Die Protestbewegung „Fünf Sterne“ ist kritisch gegenüber der EU, die „Lega“ sogar aggressiv EU-feindlich eingestellt.
Warum also sollten wir im Jahr 2018 im Rahmen der Europawoche ein politisches Institutionengefüge feiern – zu einer Zeit, in der die Europäische Union vor gravierenden Herausforderungen steht, deren Bewältigung keineswegs sicher ist? Meine Antwort ist eindeutig: Der Europatag ist deshalb unverzichtbar, weil in all den aktuellen Herausforderungen – trotz berechtigter Kritikpunkte − Chancen schlummern, den bedeutsamen Prozess der europäischen Integration nicht nur vor Stagnation, Lähmung oder gar Zerfall zu bewahren, sondern ihn konstruktiv weiterzuentwickeln. Es ist sehr viel leichter, Kritik zu üben und sich zurückzuziehen, als das Positive zu bewahren und fortzuführen. Das, was Unmut hervorruft, muss ernstgenommen werden – etwa einzelne Maßnahmen der Überregulierung oder die mit dem Namen Martin Selmayr verbundene Personalentscheidung der Kommission vom 21. Februar 2018. Doch das Ganze darf nicht aus dem Blick geraten. Von Konrad Adenauer, dem ersten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, stammt eine Äußerung, die zweifellos aktuell ist. Sie lautet: „Kritiker haben wir genug. Was unsere Zeit braucht, sind Menschen, die ermutigen.“ Dieser Aufgabe; Mut zu machen für Europa, müssen wir uns stellen; denn der Frieden zwischen den Partnerländern ist ein überaus hohes Gut, das jede Anstrengung rechtfertigt. Das europäische Projekt ist vor allem ein kollektives Friedensprojekt und eine Wertegemeinschaft. Frieden, Demokratie, Solidarität, Freiheit und Nachhaltigkeit sind die maßgeblichen ideellen Vorstellungen der EU. Davon kündete bereits die flammende, von Friedenshoffnung durchglühte Rede, die der französische Schriftsteller und politische Publizist Victor Hugo am 21. August 1849 vor dem Pariser Friedenskongress hielt. Hugo sprach von „einer höheren Gemeinschaft“, und vor seinem geistigen Auge entstand „die große europäische Bruderschaft“. (1) Und ganz in diesem Sinne forderte vor dem Hintergrund der Erfahrungen des 2. Weltkrieges der Franzose Albert Camus am 28. März 1946 in New York „die Schaffung eines Universalismus“ und „die große Brüderlichkeit der Menschen“. (2)
III. IDENTITÄT UND WANDEL
In der Formulierung unseres Themas erscheinen die Begriffe Identität und Wandel. Sowohl personale Identität, die Übereinstimmung des Einzelnen mit sich selbst, als auch überindividuelle Identität, beispielsweise das Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer Nation, entwickeln sich in einem Zusammenspiel von Identifikation und Unterscheidung. Ein Kind findet zu sich selbst durch die Bindung an die Eltern und zugleich durch die Abgrenzung von ihnen. Die Angehörigen einer Nation werden zu einer Gemeinschaft, indem sie das Gefühl erlangen, bestimmte Ansichten, Eigenschaften und Verhaltensweisen miteinander zu teilen und sich dadurch von anderen Nationen zu unterscheiden. Es kommt nun auf beiden Ebenen, der individuellen und der kollektiven, darauf an, dass Identität nicht exklusiv verstanden wird; die eigenen Merkmale dürfen nicht überbetont, verabsolutiert werden. Denn Identität ist keine ein für alle Mal feststehende Größe, sondern sie wandelt sich, und zwar in einem Prozess der Begegnung, der Auseinandersetzung. Treffend formulierten diesen Gedanken so unterschiedliche Geister wie Johann Wolfgang von Goethe (3) und Ernst Bloch. „Man weiss erst daß man ist wenn man sich in anderen findet“, schrieb der „Dichterfürst“. Und der Tübinger Philosoph bemerkte: „Ich bin. Aber ich habe mich nicht. Darum werden wir erst.“ (4)
Identität ist mithin nicht ohne Wandel zu gewinnen. Das gilt auch für die europäische Identität. Europa, das zeigen die aktuellen Herausforderungen, auf die ich jetzt zu sprechen komme, muss sich verändern. Eine Reihe von Reformvorschlägen liegt auf dem Tisch. Entscheidend wird sein, welche Reformen auf welche Weise und zu welcher Zeit umgesetzt werden. Die Menschen in den europäischen Ländern werden nur dann das Bewusstsein einer gemeinsamen Identität bewahren beziehungsweise entfalten, wenn sie überzeugt sind, dass sich die Europapolitik den gegenwärtigen Schwierigkeiten stellt und tragfähige Lösungen erarbeitet, dass sie insbesondere im Rahmen der Außen- und Sicherheitspolitik für den Schutz der Bürger sorgt. Ein weiter Weg liegt noch vor uns, ehe vielleicht eines Tages ein europäisches Heimatgefühl die Bürger erfüllt – zweifellos eine wahre Herkulesaufgabe für die EU. Gelänge ihre Bewältigung, wäre dies in der Tat etwas völlig Neues, nämlich die Verbindung von Ortsgebundenheit und Weite, von regionaler Verwurzelung und übernationalem Gemeinschaftsgefühl.
IV. AKTUELLE HERAUSFORDERUNGEN
Es gibt gegenwärtig eine Vielzahl drängender Probleme für die EU. Sie alle zu behandeln, würde den zeitlichen Rahmen sprengen. Ich beschränke mich daher auf fünf Felder:
1. den Brexit
2. die Spaltung der EU-Mitgliedstaaten
3. die Reformagenda
4. die Flüchtlingspolitik
5. die Legitimation der Europäischen Union.
