Wie hält es der österreichische Bundespräsident mit dem Schutz des Eigentums

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Am 9. Oktober wird in Österreich der Bundespräsident gewählt. Sechs Kandidaten wurden von Johannes Schütz befragt. Über ihr Verständnis des Rechts auf Eigentum. Das Problem der Vermögenskonfiskation ist seit Jahren virulent in Wien. Von Johannes Schütz.

Drei Kandidaten beantworteten die Frage nach dem Schutz des Eigentums: Walter Rosenkranz, Michael Brunner, Heinrich Staudinger. Ein Kandidat gab an, dass er aus Zeitgründen erst nach der Wahl für eine Antwort zur Verfügung stehe: Gerald Grosz. Zwei Kandidaten gaben keine Stellungnahme, obwohl sie drei Mal dazu angefragt wurden: Alexander van der Bellen, Tassilo Wallentin.

Bei der Wahl tritt auch der Kandidat der „Bierpartei“ an, er wurde nicht kontaktiert, da aus Politik keine Kabarettnummer gemacht werden soll. Schon gar nicht in so ernsten Zeiten.

Thema Eigentumsrecht

Österreich leidet seit Jahren an einer Seuche: Vermögenskonfiskation aus politischen und finanziellen Motiven durch Amtsmissbrauch in der Justizbehörde. Die Enteignungen werden mit einer entwickelten Methode von Sachwalterschaft durchgeführt. Da diese Form einer sogenannten „Sachwalterschaft“, die das Gegenteil von seriöser Treuhandschaft darstellt,  in den vergangenen Jahren bereits auffällig wurde, entschieden die Behörden, nunmehr dafür die Begriffe „Erwachsenenschutz“ und „Erwachsenenvertretung“ zu verwenden.

Tausende Fälle von Vermögenskonfiskation durch Sachwalter wurden dokumentiert. Staatliche Institutionen greifen dennoch nicht ein.  Parlamentarische Anfragen mehrerer Parteien wurden von den zuständigen Justizbeamten in grandioser Manier abgewehrt. Dazu erschien ein erster Beitrag bereits vor fünf Jahren in The European:
Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich (The European, 6. 6. 2017).

Der aktuell amtierende Bundespräsident Alexander van der Bellen wurde dazu bereits 2019 um eine Stellungnahme angefragt. Das Ergebnis lautete:
Österreichische Präsidentschaftskanzlei deckt Enteignungen
(Tabula Rasa, 19. 3. 2019)
www.tabularasamagazin.de/oesterreichische-praesidentschaftskanzlei-deckt-enteignungen-bericht-zum-aschermittwochbrief

Kurze Geschichte der Vermögenskonfiskation auf Österreichisch

Für den Bundespräsidenten antwortete damals Ludwig Adamovich junior, der Berater des Präsidenten für „verfassungsrechtliche Angelegenheiten“. Offenbar ist er zuständig für „Angelegenheiten“, nicht für das Verfassungsrecht, allerdings benutzte der aktuell amtierende Bundespräsident in den vergangenen Jahren diesbezüglich auch gerne die Redewendung: „Eleganz der Verfassung“.

In seiner Antwort leugnete Adamovich schlicht  die Beweise:
Da es keinerlei Beweis für Verletzungen der Grundrechte und insbesondere des Eigentumsrechts gibt, ist diese Frage nicht zu beantworten“. (Ludwig Adamovich junior, Schreiben vom 8. 3. 2019).

Doch sollte Ludwig Adamovich junior das Problem der Vermögenskonfiskation seit seinen Kindheitstagen bekannt sein, entstammte er doch aus einer Familie von „Verwaltungsjuristen und Gutsbesitzern„, wie es genannt wurde, die in Slawonien herrschte, sein Vater Ludwig Adamovich senior wurde 1938 Justizminister im Schuschnigg-Regime, zuvor war er Mitglied im Staatsrat des Dollfuß-Regimes.

Im Dollfuß-Schuschnigg-Regime der österreichischen Zwischenkriegszeit wurde, nach der Machtübernahme 1934, jedenfalls  das Vermögen der politischen Opposition konfisziert. Der Perserteppich des Sozialdemokraten Otto Bauer wurde danach stolz im Büro des Polizeipräsidenten aufgelegt, zum darüber marschieren, so wurde berichtet.

