Der Satz von Nancy Faeser: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten“, ist problematisch

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Das Vereinsrecht kann nicht als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen. Der Satz von Nancy Faeser: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten“, ist daher problematisch.

Denn das Vereinsrecht ermöglicht das Verbot von Vereinigungen und nicht von Medien. Die Äußerung der Innenministerin könnte den Verdacht aufkommen lassen, dass das Verbot der hinter “Compact” stehenden GmbH vorgeschoben ist.

Das Ziel scheint hier ausdrücklich das Magazin und nicht die Gesellschaft. Ich habe keinen Zweifel daran, dass es sich bei “Compact” um ein rechtsextremistisches Blatt handelt und viel spricht dafür, dass man auf Grundlage des Strafrechts und des Jugendschutzgesetzes in Verbindung mit den Landespressegesetzen hätte handeln können und müssen. Gerade zum Schutz der Verfassung muss die Verfassung aber peinlich genau beachtet werden.

Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich.

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