Bundesentwicklungshilfeministerin Svenja Schulze weigert sich nicht nur, im Bereich der Entwicklungshilfe zu sparen, sondern meldet zusätzlichen Bedarf an. In einem Geistesblitz fordert sie in diesem Zusammenhang von der FDP, die Schuldenbremse zu schleifen. Offensichtlich in Unkenntnis darüber, dass die Koalitionsfraktionen überhaupt nicht die notwendige verfassungsändernde Mehrheit für solch ein Unterfangen hätten.
Vielleicht macht Frau Schulze sich einmal darüber Gedanken, ob es angemessen ist, dass Deutschland gemessen am BIP zwar Top-Geber der G7 bei der Entwicklungshilfe ist, aber beim Wirtschaftswachstum inzwischen Schlusslicht. Wirtschaftlicher Erfolg ist die Grundlage dafür, dass wir anderen Menschen helfen können. Nicht umgekehrt. Klare Prioritäten sind das staatspolitische Gebot der Stunde.
Zudem werfen einige Entscheidungen des BMZ erhebliche Fragen auf. Beispielsweise die Tatsache, dass wieder hunderte afghanische Ortskräfte in Afghanistan beschäftigt werden, deren Sicherheit durch diese Arbeit massiv beeinträchtigt wird.
Und auch in Sachen Sparsamkeit sei angemerkt, dass der „Tagesspiegel“ berichtet, dass die Ministerin für ihr Verfahren gegen Julian Reichelt über 20.000 Euro für die rechtliche Vertretung des Ministeriums ausgegeben hat. Das Ergebnis ist eine in der neueren bundesdeutschen Geschichte beispiellose Lehrstunde in Sachen Meinungsfreiheit, die Karlsruhe der Bundesregierung erteilen musste. Die Juristenausbildung ist seit gestern um einen Lehrbuchfall reicher, aber das rechtfertigt nicht das irritierende Vorgehen des Ministeriums in diesem Fall, das zugespitzte und polemische Kritik selbstverständlich auszuhalten hat.