Das Bundesgesundheitsministerium hat mir im Rahmen einer parlamentarischen Einzelfrage eingestanden, dass das Robert Koch-Institut in den vergangenen drei Jahren keine Studie zur Wirkung einer Maskenpflicht durchgeführt hat.
Das Institut wäre aber in der gesetzlichen Pflicht gewesen, jede einzelne Maßnahme nach Evidenz und Wirksamkeit, also Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.
Die Behauptung des Ministeriums, es sei nicht möglich, die Wirksamkeit der Maskengebote unabhängig von anderen Maßnahmen zu überprüfen, ist falsch und der Versuch, einer verfassungsrechtlich zwingenden Verhältnismäßigkeitsprüfung auszuweichen. Dabei wäre es sehr einfach gewesen: Im Frühjahr 2022 waren Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern in der Frage „Maskenpflicht“ auf einem Sonderweg (sog. Hotspot-Regelung), der hätte wissenschaftlich begleitet werden müssen. Nach über drei Jahren und nach hunderten, mit Steuermitteln bezahlten Studien müssen wir leider den Schluss ziehen: Die Bilanz der Arbeit des RKI ist desaströs.
Diese Antwort zeigt zweierlei: Erstens, das Bundesgesundheitsministerium ist nicht willens und in der Lage, einen positiven Beitrag zur Corona-Aufarbeitung zu leisten. Dies muss jetzt durch das Parlament geschehen. Zweitens, der Auftrag des Koalitionsvertrages, das RKI unabhängiger vom BMG zu machen, muss endlich von Karl Lauterbach umgesetzt werden.
Quelle: Facebook