Wie viel Staat braucht die Marktwirtschaft?

Der Weg aus staatlicher Bevormundung und bloßer Mangelverwaltung

„Der deutsche Staat hat zur Stunde das Recht, das Sondereigentum durch geeignete Zwangsmaßnahmen so weit in Gemeineigentum zu verwandeln, als sein eigenes Dasein und seine innenpolitische Ordnung mit dieser Wandlung stehen und fallen.“ Diese Aussage klingt sehr dramatisch nach Staatssozialismus, scheint sehr aktuell zu sein und würde heute gewiss auf weite Zustimmung stoßen, nicht nur bei den „Linken“. Allerdings ist der eben zitierte Ausspruch ein Zitat aus der Schrift „Was nun?“, die Eberhard Welty 1945 in einer extremen Notsituation verfasste. Nach der Katastrophe des „Dritten Reichs“ hatte der Dominikaner und Sozialethiker Welty, der sich im Widerstand gegen das Nazi-Regime bewährte, eine Broschüre veröffentlicht; die zur programmatischen Grundlage der CDU werden sollte. Allerdings nur bis zum „Ahlener Programm“ von 1947.
Aber schon 1948, mit der Währungsreform und der Aufhebung staatlicher Preiskontrollen, löste sich die Wirtschaft aus staatlicher Bevormundung und bloßer Mangelverwaltung. Und mit der 1949 vollzogenen programmatischen Wende zu den „Düsseldorfer Leitsätzen“ bewies die Adenauer-CDU eine ungeahnte pragmatische Lernfähigkeit. Ihre Öffnung für wirtschaftsliberale Positionen, wie sie von der „Freiburger Schule“ der Ordo-Liberalen vorgezeichnet und von Ludwig Erhard praktiziert wurden, brachte die Partei allerdings in Erklärungsnöte. Wie ließ sich das neue Konzept der Sozialen Marktwirtschaft mit der Katholischen Soziallehre vereinbaren? Zunächst ganz einfach: durch die überaus erfolgreiche Wirtschaftspolitik Ludwig Erhards. Ihm gaben der Erfolg, die öffentliche Zustimmung und schließlich auch die CDU-Sozialausschüsse Recht. Die Erhard-Parole „Wohlstand für alle“ bewahrheitete sich so nachdrücklich, dass man von einem „Wirtschaftswunder“ sprach – als ob die von Adam Smith beschworene „unsichtbare Hand“ des Marktes schicksalhaft eingegriffen habe.
Was auf politisch-pragmatischer Ebene gelang, nämlich die Versöhnung zwischen Marktliberalen und den Anhängern staatlicher Wirtschaftsintervention, bot freilich ein nachhaltiges Problem für eine widerspruchsfreie Theorie als schlüssige Antwort auf die klassische Herausforderung: Wie lässt sich ökonomische Freiheit zugleich begründen, sichern und begrenzen? Wie lässt sich die Freiheit aller Marktteilnehmer rechtlich integrieren in eine gesellschaftspolitisch vorzugehende Wettbewerbsordnung und in einen sozialpolitisch nachgeordneten Ausgleich gerechter Verteilung? Und welche übergeordnete Rolle kommt dabei dem Staat zu als Hüter des Gemeinwohls, um dessentwillen er überhaupt existiert? Beschränkt er sich auf eine bloße Rahmenordnungskompetenz – oder darf er durch Verstaatlichung, Vergesellschaftung, industriepolitische Planungsvorgaben. Subventionen oder sonstige Interventionen in wirtschaftliche Belange eingreifen? Und gerät er dabei nicht in Konflikt mit dem Privateigentumsrecht, das seit Leo XIII. für Katholiken als Naturrecht gilt, und ebenfalls im Grundgesetz von 1949 in diesem Sinne verankert wurde, sozial gebunden freilich an die Verpflichtung der Gemeinwohlverantwortung?