Von den übrigen Herausforderungen nenne ich hier nur stichwortartig: die Digitalisierung in den Bereichen Bildung, Wirtschaft, Kultur und Politik, etwa die Verbesserung der digitalen Infrastruktur, die Überwindung des digitalen Grabens innerhalb der EU, ferner die Klärung des schwierigen Verhältnisses zur Türkei – diese beharrt weiterhin auf ihrem Beitrittswunsch, und die EU ihrerseits muss daran interessiert sein, dass sich die Türkei nicht weiter von Europa entfernt und sich in die Arme Russlands begibt.
Punkt 1 − der BREXIT:
Zum ersten Mal – so die gültige Beschlusslage − tritt mit Großbritannien ein Partnerland aus der EU aus. Bei dem vom damaligen Premierminister David Cameron angekündigten Referendum stimmten am 23. Juni 2016 die Wähler mit 51,9 Prozent für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Die Briten haben sich in der Gemeinschaft nie heimisch gefühlt. Am Tag nach dem Volksentscheid kündigte Cameron seinen Rücktritt an. Seiner Nachfolgerin Theresa May fiel die Aufgabe zu, den Austrittsprozess nach Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union rechtswirksam in die Wege zu leiten. Die geschah am 29. März 2017. Gemäß der vertraglich festgelegten zweijährigen Verhandlungsperiode könnte der Brexit des zweitgrößten Nettozahlers zur Finanzierung des EU-Haushalts und wichtigen Kapitaleigners der Europäischen Investitionsbank am 29. März 2019 erfolgen.
Zur Erklärung: Nettozahler sind die 10 der noch 28 Mitgliedsländer, die pro Jahr mehr in die Gemeinschaftskasse einzahlen, als sie aus ihr bekommen.
In der ersten Verhandlungsphase, die am 19. Juni 2017 unter der Leitung des Chefunterhändlers der Europäischen Kommission, Michel Barnier, und des britischen Ministers für den Austritt aus der EU, David Davis, begann, wurden drei Themenkomplexe behandelt: die Ausgleichszahlungen an die EU nach dem Brexit, die künftigen Rechte britischer Staatsbürger in der EU und der EU-Bürger in Großbritannien sowie die Frage der bisher offenen Grenze zwischen dem zum Vereinigten Königreich gehörenden Nordirland und der seit 1973 zur Europäischen Union gehörenden Republik Irland. Mit dem Brexit entstünde dort eine neue Außengrenze der EU. Sollte Großbritannien, wie erwogen, die Zollunion und den Binnenmarkt verlassen, dürften Grenz- und Zollkontrollen eingeführt werden.
Die Verhandlungsrunden der ersten Phase verliefen äußerst zäh und stockten mehrmals, bis im Dezember 2017 der Europäische Rat, also die Staats- und Regierungschefs der verbleibenden 27 Länder, das Signal zum Beginn der zweiten Verhandlungsphase gab. Im März 2018 einigten sich die EU und Großbritannien auf Regelungen für die Übergangsphase nach dem Brexit. Sie dauert voraussichtlich bis Ende 2020. Die Briten werden in dieser Zeit EU-Bestimmungen beachten und haben dafür weiter Zugang zum Binnenmarkt und zur Zollunion. London wird aber nicht mehr an Brüsseler Entscheidungen beteiligt sein. Es wurde Rechtssicherheit für die Menschen vereinbart, die in der Übergangsphase nach Großbritannien oder in die EU ziehen: Sie sollen die gleichen Rechte genießen wie diejenigen, die bereits vorher kamen. Zudem erklärte sich London bereit zur Zahlung des von der EU geforderten Betrages, dessen Höhe freilich noch nicht genau feststeht. Ungeklärt ist gegenwärtig die Grenzfrage Irland/Nordirland. Auch muss noch eine Einigung über ein Handelsabkommen erzielt werden.
Das Jahr 2018 wird wohl zu einem Schicksalsjahr für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien werden. Zugleich wird deutlich werden, ob der Brexit der Beginn eines Zerbröckelungsprozesses des Staatenbundes insgesamt wird.
Insgesamt dürfte die Ausstiegsfrage nicht nur für die Gemeinschaft, sondern auch für die Wirtschaft des Vereinigten Königreiches zu erheblichen Belastungen führen. Es gibt deshalb derzeit bereits britische Stimmen, etwa der Liberaldemokraten, die ein zweites Referendum anregen.
Punkt 2 − SPALTUNG DER EU-MITGLIEDSTAATEN:
Auch was den Zusammenhalt der europäischen Staaten betrifft, gibt es gewaltige Herausforderungen. Schon bisher konnten Krisen, zum Beispiel die Finanzkrise ab 2007, nur mit Gruppen von Mitgliedsländern, nicht einstimmig, gelöst werden. Dieses strukturelle Problem tritt aktuell besonders in der Flüchtlingspolitik zutage, auf die ich noch eingehen werde. Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob nicht das Überstimmen einzelner Staaten durch Mehrheitsbeschlüsse und damit die Differenzierung innerhalb der EU die Stabilität der Union zumindest auf Dauer gefährdet. Auch beim Kapitel Legitimität der Europäischen Union wird hiervon die Rede sein.
Fraglich ist ferner, welche Auswirkungen auf die Stabilität der EU die im Dezember 2017 erfolgte erstmalige Einleitung eines Rechtsstaatsverfahrens gegen ein Mitgliedsland nach Artikel 7 des EU-Vertrages haben wird. Die EU-Kommission betrachtet die neuen polnischen Gesetze zur Justiz, die auf eine Politisierung der Rechtsprechung hinauslaufen, als „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit“, wie es in Absatz 1 heißt. Die nationalkonservative Regierungspartei PiS hat sich im April 2018 zu geringfügigen Änderungen bereit erklärt. Einerseits ist die Kommission Anwalt der liberalen Demokratie und „Hüterin der Verträge“, muss also auf die Rechtsstaatlichkeit in der EU achten, andererseits kann das Strafverfahren, für das der Rat der Mitgliedsländer zuständig ist, einen Keil in die ohnehin angespannte Ost-West-Beziehung treiben. Zudem ist der Erfolg des Verfahrens fraglich: Für dessen spätere Entscheidungen über mögliche Sanktionen, im äußersten Falle den Stimmrechtsentzug im Ministerrat, ist Einstimmigkeit erforderlich. Ungarns Ministerpräsident und Wahlsieger vom 8. April 2018, Viktor Orbán, dem nach Worten der Kulturwissenschaftlerin Magdalena Marsovszky ein „streng rassisch getrenntes Europa der Nationen“ vorschwebt, (5) hat bereits sein Veto angekündigt. Kürzlich wurden im Europäischen Parlament Stimmen laut, die ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren gemäß Artikel 7 des EU-Vertrages auch gegen Ungarn, einen der Hauptprofiteure des EU-Haushalts, fordern. Wieder geht es um fragwürdige Justizreformen, auf den Weg gebracht durch Orbáns Bürgerbund Fidesz. Auch der Erfolg dieses Verfahrens wäre höchst ungewiss, da die Achse Budapest-Warschau gefestigt ist und sich beide Staaten Beistand in Sachen Rechtsstaatsverfahren zugesichert haben.
