Wie wird eigentlich der EU-Kommissionspräsident gewählt?

Europäische Kommission in Brüssel, Foto: Stefan Groß

Nach der Europawahl stellt sich nun die Frage, wer dem derzeitigen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker im Amt nachfolgen wird.

Bis 2014 war der Kommissionspräsident vom Europäischen Rat (also den Staatschefs der Mitgliedsländer) hinter verschlossenen Türen gekürt worden. Nach stundenlanger Befragung im Europaparlament stimmten die Abgeordneten dann für oder gegen die Kandidatin bzw. den Kandidaten der Kommission. Wenn sie/er bestätigt wurde, blieb sie/er für fünf Jahre im Amt.

Mit dem sogenannten „Spitzenkandidaten-System“, erstmals eingeführt bei der Wahl 2014, erhielten die Bürgerinnen und Bürger der EU durch ihre Wahl ein Mitspracherecht darüber, wer das ausführende Organ der EU-Behörden anführen soll. Das ist allerdings nur ein Versprechen des EU-Parlaments. Einige der Staats- und Regierungschefs sehen das anders.

Nach dem EU-Vertrag wird der Kommissionspräsident nämlich vom Europaparlament lediglich bestätigt. Nominieren muss ihn der Europäische Rat, wobei dieser auf die Wahlergebnisse des Europaparlaments „Rücksicht“ nehmen muss.

Die/der Kommissionspräsident/in braucht also zwei Mehrheiten: Als erstes müssen sie/ihn die Staatschefs vorschlagen. Dafür ist eine „verstärkte qualifizierte Mehrheit“ erforderlich.

Um sie zu erreichen müssen mindestens 72 Prozent der Staatschefs der Mitgliedsländer für einen Kandidaten stimmen. Zugleich müssen diese mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Das bedeutet, dass sich mindestens 21 der 28 EU-Staatschefs für einen Kandidaten aussprechen müssen, die zugleich von den 512,4 Millionen Einwohnern der Europäischen Union zusammen mindestens 333,06 Millionen Einwohner vertreten.

Das Europäische Parlament wählt dann den Kandidaten, auf den sich die Staatschefs geeinigt haben „mit der Mehrheit seiner Mitglieder“, also mit mindestens 376 von 751 Mitgliedern. Wenn der Kandidat dann nicht die erforderliche Mehrheit erhält, schlägt der Europäische Rat dem Europäischen Parlament innerhalb eines Monats, wieder mit entsprechender Mehrheit, einen neuen Kandidaten vor, der ebenfalls wieder vom Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt wird.

Es besteht jetzt die wohl einmalige Chance, dass ein Bayer das wichtigste Europaamt erhält. Und zwar aufgrund seiner Wahl.

Info:

Der Kommissionspräsident ist deswegen ein sehr wichtiges Amt, weil er die Leitlinien festlegt, nach denen die Kommission ihre Aufgaben ausübt, über die interne Organisation der Kommission „beschließt“, um Kohärenz, Effizienz und das Kollegialitätsprinzip sicherzustellen und die Vizepräsidenten aus dem Kreis der Kommissionsmitglieder ernennt. Außerdem kann er Kommissionsmitglieder dazu auffordern, ihr Amt niederzulegen. Er organisiert also die Kommission und weist den Kommissaren aus den Mitgliedsländern Arbeitsbereiche zu, die er jederzeit ändern kann. Er bestimmt die Politik der Kommission im besten Interesse Europas. Außerdem vertritt er die Kommission bei Sitzungen des Europäischen Rates, G7- und G20-Gipfeln, bilateralen Gipfeln mit Drittländern und bei wichtigen Debatten im Europäischen Parlament.

Über Thomas Reiner 2 Artikel
Hanns-Seidel-Stiftung. Zunächst Rechtsanwalt, wechselte Reiner als Berater in eine PR-Agentur und engagierte sich später als Pressesprecher der Münchner CSU-Stadtratsfraktion und der CSU München. Mit der Wahl von Josef Schmid zum zweiten Münchner Bürgermeister und Wirtschaftsreferenten arbeitete Reiner ab 2014 im Bürgermeisterbüro undwar dort für das Wirtschaftsreferat zuständig. Nach seiner Tätigkeit als Referent für Politische Zusammenarbeit in der Handwerkskammer für München und Oberbayern ist Reiner seit 2017 bei der Stiftung.