Wertkriterien für das Verhältnis von Staat und Wirtschaft

Schon diese Fragen werfen mehr Probleme auf, als unter den gegebenen Umständen gelöst werden können. Aus der Perspektive der Katholischen Soziallehre lässt sich die Frage nach dem „Wie viel“ des Staates, das die Marktwirtschaft heute braucht, ohnehin nicht in einem quantitativen Sinne beantworten. Es sind qualitative Bewertungsfragen, die uns heute und künftig bewegen, wenn wir nach den Wertkriterien fragen, die Staat und Wirtschaft einander verpflichten. Schon die situationsbedingte Interpretation der katholischen Eigentumslehre durch Eberhard Welty im Krisenjahr 1945 zielte auf die Behebung eines vorübergehenden Notstands und war kein Plädoyer für eine systematische Verstaatlichung. Seine späteren Einlassungen verweisen auf eine mittelständisch geprägte, durch Privateigentum, Mitbestimmung und staatliche Rahmenordnung geprägte Wirtschaftsform, die sich als durchaus kompatibel erwies mit dem „Stilgedanken“ der Sozialen Marktwirtschaft.
„Wie viel“ Staat eine Marktwirtschaft braucht, diese Frage scheint auf eine situationsabhängige Ermessensfrage hinauszulaufen, die nicht a priori und für alle Zeiten und Fälle vorentschieden werden kann. Wenn überraschend eine allgemeine Notsituation eingetreten ist, ruft man traditionell nach dem Staat, der das Notwendige tun soll. Es ist der plötzliche Notstand, der unerwartete Ernstfall, der den Staat als Notbremse zu rechtfertigen scheint. An wen soll man sieh sonst bei einer drohenden Wirtschafts- und Finanzkrise wenden, wenn nicht an den Staat? An den eigenen Nationalstaat wohlgemerkt, so lange er sich noch nicht in der Europäischen Union oder in der Globalisierung aufgelöst hat. Der Satz „Not kennt kein Gebot“ scheint auch zweifelhafte Handlungen des Staates zu rechtfertigen, die unter turbulenten Bedingungen und enormem Zeitdruck zustande gekommen sind. In aufgeregt wirren Zeiten fragt kaum einer nach den Legitimationsgrundlagen von Entscheidungen, die unter gewöhnlich-normalen Verhältnissen nie getroffen worden wären.
Hier kann die kurzfristige ultima ratio des Staates die langfristige ökonomische Rationalität vorübergehend ablösen. Freilich bedarf es gewisser ethischer und rechtlicher Entscheidungskriterien, die der möglichen Willkür Grenzen setzen. Allgemeine Grenzkriterien werden etwa durch die Eigentumslehre und das Gemeinwohlprinzip der Katholischen Soziallehre gezogen, die ich hier voraussetze und die auch verfassungsrechtlich relevant sind. Zunächst jedoch soll auf die aktuelle Krise Bezug genommen werden, die ein gravierendes ethisch-rechtliches Problem offenbart, das schon von prominenten Vertretern der Sozialen Marktwirtschaft, vor allein von Wilhelm Röpke, angesprochen wurde. Hier geht die Frage nach der machtvollen und rechtschaffenden Rolle des Staates über in die Frage: „Wie viel“ Moral braucht eine Marktwirtschaft, deren freie Subjekte sich nicht als Funktionäre des Staates begreifen. Schließlich geht es um die politisch-ökonomische, also auch staatliche Lösung der uns heute bewegenden Probleme.

Ordnungspolitik ist mehr als ökonometrische Technik

Wer heute als Sozialethiker eine Bewertung der prekären Lage zwischen Marktwirtschaft und Staat vornehmen will, weiß nicht, wie sich morgen bereits diese Lage verändert haben kann. Wer einen prognostischen Blick in die Zukunft werfen will und sieh dabei auf die Zunft der tonangebenden Wirtschaftswissenschaftler verlässt, ist bereits verlassen. Ihre Stärke ist die Obduktion einer Leiche. Aber vorherzusagen, wie der Patient bei völliger Gesundheit so lange krank sein konnte, bis er verblich, ist nicht Sache einer Wissenschaft, die vor lauter Funktionalismus., mathematischen Formeln und ökonometrischen Techniken nicht mehr weiß, was real passiert. Gemeinsam mit der christlichen Sozialethik sollte die empirische Ökonomik gerade heute einen Blick „Jenseits von Angebot und Nachfrage“ werfen. Nämlich auf jene Ordnungspolitik, die in Deutschland mit der Einnahrung der Sozialen Marktwirtschaft Einzug hielt und die noch ein Mindestmaß moralischer Verantwortung bei allen Marktteilnehmern voraussetzte.
Die ganz große Weltwirtschaftskrise scheint einstweilen nur abgewendet werden zu können, wenn die Regierungen in aller Welt massiv in den Finanzmarkt eingreifen. Was sie bereits getan haben, und zwar so umgreifend, dass man partiell von einer Verstaatlichung reden kann. Bestätigt sich jetzt die altlinke „Stamokap“-Theorie, wonach der Staat als Reparaturwerkstatt des Kapitalismus zu gelten hat? Nun wird uns nicht nur in Deutschland, sondern weltweit eine neue Systemdebatte aufgezwungen.