Auf diesem Feld ist also weiterhin viel Dialogarbeit und diplomatisches Geschick zwischen der EU und den ostmitteleuropäischen Ländern vonnöten.
Tendenzen der Spaltung belasten die EU darüber hinaus auch von regionalen Unabhängigkeitsbestrebungen her. Denken wir etwa an die aktuelle Katalonien-Krise nach dem Referendum vom 1. Oktober 2017 und der einseitigen Unabhängigkeitserklärung vom 27. Oktober 2017. Die Befürworter der katalanischen Unabhängigkeit fordern von der spanischen Zentralregierung die volle Steuerhoheit, was Madrid ablehnt. In der Wahl am 21. Dezember 2017 errangen die drei separatistischen Parteien die absolute Mehrheit. Würde sich die Region, die seit der Unabhängigkeitserklärung unter Zwangsverwaltung steht, von Spanien loslösen, wäre sie nicht mehr Teil der Eurozone, also des Raumes der 19 EU-Staaten, die den Euro als offizielle Währung eingeführt haben. Die EU müsste dann das zukünftige Verhältnis zu Katalonien klären.
Über konkrete Unabhängigkeitsbestrebungen hinaus „gibt es überall“, wie der Historiker und Literaturkritiker Gustav Seibt konstatierte, „den Drang zu kleinen Gemeinschaften in Europa: Regionen begehren auf gegen Nationalstaaten mit ihren verhassten Hauptstädten und ihren abgehobenen politischen Eliten“. (6) Die Europäische Union wird sich dem Spagat zwischen der Wahrung der Einheit und derartigen dezentralen Bewegungen ernsthaft stellen müssen, statt sich auseinanderdividieren zu lassen.
Punkt 3 – REFORMAGENDA:
Neben den zahlreichen ungelösten Problemen der EU haben in letzter Zeit zwei Wahlsiege zu neuen Anstrengungen geführt, das europäische Projekt zu festigen. Ich meine zum einen die Wahl Donald Trumps zum amerikanischen Präsidenten und den Sieg Emmanuel Macrons über die rechtspopulistische Marine Le Pen in Frankreich. Trump verfolgt eine isolationistische, protektionistische und wissenschaftsfeindliche Politik. Die Irritationen, die von der mangelnden Bereitschaft der US-Administration zu Bündnisverpflichtungen in der Außenpolitik und von der neo-nationalistischen Abschottung zugunsten des Inlandsmarktes − transatlantischer Handelsstreit: bis zum 1. Juni 2018 EU ausgenommen von Strafzöllen auf Aluminium und Stahl; ab 12. Mai 2018 voraussichtlich Ausstieg aus dem Iran-Atomabkommen − ausgehen, veranlassten viele Menschen in Europa, das Integrationsprojekt wieder zu schätzen. Zum anderen stiegen durch die Wahl Macrons die Hoffnungen auf durchgreifende Reformen der EU.
Die positivere Stimmung machte sich bereits 2016 bemerkbar, als zum Beispiel die Initiative Pulse of Europe in Frankfurt am Main gegründet wurde – eine von Privatpersonen organisierte Bewegung, die deshalb auch als Graswurzelbewegung bezeichnet wird. Entscheidend für die Teilnehmer an den zahlreichen Kundgebungen der Bürgerbewegung in mehreren, teilweise auch nichteuropäischen Ländern, vor allem aber in Deutschland, ist die Überzeugung, dass die Idee der europäischen Integration den Frieden zwischen den Mitgliedstaaten garantiert.
Es bleibt abzuwarten, ob der neue Schwung in der Bevölkerung anhält und ob er sich beispielweise auf die Beteiligung an der Europawahl im Mai 2019 auswirken wird.
Die Visionen, vor allem die ambitionierten konkreten Vorschläge Emmanuel Macrons für eine Neuordnung Europas, sind zwar wegen der zentralistischen Tendenz umstritten, beleben aber die Debatte über die Zukunft Europas, wie sein Auftritt am 16. April 2018 vor dem Europäischen Parlament in Straßburg gezeigt hat. Es wird spannend werden, zu beobachten, wie die Politik der EU auf Macrons Impulse eingehen wird. Der Präsident will den Schwerpunkt im Haushalt der EU verlagern: von den Agrar- und Infrastrukturbeihilfen auf Grenzschutz, Digitales, Verteidigung und Innovation. (7)
In seiner Grundsatzrede Initiative für Europa am 26. September 2017 an der Universität Paris-Sorbonne setzte sich der Präsident für ein „souveränes, geeintes und demokratisches Europa“ ein. Er stellte „ein Netzwerk von bis zu zwanzig wahrhaft Europäischen Universitäten“ vor Augen, die es seiner Ansicht nach „bis 2024“ geben soll. Diese sollen sich der Sprachenvielfalt widmen, durch Exzellenz in Forschung und Lehre charakterisiert sein und die kulturelle Einheit Europas stärken. (8) Macron forderte einen eigenen Haushalt der Eurozone, die bis jetzt nur über ein vergleichsweise kleines Verwaltungsbudget verfügt, einen supranationalen Finanzminister, einen Zuwachs der EU-Eigenmittel und die Abkehr von der bisherigen Legitimation der EU − nicht die demokratischen Mitgliedstaaten sollen diese begründen, sondern Europa solle „selbst demokratisch sein“. Dieser Punkt wird uns bei der Frage nach der Legitimität der Europäischen Union genauer beschäftigen.
