Christliche Politiker gehören in Europa zu einer aussterbenden Gattung. Die wenigen bekennenden Christen, die den Beruf des Politikers ergreifen, scheinen im lauten Getümmel der Machtspiele die Berufung zur Heiligkeit zu überhören. Jedenfalls gibt es nur ganz wenige Politiker, die von der Kirche seliggesprochen werden könnten. Dazu gehören vor allem Robert Schuman und Alcide de Gasperi. Weniger Konrad Adenauer, der war nicht nur römisch-, sondern auch rheinisch-katholisch. Diese und andere gläubige Christen haben Europa aus der Taufe gehoben. Seither ist es uns ans Herz gewachsen, es ist uns teuer. Und es kann uns ein zweifelhaftes, teures Vergnügen werden, an das die Gründungsväter gewiß nicht gedacht haben.
Anders als die heute tonangebende Politikergeneration hatten die Väter Europas noch so etwas wie ein christliches Abendland in den Knochen – und kein laizistisches Regime im Sinn. Sie bewahrten ein Erbe, das sich auf die Städte Jerusalem, Athen und Rom symbolisch-legitimatorisch stützte. An diese geistigen Ursprungsorte Europas erinnerte Papst Benedikt XVI. bei seinem letzten Deutschlandbesuch. Er kann nichts dafür, daß kulturignorante Politiker mit diesen Städtenamen nur Konflikte, Schuldenkrisen und Chaos assoziieren.
Die Gründerväter hingegen verbanden mit Europa normative – naturrechtliche wie religiöse – Vorstellungen von friedlicher Konfliktlösung, Verantwortung und Ordnung. Sie hatten moralische und rechtliche Prinzipien im Blick und nicht bloß materielle Interessen. Sie hatten einen Staatenbund vor Augen, keinen zentralistischen Bundesstaat. Denn durch Geschichtserfahrung klug geworden, plädierten sie für eine subsidiäre, antitotalitäre politische Form. Heute tun unsere Politiker so, als müßten sie mit dem Euro zugleich ganz Europa retten. Dabei haben sie keine eine Ahnung mehr davon, was es mit dem Subsidiaritätsprinzip auf sich hat. Sie nehmen erhebliche Risiken und Verluste in Kauf, um die Finanzierung überschuldeter, bankrotter Staaten und Banken zu gewährleisten. Aber dieses „bailout“ ist vertraglich ausgeschlossen worden. Denn es widerspricht dem Prinzip der Verantwortung, das Haftung für Schulden impliziert.
Pacta sunt servanda, dieser selbstverständliche, alt-ehrwürdige und also naturrechtliche Grundsatz der Vertragstreue ist inzwischen ausgehebelt worden. Wie auch die allgemeine, wenn auch altmodische Erkenntnis, daß man auf Dauer nicht mehr ausgeben kann, als man einnimmt. Wenn diese simplen Grundsätze nicht mehr beachtet werden, wird der Europäischen Union die Geschäftsgrundlage entzogen. Der Legitimationsverlust trifft nicht nur die ökonomische, sondern vor allem die politische Ordnung Europas. Diese war von Anfang an vom Prinzip der Subsidiarität bestimmt. Leider hat unsere herrschende Politikerkaste auch dieses Prinzip ausgehebelt. Stattdessen wird eine mißverstandene Solidarität hochgehebelt, die nicht mehr auf Gegenseitigkeit beruht.
Daran kann Europa zerbrechen. Die europäischen Rechtsbrüche wären vielleicht gerade noch hinzunehmen, um den ganz großen Bruch zu vermeiden. Aber die schleichende Minderung demokratischer Bürgerrechte ist eine verfassungsrechtliche Frage ersten Ranges. Innerhalb der Demokratie bestimmt der Souverän, das Volk, über die Verwendung dessen, was es in den Staatshaushalt einbringt. Nach unserem Grundgesetz ist es das deutsche Volk, das über seine Repräsentanten darüber zu befinden hat. Wer aber heute noch vom „deutschen Volk“ als dem Subjekt seiner Verfassung spricht, gilt schon fast als rechtsradikal.
Allerdings kann der deutsche Volkssouverän auf Teile seiner Souveränität verzichten und sie auf die europäische Ebene übertragen, ohne den Föderalismus zu verraten. Das passiert aber eher schleichend, unter der Hand, ohne die aktive Mitwirkung der Wähler. Dieses Demokratiedefizit produziert immer mehr arrogante Bürokraten, die ein feudales Eigenleben entfalten. Damit evoziert es immer mehr Europaverdrossenheit bei den Bürgern. In dem Maße aber, in dem sich die Repräsentanten von den zu Repräsentierenden entfernen, meldet sich ziviler Widerstand. Hoffentlich nicht im Sinne des Rechtsbruchs von aggressiven „Wutbürgern“, sondern als öffentliche rationale Kritik und politische Opposition.
Ein europäisches Staatsvolk gibt es freilich nicht, noch lange nicht. Das scheitert bereits an den Sprachbarrieren und Mentalitätsunterschieden. Wir müssen Europa wieder neu buchstabieren lernen, und zwar nach dem Alphabet der Subsidiarität. Auf diesem Prinzip beruht die europäische Idee: Eigenverantwortung und „Hilfe zur Selbsthilfe“. Der Kredit europäischer Solidarität wird überzogen, würde man die Subsidiarität nicht beachten. Die Demontage Europas beginnt da, wo man auf Kosten anderer ein bequemes Leben führen will. Wer nicht bereit ist, sich selber durch einen kräftigen Eigenbeitrag zu helfen, hat die Berechtigung verloren, von anderen solidarische Hilfe zu erwarten.
Als Sprengsätze erweisen sich die überzogenen Schulden und die Versuchung, sie europaweit gleichmäßig zu verteilen und durch Inflation zu verringern. All das mindert die Glaub- und Kreditwürdigkeit der europäischen Staatengemeinschaft. Für die fahrlässigen Schulden anderer einstehen zu müssen, unterminiert die Solidaritätsbereitschaft. Die Schuldenlast, die wir auch in Deutschland angehäuft haben, untergräbt die Generationensolidarität und läuft auf Diebstahl an den künftigen Generationen hinaus. Wir leben auf Kosten derer, die nicht gefragt worden sind und die wahrscheinlich gar nicht mehr bei uns geboren werden.
Leider werden schon die alten rechtlichen Verpflichtungen, auf die man sich geeinigt hatte, systematisch unterlaufen. Wie sollte da ein neuer Rechtskodex Geltungskraft erlangen? Wie sollte er überhaupt zustande kommen, wenn die moralischen Autoritäten, nämlich die christlichen Kirchen, weithin abgetaucht sind oder zunehmend verdrängt werden? Nicht einmal ein ethisches Minimum, das im europäischen Pluralismus noch die Einheit garantieren könnte, ist in Sicht. Für ethische wie rechtliche Regeln gilt, daß ihre Einhaltung kontrolliert und sanktioniert werden muß. Dazu fehlt noch der nötige Ernst. Der wird sich wohl erst im äußersten Notfall einstellen. Dann aber kennt Not kein Gebot mehr.
(c)-Vermerk: DIE NEUE ORDNUNG, Nr. 6/2011
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