a) Verantwortung der Eigentümer

Hierzulande haben wir bisher aus guten Gründen den Begriff „Kapitalismus“ gemieden. Unser ganzer Stolz war die Soziale Marktwirtschaft. Sie ist sogar noch in ihrer verstümmelten Form sehr erfolgreich gewesen. Überdies ließ sie sich gut vereinbaren mit der Eigentumslehre der Katholischen Soziallehre und dem Subsidiaritätsprinzip. Demnach liegt die Ordnungskraft des Privateigentums vor allem in der Stimulierung der Leistung und in der Verantwortlichkeit der Eigentümer. Der Staat sollte sich darauf konzentrieren, einen rechtlichen Ordnungsrahmen zu schaffen, innerhalb dessen sieh die Initiative der Akteure verantwortlich zu bewähren hat. Was bleibt aber von dieser freiheitlichen Ordnung übrig, wenn die Kapitaleigentümer oder deren Manager die Risiken nicht mehr beherrschen und tragen? Und wenn sie nur Gewinne einstreichen, die Verluste aber auf den Staat abwälzen wollen?
Vergessen ist die alte Einsicht, dass die Marktwirtschaft zwingend Privateigentümer voraussetzt, die bei richtigen Entscheidungen vom Markt – also von den Menschen, die Güter und Dienste am Markt nachfragen und kaufen – (nicht vom Staat) mit Gewinn belohnt bei falschen mit Verlust bestraft werden. Diese marktimmanente Sanktion muss als Disziplinierung allzu waghalsiger Entscheidungen erhalten bleiben. Sonst bleibt nur noch der Staat, der die „Anreize“ nach Belieben setzt und das politisch gewünschte Verhalten rechtlich erzwingt. Dann ist es aber aus mit der wirtschaftlichen Freiheit. Und vorbei mit wirtschaftlicher Effizienz und Prosperität. Politiker zeichnen sich weder durch tiefere ökonomische Kenntnisse noch durch höhere, den Unternehmern überlegene Moral aus.

b) Ordnungsdefizite im Wettbewerb

Zu Recht erwartet man von den Politikern, dass sie um des Gemeinwohls willen einen staatlichen Ordnungsrahmen setzen, der die „Vermachtung der Märkte“ und die Verzerrung des Wettbewerbs verhindert. Monopole und Kartelle sollten durch eine Wettbewerbsordnung ausgeschlossen werden, damit sieh die Preise frei und gerecht nach Angebot und Nachfrage herausbilden können. Durch die freie Preisbildung werden Knappheiten signalisiert und überwunden. Diese Einsicht hatte bereits Ludwig Molina SJ im 16. Jahrhundert durch Erfahrung gewonnen. eine Einsicht übrigens, die später von Walter Eucken, Joseph Heiler und Wilhelm Weber für die Soziale Marktwirtschaft fruchtbar gemacht wurde. Das Monopolverbot galt natürlich erst recht für den Staat – und traf deshalb den Zentralverwaltungssozialismus und den Staatskapitalismus in gleicher Weise.
Die Frage ist, ob sich dieses Problem mit dem Wendejahr 1989, also mit dem Zusammenbruch des „Realsozialismus“, von alleine erledigt hat –oder ob es seit dem Kapitalismus-Crash der letzten Monate eine neue Gestalt annehmen kann. Dieser Crash ruft Erinnerungen wach an die Weltwirtschaftskrise Ende der zwanziger, Anfang der dreißiger Jahre des vorigen Jahrhunderts.
Holt uns nun die Geschichte wieder ein, als hätte man nichts aus ihr gelernt. Dieser Geschichte müssen sich gerade jene Marktwirtschaftler stellen, die noch das Attribut „sozial“ ernst nehmen und es auf internationaler Ebene neu auszulegen haben. Gibt es weltweit eine neue Akkumulation und Monopolisierung des Kapitals, sodass der internationale Wettbewerb darunter leidet? Wird der „Mittelstand“ langsam aufgerieben? Führt die Entkoppelung von Finanz- und Realwirtschaft nicht zu wüsten Spekulationen und Preisverzerrungen? Wie ist es mit der Zuordnung von Wissen, Kapital und Arbeit in einer globalen Börsenwelt, in der das kurzfristige Shareholder-Value-Denken vorherrscht? Werden Politik und Kultur, soziale und ökologische Regelungen immer mehr durch private ökonomische Interessen überwuchert? Bilden sich neue Klassen heran innerhalb und zwischen den Nationalwirtschaften? Drohen demzufolge neue Klassenkonflikte zwischen den Habenichtsen und den privilegierten Eigentümern von Wissen und Kapital?