Die EU hat ihrerseits neue Pläne zur Reform der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion vorgestellt. So soll zum Beispiel der Euro-Rettungsfonds zu einem Währungsfond ausgebaut werden und der Posten eines Europäischen Finanzministers beschlossen werden. Der 2012 geschaffene Euro-Rettungsfond ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) ist eine Finanzierungsinstitution, die bisher von den Finanzministern der Eurozone verwaltet wird. Ihre Aufgabe ist es, überschuldeten Mitgliedstaaten der Eurozone mit Krediten und Bürgschaften zu helfen. Diese Unterstützung erfolgte gegenüber Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern. Der ESM soll nach den Plänen der Kommission zu einem Europäischen Währungsfond (EWF) aufgewertet werden. Er könnte, so die Intention, zukünftig Krisen ohne den Internationalen Währungsfonds (IWF) bewältigen.
Beide Pläne sind bereits auf Kritik gestoßen. Die Gegner befürchten, der EWF würde zur Institutionalisierung einer Schulden- und Transfergemeinschaft zu Lasten der Steuerzahler führen und den Wettbewerb untergraben. Hinsichtlich des Amtes eines EU-Finanzministers ist ungeklärt, welche Rechte er besitzen soll. Es herrscht Uneinigkeit zwischen den Staaten Süd- und Nordeuropas. Nach Vorstellung der südeuropäischen Länder soll der Minister Schuldtitel ausgeben dürfen. Den Nordeuropäern schwebt vor, dass er nationale Haushaltspläne zurückweisen darf. Zudem ist fraglich, wann ein solcher Posten eingerichtet werden kann.
Zu den Aufgaben im Rahmen der Reformagenda, die gelöst werden müssen, gehört ferner die Klärung, ob die EU, wie von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Emmanuel Macron geplant, auch zu einer Sozialunion ausgebaut werden soll. Hierbei ist an die Durchsetzung fairer Arbeitsbedingungen in den Mitgliedstaaten gedacht. Eine Europäische Arbeitsmarktbehörde könnte eingerichtet und eine europäische Sozialversicherungsnummer eingeführt werden.
Auch diese Vorschläge sind umstritten. Kritisiert wird, dass die bisherigen Befugnisse der Länder für den Bereich „Arbeit und Soziales“ auf eine zentrale Mammutbehörde übertragen würden.
Punkt 4 – FLÜCHTLINGSPOLITIK:
Nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind Flüchtlinge Menschen, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung“ ihr Land verlassen haben. Migranten hingegen, die in Deutschland meist als „Menschen mit Migrationshintergrund“ bezeichnet werden, ist ein Ausdruck für Menschen, die aus eigenem Antrieb, häufig auf illegalem Wege, ihr Land verlassen, weil sie sich anderswo eine Verbesserung ihrer Lebenssituation erhoffen. Zu den Gründen für Migration zählen Armut, wirtschaftliche Faktoren, klimatische Bedingungen oder kriegerische Verhältnisse.
Nach dem Dubliner Übereinkommen, das 1997 in Kraft trat, dürfen Drittstaatsangehörige, also Menschen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der EU besitzen, nur dort Asyl beantragen, wo sie das erste Mal europäischen Boden betreten haben. Im Falle eines positiven Bescheids erhalten sie den Flüchtlingsstatus oder einen anderen internationalen Schutzstatus.
Die über das Mittelmeer Geflohenen gelangen zumeist nach Griechenland und Italien, den beiden Mitgliedsländern an den EU-Außengrenzen. Das Dubliner Übereinkommen belastet und überfordert also hauptsächlich die Mittelmeer-Anrainerstaaten Griechenland und Italien. Im November 2017 hat das Plenum des EU-Parlaments deshalb Reformvorschläge vorgelegt, die insbesondere das Ersteinreisekriterium zugunsten eines zentralisierten Systems der Verteilung von Asylsuchenden innerhalb der EU ersetzen soll. Ungewiss ist freilich, ob, wie vorgesehen, bis Mitte 2018 eine Einigung zwischen Europäischer Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europaparlament über die Umsetzung der Vorschläge zustande kommt.
In der Zeit der europäischen Flüchtlingskrise, in der in den Jahren 2015 und 2016 weit über eine Million Flüchtlinge und Migranten in der EU um Asyl ansuchten, reagierte die EU mit verschiedenen Maßnahmen.
1. erhebliche Erhöhung der EU-Haushaltsmittel seit 2015
2. das Hotspot-Konzept, also die Einrichtung von Erstaufnahme- und Registrierungszentren; diese unterstützen Griechenland und Italien bei der erkennungsdienstlichen Behandlung der Flüchtlinge und bei deren Überführung in die Folgeverfahren.
3. das EU-Türkei-Abkommen − Ziel der Vereinbarung ist es, die Zahl der Menschen, die aus der Türkei über Griechenland nach Westeuropa gelangten beziehungsweise dorthin wollen, zu reduzieren. Zur besseren Versorgung der in der Türkei Angekommenen stellte die EU Geldzahlungen in Aussicht, und zwar sechs Milliarden bis 2018. Dafür verpflichtete sich die Türkei, die Grenze stärker zu schützen und die Seenotrettung zu verbessern. Flüchtlinge ohne Anspruch auf Asyl, im Wortgebrauch der EU „irreguläre“ Asylsuchende, sollen von den griechischen Inseln zurück in die Türkei gebracht werden. Im Gegenzug ist die EU bereit, für jeden dieser Abgeschobenen einen Flüchtling aus der Türkei aufzunehmen, der aus dem Bürgerkriegsland Syrien geflohen ist. Das Abkommen sieht außerdem vor, die Visumspflicht für türkische Bürger im Schengen-Raum, in dem der unbeschränkte Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital herrscht, rasch aufzuheben und die EU-Beitrittsverhandlungen wiederaufleben zu lassen.