c) Geschichtliche Erfahrungen

Die meisten dieser Fragen wurden bereits vor bald 80 Jahren in der Enzyklika „Quadragesimo anno“ (1931) aufgeworfen. Sie erschien auf dem Höhepunkt der damaligen Weltwirtschaftskrise. Papst Pius XI. reagierte damit zunächst auf die damals „modernen“ staatstotalitären Bewegungen (Kommunismus, Faschismus, Nationalsozialismus), indem er ihnen das Subsidiaritätsprinzip entgegenhielt, welches die freie Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Subjekte hervorhob und die kleineren gesellschaftlichen Einheiten gegenüber jedem Staatsinterventionismus in Schutz nahm. Damit wurde aber keineswegs zugleich der individualisierte Kapitalismus gutgeheißen. Denn dieser offenbarte gerade auf internationaler Ebene die verhängnisvolle Tendenz, Machtmonopole zu bilden, die Politik zu dominieren und das Finanzkapital über die Produktion zu stellen.
Oswald von Nell-Breuning war beauftragt worden, einen Entwurf für die Enzyklika zu erarbeiten. 1928 war er mit seiner Dissertation „Grundzüge der Börsenmoral“ hervorgetreten, in der er sich gegen wilde, auf kurzfristigen Gewinn abzielende Spekulationen an der Börse wandte, ohne freilich die Börse als den „Markt der Märkte“ abzulehnen. In der gegenwärtigen Diskussion tun den shareholder-value könnte sich der Beitrag Nell-Breunings nachträglich als sehr fruchtbar erweisen. Überdies dürfte der Gegenstand „seiner“ Diagnose in „Quadragesimo anno“, nämlich ein „finanzkapitalistischer Internationalismus oder Imperialismus des internationalen Finanzkapitals“ (Nr. 109), nicht allzu weit von den negativen Phänomenen entfernt sein, die heute mit dem Problem der „Globalisierung“ verbunden sind, etwa im Bereich der Finanzmärkte und der Währungsspekulationen. Nell-Breuning konnte freilich noch nicht den Fortschritt der Informationstechnik erahnen, durch den die Finanzwelt immer „virtueller“ und die Finanzzirkulation immer schneller geworden ist.
Mit diesem „Kapitalismus“ sprach Plus „eine wider alles Recht angemaßte gesellschaftliche Herrschaftsstellung des Eigentums“ an (Q A Nr. 114). „In der Tat“, so der Papst, „kommt ja eine solche Herrschaftsstellung von Rechts wegen gar nicht dem Eigentum zu, sondern der öffentlichen Gewalt. … Mit vollem Recht kann man ja dafür eintreten, bestimmte Arten von Gütern der öffentlichen Hand vorzubehalten, weil die mit ihnen verknüpfte übergroße Macht ohne Gefährdung des öffentlichen Wohls Privathänden nicht überantwortet bleiben kann.“ Dieser Satz lässt sieh freilich nicht als Plädoyer für eine generelle Verstaatlichung der Banken deuten. Denn verstaatlichte Banken können ja erst recht eine „gesellschaftliche Herrschaftsstellung“ ausüben. die ihnen nicht zukommt. Dass aber private Großbanken der Integration in eine rechtliche Wettbewerbsordnung bedürfen, scheint heute besonders evident zu sein. Im übrigen aber hielt Plus XI. fest „Der Gegensatz zwischen sozialistischer und christlicher Gesellschaftsauffassung ist unüberbrückbar“ (Q A Nr. 117).
Der Markt entbindet nicht nur Kräfte der Selbstheilung, sondern auch der Selbstzerstörung. Zur Abwehr destruktiver Potenzen entwickelten die ordoliberalen Vordenker Institutionen und Instrumente, mit denen sich Kartelle und Monopole wirksam bekämpfen ließen. Ein erweiterter Ordnungsrahmen wird die gesamte Weltwirtschaft umfassen und dabei besonders die Finanzwirtschaft ergreifen müssen. Denn der „Marktmechanismus“ – ein antiquierter und irreführender Ausdruck – funktioniert nicht wie eine Maschine. Erst recht verhalten sich Menschen, die sich im Wettbewerb auf dem Markt begegnen, nicht wie Automaten. Als freie Subjekte bleiben sie letztlich unberechenbar. Aber ohne moralische Regeln, die für alle gelten, erreichen sie kein gegenseitiges Vertrauen. Eine für alle geltende Moral lässt sieh nur von Gott her denken, also religiös begründen. Und vieles spricht für die Annahme, dass ohne persönliche Moral auch das freiheitlichste System auf Dauer zerfällt.