Heftige Kritik an der nicht verpflichtenden EU-Türkei-Vereinbarung kommt zum Beispiel von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die das Flüchtlingsabkommen für ein „Desaster“ hält und fordert, die Flüchtlinge auf das griechische Festland und in andere EU-Länder einreisen zu lassen.
4. Unterstützung beim Aufbau einer libyschen Küstenwache. Deren Aufgabe besteht darin, die Fluchtwege über das Mittelmeer abzuriegeln und Bootsflüchtlinge nach Libyen zurückzubringen. Problematisch ist indessen, dass in den internationalen Gewässern vor der libyschen Küste eine Konkurrenzsituation bei der Rettung von Flüchtlingen besteht: Die libysche Küstenwache geht gewaltsam gegen Flüchtlinge vor und versucht, die Arbeit ziviler Rettungsorganisationen, etwa Sea Watch und SOS Mediterranee, mit Hilfe ihrer schwer bewaffneten Boote zu behindern. Und die europäischen Schiffe halten zuweilen, wie jüngst ein Gutachten des Deutschen Bundestages gezeigt hat, Flüchtlinge auf dem Meer fest, statt sie gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention auf das europäische Festland zu bringen; so überlassen sie diese der libyschen Küstenwache – eine klare Verletzung der Menschenrechte. (9)
5. Aktionsplan zur Evakuierung von Flüchtlingen aus Camps in Libyen, beschlossen im November 2017 auf dem EU-Afrika-Gipfel. Die EU soll finanzielle Hilfe bei der Wiedereingliederung der Menschen in ihre Herkunftsländer leisten. Auch auf diesem Wege bemüht sich die EU, Anreize zur illegalen Einwanderung zu vermindern und Wege für die legale Einwanderung nach Europa zu schaffen.
Die deutsche Bundesregierung beispielsweise hat inzwischen in sieben Ländern Beratungszentren eingerichtet, etwa das Deutsch-tunesische Zentrum für Jobs, Migration und Reintegration. Diese Stellen sollen einerseits Fachkräfte nach Deutschland vermitteln, andererseits aber diejenigen unterstützen, die keine Aussicht auf ein Visum für Deutschland haben, und aus Deutschland in ihre Heimat Zurückgekehrten bei der Wiedereingliederung durch Finanzierung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen helfen. (10)
Der Fachkräftemangel stellt, das sei in diesem Zusammenhang erwähnt, im Westen und im Osten Europas ein erhebliches Problem dar.
6. Temporäre Binnenkontrollen im Schengen-Raum – auch zur Abwehr von Terroranschlägen. Diese Entscheidung haben Deutschland, Österreich, Dänemark und Frankreich getroffen. Die derzeitige EU-Ratspräsidentschaft, Bulgarien, fordert die Aufhebung der Kontrollen an den Grenzen von Schengen-Staaten, um die volle Freizügigkeit zu gewährleisten und die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Wirtschaft sicherzustellen.
7. Verbesserung des Schutzes der EU-Außengrenzen – obwohl der Grenzschutz zu den Aufgaben des Nationalstaates gehört. Zuständig ist Frontex, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache. Hier üben Menschenrechtsorganisationen scharfe Kritik an einzelnen Maßnahmen. So sollen Flüchtlingsboote abgedrängt und internationale Standards des Völkerrechts verletzt worden sein. Menschenrechtler verlangen, dass die Grenzschützer auch auf Hoher See die Flüchtlings- und Menschenrechte achten, die allen Menschen gleichermaßen zugedacht sind und weltweit gelten sollen.
Soweit die Reaktionen der EU im Rahmen der Flüchtlingsproblematik. Nach der Spaltung zwischen nord- und südeuropäischen Ländern im Zusammenhang mit der Finanzkrise droht auf diesem Feld eine aktuelle Zerreißprobe für die EU; denn Ost- und Westeuropa entwickeln sich mittlerweile in entgegengesetzte Richtungen.
Die ostmitteleuropäischen Länder der Visegrád-Gruppe − Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn – rücken zunehmend nationale Interessen in den Vordergrund und entwickeln teilweise autokratische Tendenzen. Die Regierungen in Warschau, Prag, Bratislava und Budapest wenden sich von Grundprinzipien der EU ab. Zu diesen Leitbildern gehört seit dem Ende der 1990er Jahre die Akzeptanz der Diversität, also der Vielfalt von unterschiedlichen Menschengruppen. Diese Norm lehnen die Visegrád-Staaten kompromisslos ab − die 2015 mit Mehrheit beschlossene Quotenregelung zur Verteilung von 120.000 Flüchtlingen kommt für sie nicht Betracht. Auch Rumänien und die Baltischen Staaten stimmten gegen die Regelung. Der EU-Beschluss sieht als Kriterien für die Umverteilung Bevölkerungszahl, Wirtschaftskraft und Arbeitslosenquote vor. Die verhängnisvolle Kluft innerhalb der EU rührt nach Ansicht von Beobachtern auch daher, dass, wie Stefan Luft in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung schreibt, „die tief verunsicherten postsozialistischen Transformationsgesellschaften Solidaritätspflichten unter nationalen, ethnischen und religiösen Bezügen (sehen)“. Moralische Appelle erscheinen ihnen „als Bedrohung und als Überforderung“. (11)
Trotz des im Jahr 2017 ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtmäßigkeit des Umverteilungsbeschlusses der EU-Innenminister bleiben Ost und West de facto gespalten – ein bedenklicher Zustand, der den Keim der Erosion des europäischen Projektes birgt und deshalb dringend einer einvernehmlichen Lösung harrt. Die Frage, wie die Flüchtlinge zwischen den Mitgliedstaaten gerecht verteilt werden sollen, ist de facto ungelöst. Die bloße Kritik Westeuropas am Wahlverhalten in den Visegrád-Staaten und an den Maßnahmen und Äußerungen der Regierungen wird nicht genügen, um die Entsolidarisierung und Spaltung zu überwinden. (12) Es wird interessant sein, zu beobachten, ob die dringend erforderliche neue Asylordnung in der EU an der Quotierungsfrage scheitert oder ob es gelingt, Regelungen so zu verändern, dass die Pflicht zur Aufnahme von Flüchtlingen entfällt.