d) Moral und Recht

Um der verantwortlichen Freiheit der Wirtschaftssubjekte willen pochen wir jetzt verstärk/ auf die Moral der einzelnen. Als Moral noch religiös verankert war, trug sie erheblich zur Disziplinierung der Willkür und zur Sinnerfüllung der Freiheit bei. Jetzt, da sie ihre christliche Bodenhaftung weitgehend verloren hat, wird sie oft selber zur Willkür. Immerhin beklagt man nun den Verlust von moralischen Werten. Vertrauen und Glaubwürdigkeit werden allenthalben beschworen, vor allem von jenen, die diese Ressourcen leichtsinnig verspielt haben. Die Zehn Gebote werden wieder entdeckt, die Tugenden neu gefordert.
Aufregender als Tugenden sind freilich die abschreckenden Laster, die sich auch besser verfilmen lassen. Als Laster, die zur Hypotheken- und Finanzkrise beigetragen haben, wurden von den Medien hervorgehoben: Gier, Maßlosigkeit, Anmaßung, Eitelkeit etc. Vor ähnlich klingenden Lastern haben uns schon die frühchristlichen Theologen gewarnt, ohne die Rettung der Marktwirtschaft in den Blick zu nehmen. Die gegenwärtige Krise moralisierend vor allem auf das Laster der „Gier' zurückzuführen, dürfte allerdings zu kurz greifen. Dazu müsste man schon den Unterschied zwischen „Gier“ und „berechtigtem Eigeninteresse“ deutlich machen. Der Unterschied dürfte in den meisten Fällen darauf hinauslaufen, dass man die „Gier“ anderen unterstellt, während man selber nur seine legitimen Eigeninteressen wahrzunehmen vorgibt.
Dass im Spielkasino kein Heil, kein gerechter Gewinn, erst recht kein dauerhafter „Wohlstand für alle“ zu erwerben ist, diese alte Einsicht ist seit der grandiosen Spekulationspleite mit substanzlosen Derivaten und windigen Zertifikaten erneut bestätigt worden.
Vielleicht sollten die Ökonomen künftig weniger von „Spielregeln“ und von „Spielzügen“ reden. Als ob es sich bei der Marktwirtschaft um ein Spiel handele. Die Analogie trifft schon deshalb nicht zu, weil der Staat inzwischen nicht nur die Regeln vorgibt und als Schiedsrichter durchsetzt, sondern selber mitspielt, sogar als global player. Allerdings gibt es auf weltwirtschaftlicher Ebene keine Schieds- und Linienrichter, die unfaires Verhalten zurückpfeifen oder mit Platzverweis belegen können. Einen Weltstaat, der rote oder gelbe Karten ziehen könnte, gibt es nicht – und sollte es wohl auch nicht geben. Aber internationale Vereinbarungen, die den wirtschaftlichen Handel und Wandel rechtlich regeln, sind dringend erforderlich. Wenn die Akteure nicht von selber, aus Überzeugung und in Freiheit moralisch handeln, bleibt oft nichts Anderes übrig, als mit rechtlich zwingenden Verboten und Kontrollen zu operieren. Wer das Vertrauen ruiniert hat, muss mit Kontrollen rechnen. Wer alles aufs Spiel gesetzt hat, sollte sich nicht auf Kosten anderer sanieren.
Die Katholische Soziallehre hat die Würde, das Recht der Arbeit hervorgehoben, indem sie die Arbeitnehmer auch als Kapitaleigner ernst nahm. Sie ist es auch, die zur Erneuerung der Sozialen Marktwirtschaft beitragen kann, und zwar international. Auf dem Spiel steht unsere Wirtschaftsordnung vor allem deshalb, weil sie in den Sog der globalen Spieler und Deregulierer geraten ist. Dem Idealtyp des global player entspricht ein moralfremder Kapitalismus, der mit Sozialer Marktwirtschaft im ursprünglichen Sinne nichts mehr zu tun hat.
Die Katholische Soziallehre war übrigens nie eine reine Sozialstrukturenethik. Die päpstlichen Enzykliken haben die naturrechtlichen Sozialprinzipien, die den allgemeinen staatlichen Ordnungsrahmen ausrichten sollen, immer mit moralischen Werten und Tugenden verknüpft, die das Handeln der einzelnen Subjekte orientieren. Leitbilder wie die vom „ehrbaren Kaufmann“, vom „vertrauenswürdigen Bankier“, Begriffe wie „Anstand“ und „moralische Glaubwürdigkeit“ zeichneten auch die Soziale Marktwirtschaft aus und gehörten zu ihrem Erfolgsrezept.
Wer daran anknüpfen will, möge sich die großen Vermittler in Erinnerung rufen, die tragfähige Brücken gebaut haben zwischen der kirchlichen Soziallehre und der Sozialen Marktwirtschaft. Dazu zählen katholischerseits vor allem Joseph Höffner, Wilhelm Weber und Anton Rauscher. Auf Seiten der Sozialen Marktwirtschaft wären zu nennen Walter Eucken, Alfred Müller-Annack und vor allem Wilhelm Röpke.

Soziale Marktwirtschaft als schöpferische Synthese – Wilhelm Röpkes Antwort

Dass es doch noch zu einer Konvergenz, zu einer weitreichenden Synthese zwischen katholischer Sozialethik und wirtschaftsliberalen Ideen kommen konnte, ist nicht zuletzt den Bemühungen Röpkes zu verdanken, wenngleich es einige Zeit brauchte, bis seine Ideen bei den meisten Vertretern katholischer Sozialethik Anklang fanden.
Hinter dem Begriff „Soziale Marktwirtschaft“, von Müller-Armass 1946 geprägt, stand das Anliegen einer Vermittlung zwischen einer freien und sozial verpflichteten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung. Diese Synthese wurde auch als „dritter Weg“ zwischen Kapitalismus und Kollektivismus gesucht, so bereits von Röpke 1942. Lange zuvor hatte sich die Katholische Soziallehre und ihre Bewegung (vor allem in Deutschland) auf die Suche nach einem „dritten Weg“ gemacht – und diesen über Bischof von Ketteler auch weltkirchlich zur Geltung gebracht, und zwar in der Enzyklika „Rerum novarum“ von 1891, in der Papst Leo XIII. Privateigentum und Marktwirtschaft akzeptierte, auch die Koalitionsfreiheit als Naturrecht begtindete und die sozialpolitische Verantwortung des Staates forderte. Hier ereignete sich der Brückenschlag zu wirtschaftsliberalen Ideen vor allem über den Eigentumsbegriff, den Leo MW in Anlehnung an John Locke formulierte, freilich eingebettet in die Gemeinwohlvorstellung von Thomas von Aquin.
Mit Götz Briefs war Röpke der Meinung, dass der Liberalismus als Weltanschauung am Ende sei. Beim „wirtschaftlichen“ Liberalismus ginge es nur um den Anwendungsfall liberaler Ideen (nicht Ideologien) auf den wirtschaftlichen Handlungsbereich. Ein Indiz dafür, dass die wirtschaftsliberale Sache weithin als entideologisiert galt, sind auch die Bedenken Röpkes und anderer Ordo-Liberaler gegen den missverständlich-schwammigen Begriff des „Neoliberalismus“, der gegenwärtig eine polemische, völlig unreflektierte Renaissance erfährt.
Röpke gehört nicht zu den Liberalen des Laissez-faire, erst recht nicht zu den Anhängern der kontinentalen Aufklärung (Voltaire, Rousseau) mit ihrem konstruktivistischen, zentralistischen Denken. Auch lehnte er eine scharfe Trennung von Recht und Moral, von Politik und Wirtschaft ab. An vielen Stellen zeigt sich seine Nähe zur englisch-amerikanischen Aufklärungstradition (John Locke, Adam Smith), besonders stark aber orientiert er sich an einem Humanismus im Gefolge des christlich-abendländischen Menschen- und Ordnungsbildes.

a) Moralische und rechtliche Ordnung der Wirtschaft

Aus dem Blickwinkel seines personalen Menschenbildes spricht Röpke von einer „wechselseitigen Abhängigkeit der Individuen“. Das Bekenntnis Röpkes zum Wesen des Menschen als soziales, an Gott gebundenes Wesen, geht in seiner Konsequenz so weit, als „moralische Grundlage“ für eine Marktwirtschaftsordnung die Zehn Gebote anzusehen. Damit ist freilich noch nicht die Frage beantwortet, wie weit die moralische Ordnung auch in die (erzwingbare) staatliche Rechtsordnung einfließen sollte. Wenn auch spätestens seit Thomas von Aquin feststeht und von Röpke bestätigt wird, dass nicht alles, was moralisch geboten ist, auch zugleich zum staatlichen Recht gehört. so ist doch bemerkenswert, dass bei Röpke der grundsätzliche naturrechtliche Zusammenhang von Moral und Recht gewahrt bleibt und dem Rechtspositivismus eine Absage erteilt wird.
Infolge des Primats des Überwirtschaftlichen kann es, wie Röpke feststellt, auch keine absolute Autonomie des Wirtschaftlichen geben, – höchstens, wie das Konzilsdokument „Gaudium et spes“ meinte, eine „relative“ Autonomie. Denn das Wirtschaftsleben sei nur ein Teil des größeren und umfassenderen Ganzen der Gesellschaft, deren Wesen durchaus geistiger Art sei. Das Wirtschaftliche wird von einem „metaökonomischen Rahmen“ gehalten, dein Elemente des Politischen, Sozialen, Rechtlichen, Moralischen und Religiösen angehören.