Auch westeuropäische Staaten stehen angesichts der Wahlergebnisse und des wachsenden Zulaufs rechtspopulistischer Strömungen in ihren Ländern unter Druck. Ich denke zum Beispiel an die neue Regierung in Österreich unter Sebastian Kurz, die mit strikten Gesetzen eine rigide Flüchtlingspolitik durchsetzen will. Oder an Frankreich, wo aktuell mehr Flüchtlinge abgeschoben und Personenkontrollen in Notaufnahmen eingeführt werden sollen. Oder an Deutschland, das nach den Wahlerfolgen der Alternative für Deutschland trotz des starken Rückgangs der Einwanderung aus Ländern außerhalb der EU in 2017 − während die Zuwanderung aus den Mitgliedstaaten der EU anstieg, besonders aus Polen, Rumänien und Bulgarien − gesetzliche Regelungen verabschiedet hat, die eine – rechtlich freilich problematische − Beschränkung der Zuwanderung von Flüchtlingen und eine Kontingentierung des derzeit bis Ende Juli 2018 ausgesetzten Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus vorsehen. Als subsidiär Schutzberechtigte gelten Ausländer, die nicht Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention sind, aber im Falle der Abschiebung mit einem ernsthaften Schaden, z.B. Folter, rechnen müssten. Für die Neuordnung der zusätzlichen Härtefallregelung in Deutschland gelten hohe Hürden.
Punkt 5 − LEGITIMATION DER EUROPÄISCHEN UNION:
Die Rechtmäßigkeit der Europäischen Union leitet sich hauptsächlich von den funktionierenden Demokratien ihrer Mitgliedsstaaten her, nämlich von den Wahlen zu den nationalen Parlamenten. Diese bestimmen die Zusammensetzung der jeweiligen Regierung. Aus den Regierungen bildet sich der Rat der Europäischen Union, in welchem die Minister aus jedem EU-Staat versammelt sind. Im Wechsel übernimmt jedes EU-Land für ein halbes Jahr den Ratsvorsitz.
Bei dem Rat der EU, dem größere Kompetenzen als dem Parlament zukommen, handelt es sich demnach um eine indirekte, nämlich abgeleitete demokratische Legitimität.
Demgegenüber ist das Europäische Parlament zwar direkt demokratisch legitimiert: Es wird seit 1979 alle fünf Jahre von den Unionsbürgern gewählt − in allgemeinen, unmittelbaren, freien, geheimen, aber nicht gleichen Europawahlen. Würde jeder gültigen Stimme dasselbe Stimmgewicht zukommen, wäre die Zahl der Abgeordneten viel zu hoch. Deshalb sind kleinere Länder überrepräsentiert und größere unterrepräsentiert. Gewählt werden nationale Parteien, die sich dann freilich im EU-Parlament zu Fraktionen zusammenfinden. So ergibt sich, mit den Worten des Rechtswissenschaftlers Dieter Grimm, „eine paradoxe Situation: Die Parteien, die man wählen kann, haben im Parlament nichts zu sagen. Die Fraktionen, die etwas zu sagen haben, kann man nicht wählen“. (13) Das Europaparlament ist folglich keine repräsentative Vertretung der Bürger und besitzt daher nicht die gleiche Legitimität wie etwa der Deutsche Bundestag.
Um das Legitimitätsdilemma zu beseitigen und mehr Bürgernähe herzustellen, schlägt Dieter Grimm, der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, vor, die Wahl zum Europäischen Parlament zu „europäisieren“, indem „europäische Parteien statt nationaler kandidieren“ (14) – ein Vorschlag, dem viele Länder nicht zustimmen werden.
Es wird sich zeigen, ob und wie die EU das vielfach beklagte Demokratiedefizit zu beheben imstande ist und wie die seit Jahren geführte Debatte um eine Wahlrechtsreform weiter verlaufen und zu welchen Ergebnissen sie führen wird. Neben anderen Punkten sind die Fragen der Sperrklausel und der Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten zu klären. Eine Parlamentarisierung der EU, wie des Öfteren gefordert, würde jedenfalls, so Dieter Grimm ablehnend, zu Lasten des Rates der Europäischen Union gehen. Dessen Abwertung würde den „Legitimationsstrom“ durchtrennen, welcher „der EU von den demokratisch gewählten und verantwortlichen Regierungen der Mitgliedstaaten zufließt“. (15)
Stellt man die Frage nach dem Wesen der EU, so lässt sich trotz fehlender präziser Definition zumindest sagen, dass sie „ein freiwilliger Zusammenschluss souveräner Staaten“ (16) ist. Die Mitgliedsländer haben jedoch Teile ihrer Souveränität auf die EU übertragen. Damit übt die EU, obgleich sie selbst kein Staat ist, Staatsgewalt aus. Einen wichtigen Beitrag zur Legitimation dieser Hoheitsrechte leistet die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Sie wurde am 8. Dezember 2000 verabschiedet. Die Grundrechtecharta ist in sechs Kapitel unterteilt: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, justizielle Rechte.
Das Vertrackte an der Hoheitsmacht des Staatenverbundes besteht darin, dass der Rat der Europäischen Union aufgrund der angewachsenen Zahl der Mitgliedsländer auf Mehrheitsbeschlüsse in bestimmten Bereichen angewiesen ist. Die Notwendigkeit solcher Mehrheitsbeschlüsse führt indessen dazu, dass die Selbstbestimmung der Länder, die in der Minderheit sind, in den Hintergrund tritt und sie um ihre Vetomacht fürchten müssen. Dies behindert den Integrationsprozess. Hier zeigt sich ein fundamentaler Konflikt zwischen den Interessen der Mitgliedsnationen und den Interessen des europäischen Ganzen.
Es gehört deshalb zu den gravierenden Herausforderungen, ein ausgewogenes Verhältnis von nationaler Selbstbestimmung und Zentralisierung herzustellen. Die Schaffung einer Balance ist nur als fortwährender Prozess möglich, der mit Leidenschaft und Sensibilität gesteuert werden muss.