b) Konkretisierungen der Werte und freiheitliche Institutionen

Wie können diese Werte und Ziele, so abstrakt sie auch erscheinen, in die Wirklichkeit übersetzt werden? Röpke verlangt von der Marktwirtschaft die „Erfüllung überwirtschaftlicher Ideale“. Die Frage nach den Mitteln, dies zu erreichen, stellt sich bei Röpke als die „große Frage“ heraus: Wie können Wert und Würde des Menschen, die Unantastbarkeit seiner Person, wie können Freiheit und Gerechtigkeit unter den Bedingungen der modernen Industriegesellschaft gewahrt werden, ohne dass zugleich der materielle Fortschritt gehemmt oder zum Stillstand gebracht wird? Diese Frage sei die gleiche, wie sie auch von der Enzyklika „Mater et Magistra“ (1961) gestellt worden sei. Johannes XXIII. sei es nicht weniger klar als den sogenannten „Neoliberalen“, dass die rechte Antwort auf diese Frage zweierlei umfassen müsse: die entschiedene Absage an den Sozialismus – und den „offenen Blick auf die Ansatzpunkte einer Neugestaltung der Marktwirtschaft, welche Würde und Wert des Menschen, Freiheit und Gerechtigkeit, Person und Familie gegen die unleugbaren Gefahren der modernen Industriegesellschaft schützt“.
Die meisten Marktwirtschaftler befürworten aus Gründen der Freiheit Ordnungsprinzipien der „Koordination“ und der „spontanen Ordnung“ und sind skeptisch gegenüber „Subordination“ und „Organisation“. Als freiheitssicherndes Kompetenzverteilungsprinzip wird von Röpke das Subsidiaritätsprinzip hervorgehoben und gegen staatlichen Zentralismus und wirtschaftliche Monopole kritisch zur Geltung gebracht, ganz im Sinne der von Röpke hochgeschätzten Enzyklika „Quadragesirno anno“.
Röpke fasst den Begriff der „Freiheit“ als einen moralischen Begriff allerhöchster Ordnung auf. Freiheit ist aber ohne moralische Bindungen unmöglich. Unter Freiheit kann nicht ein beliebiges Tun-und-Lassen-Können, eine Loslösung von allen Bindungen und Schranken verstanden werden. Gerade für die „wirtschaftliche Freiheit“, in der der Appetit des Einzelnen besonders entfesselt sei, gälte, dass eine Freiheit ohne Normen, Regeln und moralische Selbstdisziplin der Einzelnen „die furchtbarste Unfreiheit für alle diejenigen, die dabei zertrampelt und versklavt werden“, bedeute.
Freie Privatinitiative und Privateigentum sind zwei notwendige „Säulen einer christlich-humanen Ordnung der Gesellschaft und Wirtschaft“, meint Röpke in Übereinstimmung mit der Katholischen Soziallehre. Sie sind aber eben auch an bestimmte Tugendhaltungen gebunden, die, wenn nicht vorhanden, durch zwingende Rechtsordnungen kaum ersetzbar sind. Als höhere ethische Werte, die der politischen und wirtschaftlichen Freiheit vorgegeben sind und damit das „Wozu“ der Freiheit sinngebend ausfüllen, anerkennt Röpke „Gerechtigkeit. Verantwortung für das Ganze, Wohlwollen und Sympathie“. — Werte, die ihm „wichtiger sind als alle wirtschaftlichen Gesetze und nationalökonomischen Prinzipien“. Als Wertvermittlungsinstanzen werden „Familie, Kirche, echte Gemeinschaften und Überlieferung“ genannt.
Überdies kann eine wirtschaftliche Integration nach Röpke nicht ohne ein Minimum an Vertrauen, Verlässlichkeit Vertragstreue, Achtung, Rechtschaffenheit, Fairness, Berufsehre, Ehrlichkeit bestehen. Diese Gewissensnormen des Sittengesetzes hängen in ihrer Realisierung jedoch stark von der Selbstdisziplin der Einzelnen ab und bedürfen daher, wie er meint, einer notwendigen Ergänzung: Zur Eindämmung des Privatinteresses sind, neben dem Sittengesetz, ein funktionsfähiger Wettbewerb und die Gruppendisziplin einer (auch staatlichen) Rechtsordnung notwendig. „Auch die wirtschaftliche Freiheit kann keinen Bestand haben wenn nicht irgendwo eine Bremse des ungezügelten Willens und Appetits eingebaut ist. Je weniger diese Bremse an Innern des Menschen selber wirkt, tau so mehr muss sie ihnen von außen angelegt werden“. Röpke deutet hier das Dilemma an, dass ein wachsender Mangel an persönlicher Moral, die in freier Selbstdisziplin praktiziert wird, durch zunehmende staatlich-erzwingbare Regulierungen kaum kompensierbar ist, weil diese wiederum die Freiheitsspielräume – und damit das Bewährungsfeld für moralische Initiativen immer weiter einengen.

c) Gemeinwohlfunktion des Staates

Nach Röpke muss der freie Wettbewerb, mit dem die Marktwirtschaft steht und fällt, auf jeden Fall gegen eine doppelte „Entartung“ geschützt werden: gegen das Monopol und gegen zügellosen, verzerrten Wettbewerb. Kein Harmonieoptimismus, keine „unsichtbare Hand“, die alles von alleine regelt, kann nach Röpke den Staat ersetzen. Ausdrücklich bejaht Röpke den auch in der Enzyklika „Mater et Magistra“ vertretenen Standpunkt der Katholischen Soziallehre, dass der Gebrauch des Eigentums nur innerhalb der Schranken des Gemeinwohls Legitim sei. An anderer Stelle konzediert er, dass es Fälle gäbe, wo das Gemeinwohl gegen den Markt und seine Maßstäbe auszuspielen ist – und wo ein höherer Rang für das bonum commune in Anspruch genommen werden muss. Dies ist immer noch aktuell hinsichtlich einer angemaßten politischen „Herrschaft der Verbände“ – und heute besonders in Hinsicht auf die wild gewordenen Finanzmärkte.
Allerdings ist es für Röpke wie mir uns eine schwierige Frage, inwieweit es sich bei den Begriffen „Gemeinwohl“ und soziale Gerechtigkeit“ um einigermaßen eindeutige Begriffe, um klare Richtungsanzeiger handelte. Es geht hierbei in der Tat um entscheidende inhaltliche Interpretation-, Ermessens- und Abwägungsfragen, deren Beantwortung nicht monopolisiert werden kann, sondern einem gesamtgesellschaftlichen Diskurs überantwortet sind.

Was ist zu tun?