Wenn der französische Präsident Macron, wie oben erwähnt, ein „starkes Europa“ fordert, dass „selbst demokratisch sein“ müsse, so verbirgt sich hinter der wohlklingenden Formel das Dilemma, dass Demokratie ohne Volk nicht denkbar ist. Europa kann sich aber nicht auf ein Volk berufen, sondern besteht aus souveränen Einzelstaaten. Eine Demokratisierung Europas nach dem Modell der nationalen Demokratien ist mithin kaum vorstellbar. (17)
Die politischen Vertreter der europäischen Union müssen der Gefahr wehren, einseitig zugunsten ökonomischer Wettbewerbspolitik immer mehr Souveränitätsverzicht von den Mitgliedsländern einzufordern. Der globale Wettbewerb mit den USA und China ist gewiss eine Realität, auf die wir uns einzustellen haben. Aber die zunehmenden Ängste und Sorgen der Menschen vor der Unübersichtlichkeit der sich rasch wandelnden Welt und dem Ausgeliefertsein an ein schwer zu durchschauendes supranationales Machtgebilde sind ebenso Wirklichkeit. Sie dürfen nicht unterschätzt werden. Das Bedürfnis, sich zu verorten – nicht bloß in Nationen, sondern auch in Regionen −, die Sehnsucht nach Heimat muss im Interesse der Akzeptanz des europäischen Gedankens ernstgenommen werden. (18) Geschähe dies nicht, würden Heimat und Globalisierung einander ausschließende Begriffe. Dies wäre eine verhängnisvolle Entwicklung, die populistischen und radikalen Kräften neue Nahrung gäbe.
V. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Vor dem Hintergrund meiner Ausführungen komme ich zu folgenden Schlussfolgerungen:
1. Die aktuellen Herausforderungen können nicht mehr nationalstaatlich gemeistert werden. Europa kann sich nur gemeinschaftlich in der globalisierten Welt behaupten.
2. Um der Vielzahl der aktuellen Herausforderungen gewachsen zu, erscheint es geboten, vor einer Verbreiterung der Union durch neue Mitglieder eine Vertiefung und Stabilisierung der Integration anzustreben. Auch in diesem Sinne kann das Votum des 2019 scheidenden Kommissionspräsidenten Juncker vom Januar und Februar 2018 verstanden werden. Juncker erklärte, die sechs Westbalkan-Länder Serbien, Montenegro – beide bereits offizielle Beitrittskandidaten mit Beitrittsperspektive 2025 −, Mazedonien, Albanien, Kosovo und Bosnien-Herzegowina müssten vor einem möglichen Beitritt ihre Wirtschaft wettbewerbsfähig machen, die Korruption bekämpfen und zwischenstaatliche Konflikte klären. Andererseits ist angesichts der politischen Einflussnahme Russlands in dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens und des verstärkten wirtschaftlichen Engagements Chinas die Erweiterung durchaus als strategische Ausrichtung im Interesse der EU. Deshalb unterstützt sie diese Länder schon jetzt finanziell erheblich. Auch in der Erweiterungsfrage sind sich allerdings zurzeit die Mitgliedsländer nicht einig. So lehnt beispielsweise Griechenland den Beitritt Mazedoniens ab.
3. Was die EU-Finanzen nach dem Brexit und die neuen Aufgaben der Union betrifft, so muss für die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2021 bis 2027 ein Kompromiss gefunden werden zwischen dem Ruf nach Erhöhung und der Forderung nach Anpassung des Gemeinschaftshaushaltes. Während sich bisher neben Frankreich nur Deutschland, die größte Volkswirtschaft der Eurozone und der größte Nettozahler, zu einer Aufstockung bereit erklärt haben, vertreten beispielsweise die Nettozahler Österreich, Niederlande, Dänemark und Schweden die Ansicht, man brauche keine Steigerung der Ausgaben, sondern müsse Einsparungen vornehmen und den Haushaltsrahmen lediglich umstrukturieren.
Die Kommission hat in der ersten Maiwoche 2018 den entsprechenden Haushaltsentwurf vorgelegt. Höchst umstritten sind neben den geforderten zusätzlichen Mitteln der Mitgliedsländer die vorgesehenen Einsparungen im Agrarbudget und bei der Strukturförderung. Gleichwohl erwarten die Nationalstaaten, dass Brüssel sich verstärkt für Grenzschutz, Grenzkontrolle, Terrorismusbekämpfung, Zusammenarbeit der europäischen Polizei und Investitionen in die Verteidigung einsetzt.
Uneinigkeit herrscht auch in der Frage der Konditionalität, also hinsichtlich des Vorschlages, die Bewilligung von Fördergeldern künftig an die Verpflichtung zu Reformen zu knüpfen.
Der Beschluss über den EU-Finanzrahmen soll auf Wunsch der Kommission bis zum Frühjahr 2019, dem Beginn des Europawahlkampfes, erfolgen. – wahrlich keine leichte Aufgabe!
Grundsätzlich erscheint es mir geboten, das Europäische Projekt nicht zentral unter finanziellen Gesichtspunkten zu betrachten. Eine derartige Sichtweise würde die Grundidee der Gemeinschaft nach und nach aushöhlen. (19)
4. Es bedarf einer kohärenten europäischen Außenpolitik. Beispiele: Haltung zum Nahost-Konflikt und zu Syrien. Die Erwartungen an die EU sind freilich auch hier nicht leicht einzulösen, bedenkt man etwa, dass nicht einmal die am nun schon sieben Jahre währenden syrischen Stellvertreterkrieg beteiligten Mächte ein schlüssiges Konzept für das Land erkennen lassen. Außerdem dürfte es schwierig werden, wenn das Prinzip der Einstimmigkeit bei außenpolitischen Entscheidungen der EU beibehalten würde.
5. Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich auf die Stärken und Leistungen der mächtigen Wirtschafts- und Wertegemeinschaft mit ihren etwa 500 Millionen Menschen und einem Gesamtgebiet, das vom Atlantik bis zum Schwarzen Meer reicht, besinnen und daraus Elan für die Bewältigung der gegenwärtigen Probleme gewinnen. Der Zusammenschluss von 28 nationalen Volkswirtschaften stellt einen enormen Abbau von Bürokratie dar. Die Europäische Union, die einen Anteil von etwa 25 Prozent am Welthandel hat, stärkt die Wirtschaft der Mitgliedsländer, schafft Wohlstand, sichert den Wettbewerb und fördert den Verbraucherschutz – ein Beispiel: die voraussichtlich Ende 2018 in Kraft tretende Eingrenzung des internationalen Online-Einkaufens, des sogenannten Geoblocking, mit dessen Hilfe Onlineshops in unterschiedlichen Mitgliedsländern unterschiedliche Preise anbieten. Ferner dient die EU dem Umweltschutz und vereinheitlicht das Datenschutzrecht – hier denke ich etwa an die ab dem 25. Mai 2018 anwendbare Datenschutz-Grundverordnung. Die EU unterstützt Bildung, Forschung und Kultur, trägt zur Inneren Sicherheit bei, also zum Schutz vor Kriminalität und Terrorismus, und leistet humanitäres Engagement in der Welt. Sie ist – trotz aller Schwächen und Krisen – ohne Zweifel ein Erfolgskonzept, das vor allem dem Frieden zwischen den Nationen dient. „Man muss“, riet Ernst Bloch, „ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern“. (20) Diesem Rat sollten wir folgen.
VI. AUSBLICK
Mit sozialutopischem Schwung hat Ernst Bloch in seinem dreibändigen Hauptwerk Das Prinzip Hoffnung Heimat als ein noch ausstehendes, erst zu schaffendes universales, allen Menschen weltweit zukommendes Gut dargestellt. (21)
Bescheiden wir uns im Rahmen unseres Themas und hoffen, dass in einer nicht allzu fernen Zeit die Menschen das Gefühl haben, in einem heimatlichen Europa zu leben, das als politisches, wirtschaftliches, kulturelles und gesellschaftliches Projekt die nationale und regionale Identität achtet. (22)
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QUELLENVERZEICHNIS
(1) Victor Hugo, „Un jour viendra“, Rede vor dem Pariser Friedenskongress
am 21. August 1849, in: Discours politiques français, Stuttgart: Reclam
(2002), S. 19–22
(2) Albert Camus, Die Krise des Menschen, in: Philosophie Magazin Nr. 05/
2013, Sammelbeilage, Seiten 13 und 14
(3) Johann Wolfgang von Goethe, Briefe. An Auguste Gräfin zu Stolberg,
13. Februar 1775
(4) Ernst Bloch, Tübinger Einleitung in die Philosophie, Frankfurt am Main
1970, Seite 13
(5) Magdalena Marsovszky, Interview: Alex Rühle, „Gott segne den
Magyaren“, in: Süddeutsche Zeitung vom 11. April 2018, Nr. 83, Seite 11
(6) Gustav Seibt, Gutes Gefühl, in: Süddeutsche Zeitung vom 23.-26.
Dezember 2017, Nr. 295, Seite 15
(7) Michaela Wiegel, Die letzte Chance für Europa? in: Frankfurter
Allgemeine Zeitung vom 19. März 2018, Nr. 66, Seite 1
(8) Rainer Klump, Ein Bauplan für Europäische Universitäten, in: Frankfurter
Allgemeine Zeitung vom 13. Dezember 2017, Nr. 289, Seite N 4
(9) Caterina Lobenstein, Kein Durchkommen, in: Die Zeit vom 22. Februar
2018, Nr. 9, Seite 5
(10) Susan Djahangard, Lässt sich das verhindern?, in: Die Zeit vom 15. März
2018, Nr. 12, Seite 33; ferner: Eckart Lohse, Anreize für freiwillige
Rückkehrer, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. März 2018,
Nr. 75, Seite 5
(11) Stefan Luft, Humanitarismus allein wird kaum reichen, in: Frankfurter
Allgemeine Zeitung vom 6. Januar 2018, Nr. 5, Seite 10
(12) vgl. Ivan Krastev, Mein Europa: Die neue Spaltung Europas, Deutsche
Welle, Gastkolumne vom 1. September 2017
(13) Dieter Grimm, Es wäre nicht hilfreich, die EU zu parlamentarisieren,
Interview, die Fragen stellte Anja Papenfuß, in: Internationale Politik und
Gesellschaft (IPG). Die Zeitschrift für internationale Beziehungen und
globale Trends, 15.03.2017
(14) ebenda
(15) ebenda
(16) Werner Weidenfeld, Die Europäische Verfassung verstehen, Bonn 2006,
Seite 14 Anm. 2
(17) vgl. Gerd Strohmeier, Die EU zwischen Legitimität und Effektivität,
in: Bundeszentrale für politische Bildung, Aus Politik und Zeitgeschichte
(APuZ) 10/2007. – Maurizio Bach, Wollen wir wirklich ein zahnloses
Monster?, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. Dezember 2017,
Nr. 302, Seite 12
(18) vgl. Reinhard Müller, In Vielfalt geeint, in: Frankfurter Allgemeine
Zeitung vom 9. April 2018, Nr. 82, Seite 1
(19) vgl. Thomas Gutschker, Nettozahler!, in: Frankfurter Allgemeine
Sonntagszeitung vom 11. März 2018, Nr. 10, Seite 7
(20) Ernst Bloch, Ins Gelingen verliebt – Aphorismen und Lebensweisheiten,
Frankfurt am Main 2000
(21) Ernst Bloch, das Prinzip Hoffnung, Dritter Band, Frankfurt am Main 1973,
Seite 1628
(22) vgl. Guy Kirsch, Europäische Unordnung, in: Frankfurter Allgemeine
Sonntagszeitung vom 31.12.2017, Nr. 52, Seite 20; ferner: Lothar Müller,
Nähe ist ein ferner Ort, in: Süddeutsche Zeitung vom 1. Februar 2018,
Nr. 26, Seite 9