1. Zunächst zur Finanzkrise: In der Hoffnung auf Gewinn müssen Banken und andere Unternehmungen Risiken eingehen. Je mehr man riskiert, desto höher kann der Gewinn sein, aber auch der Verlust. Natürlich neigt jeder dazu, den Gewinn zu privatisieren und den Verlust zu sozialisieren. Diese Rechnung kann jedoch nicht aufgehen. Wer ein Risiko eingeht, muss es auch tragen und Für die Verluste haften. Wegen der großen Bedeutung und Verantwortung der Banken für das Geld- und Kreditwesen hat der Staat die ordnungspolitische Aufgabe, wirksame Regeln zur Risikoabschätzung und -haftung aufzustellen sowie für Transparenz zu sorgen. Aber wie das Beispiel der Landesbanken zeigt, würde eine Verstaatlichung der Banken das Problem eher noch verschärfen. Von Politikern und Staatsbeamten darf man bei der Vergabe von Krediten keine ökonomische Kompetenz erwarten.
2. Die Folgen der gegenwärtigen Rettungspolitik werfen ihre Schatten voraus. Die staatlichen Subventionen laufen auf nationale Protektion hinaus, sie wirken sich schädlich für eine europäische und globale Wirtschaftsordnung aus. Für die wachsenden Staatsausgaben die Steuern zu erhöhen, vermindert die Chancen der Bürger, eigenverantwortlich Daseinsvorsorge zu treffen. Steuererhöhungen sind überdies unpopulär, lieber wälzt man die Lasten auf künftige Generationen ab. Die zunehmende Verschuldung des Staates minimiert jedoch seine Handlungsspielräume, weshalb er bereit zu sein scheint, die Gefahren der Inflation in Kaut' zu nehmen, durch die sich der Staat entschulden kann. Die Inflation läuft jedoch auf eine ungerechte Enteignung der Bürger hinaus. Schon Joseph Höffner hat warnend darauf hingewiesen, dass Schulden durchaus etwas mit moralischer Schuld zu tun haben können.
3. Erschwerend hinzu kommen weitere Aufgaben, die das Eingreifen des Staates erforderlich machen, zugleich aber seine finanziellen Möglichkeiten überfordern. Zur Abwendung des „Klimawandels“ werden die Ausgaben irr den Umweltschutz erheblich ansteigen. Und die Kosten, die uns die demographische Entwicklung noch auflasten wird, werden von den Sozialversicherungen kaum noch getragen werden können. Schon jetzt sind diese Institutionen, die einmal als Selbstverwaltungskörperschaften subsidiär konzipiert waren, so stark unter die staatliche Vormundschaft geraten, dass man mit ihrer völligen Verstaatlichung rechnen muss.
4. In Zeiten schwindenden Wachstums verschärfen sich die Verteilungskämpfe. Manche warnen schon vor „sozialen Unruhen“ oder drohen sogar damit. Die Erwartungen an die Problemlösungskompetenz des Staates steigen in dem Maße, wie die Selbstregulierungskräfte des Marktes nachlassen. Werden die Erwartungen an den Staat nicht erfüllt, wird das „Staatsversagen“ zum großen Thema. Somit könnte auch die Demokratie in eine Legitimationskrise geraten. Um so dringender erscheint eine neue Bewährung der Sozialen Marktwirtschaft einschließlich einer Sozialpartnerschaft, in der Arbeitgeber und Gewerkschaften nach verantwortlichen Lösungen suchen.

Literaturhinweise

Ludwig Erhard: Wohlstand für alle. Düsseldorf 1957 (Neuauflage Köln 2009).
Alfred Müller-Armack: Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft. Hamburg 1946.
Wolfgang Ockenfels: Wilhelm Röpke als christlicher Wirtschaftsethiker. In: ORDO, Band 50, Stuttgart 1999, 53 – 59 (Dort finden sich die Quellen zu den Röpke-Zitaten).
Ders.: Katholische Kirche und Soziale Marktwirtschaft. Unterschiede und Übergänge. In: Die Neue Ordnung 46 (1992), 184 – 196.
Wilhelm Röpke: Jenseits von Angebot wird Nachfrage. Bern, Stuttgart (5. Aufl.) 1979.
Eberhard Welty: Was nun? Grundsätze und Hinweise zur Neuordnung im deutschen Lebensraum. Brühl o. J. [1945]

Zur Person des Verfassers
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Ockenfels OP lehrt Christliche Sozialwissenschaft an der Theologischen Fakultät Trier und leitet das „Institut für Gesellschaftswissenschaften Walberberg“ in Bonn.

C-Vermerk: „Kirche und Gesellschaft“, Herausgegeben von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle Mönchengladbach, Nr. 361, J.P. Bachem Verlag, GmbH, Köln 2009, S. 3-16.

Finanzen

Über Wolfgang Ockenfels 43 Artikel
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Ockenfels, geboren 1947, studierte Philosophie und Theologie in Bonn und Walberberg. 1985 erhielt er eine Professur für Christliche Sozialwissenschaften mit den Lehrgebieten Politische Ethik und Theologie, Katholische Soziallehre und Sozialethik, Wirtschaftsethik sowie Familie, Medien und Gesellschaft an der Theologischen Fakultät Trier. Ockenfels ist zudem Geistlicher Berater des Bundes Katholischer Unternehmer BKU und Chefredakteur der Zeitschrift "Die Neue Ordnung" in Bonn. Er gehört zum Konvent Heilig Kreuz der Dominikaner in Köln.

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