Dafür wurden Strukturen im Justizapparat installiert. Nach dem Krieg wurde Ludwig Adamovich senior sofort wieder in hohe Staatsfunktionen geholt. Er war von 1946 bis 1955 Präsident des Verfassungsgerichtshofes. Als Rektor der Universität Wien entschied er über die Berufung von Professoren für das Juridicum. Offenbar sollte noch einmal ein System aufgebaut werden, das Vermögenskonfiskation aus politischen Gründen bei Bedarf ermöglicht. Daran erkrankte Österreich, bis zum jetzigen Zeitpunkt.

Kandidaten wurden befragt

Das ist der Hintergrund der aktuellen Befragung der Kandidaten bei der Wahl zum österreichischen Bundespräsidenten am 9. Oktober. Die Frage lautete im Prinzip: Wie halten Sie es mit dem Schutz des Eigentums?

Konkret wurden folgende Fragen gestellt:

1. Sind Ihnen Fälle von Vermögenskonfiskation durch Amtsmissbrauch und eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft bekannt?

  1. Welche Maßnahmen soll der österreichische Bundespräsident setzen, damit die genannten Fälle von Vermögenskonfiskation genau untersucht werden und künftig in Österreich nicht mehr möglich sind?
  2. Welche Maßnahmen soll der österreichische Bundespräsident setzen, damit eine Restitution für Betroffene erfolgt?Die Antworten

    Walter Rosenkranz

    Walter Rosenkranz wurde in Krems geboren, er studierte an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Wien das Konzertfach Gitarre. Am Juridicum der Universität Wien absolvierte er Rechtswissenschaft und wurde danach Verteidiger in Strafsachen. 2013 wurde er Landesparteiobmann der FPÖ Niederösterreich, 2017 Klubobmann der FPÖ im Parlament. Seit Juli 2019 ist er als Volksanwalt tätig, mit Zuständigkeit für das Ressort Inneres.

    Befragt zur Vermögenskonfiskation durch Sachwalterschaft sendete er das folgende Statement:

    „Eine engmaschigere regelmäßige Überprüfung wäre sicher gut. Ich kann Ihnen versichern, dass ich in meinem gesamten beruflichen Leben, als Anwalt, als Politiker und natürlich als Volksanwalt immer versucht habe, allen Menschen zur Seite zu stehen und Beschwerden genau nachzugehen. Dies wäre auch mein Amtsverständnis als Bundespräsident“.
    (Walter Rosenkranz)

    Michael Brunner

    Rechtsanwalt Michael Brunner tritt als Bundesparteiobmann einer neuen Partei an. Die MFG wurde im Februar 2021 gegründet, als Reaktion auf Zwangsimpfungen, die kritisch betrachtet werden. MFG bedeutet Menschen – Freiheit – Grundrechte. Erstmals trat die MFG bei den Landtagswahlen in Oberösterreich im September 2021 an und erhielt dabei 6,23 % der Stimmen, damit 3 Mandate für den Einzug in den Landtag.

    Da Michael Brunner als Rechtsanwalt tätig ist, wurde er zusätzlich auch gefragt, ob er als Rechtsanwalt Fälle von Vermögenskonfiskation vertreten würde. Dr. Michael Brunner antwortete:

    „Mir selbst sind keine Fälle von Vermögenskonfiskation durch Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit Erwachsenenvertretungen
    bekannt. Grundsätzlich würde meine Kanzlei Rechtsvertretung für in diesem Zusammenhang geschädigte Personen übernehmen“.
    (Michael Brunner)

    Heinrich Staudinger

    Der Unternehmer Heinrich Staudinger wurde bekannt mit einem Crowdfunding-Modell, dabei wurden Projekte mit dem Geld von Privatpersonen finanziert. Dieses Finanzierungsmodell wurde von der Finanzmarktaufsicht angegriffen, was zu einer Konfrontation führte. Die Ansicht der Finanzmarktaufsicht muss tatsächlich als nicht gerechtfertigt bewertet werden, da grundsätzlich, nach bisherigem Verständnis, für unternehmerische Projekte auch privates Kapital als Darlehen gegeben werden konnte.

    Eventuell muss der Angriff der Finanzmarktaufsicht als ein Versuch beurteilt werden, unternehmerischen Ideen die notwendige Finanzierung  abzugraben, wie es in alten Zeiten mit der Wasserzufuhr für konkurrierende Gutshöfe gemacht wurde, damit man ihren Landbesitz besser übernehmen konnte.

Schließlich wurde dieser Streit im September 2015 beendet, mit dem Erlass eines neuen Alternativfinanzierungsgesetzes in Österreich, das die Ansicht der Finanzmarktaufsicht korrigierte.

Heinrich Staudinger tritt als Bürger bei der Wahl an, weil er, nach eigener Aussage, für „mehr Gerechtigkeit, mehr Miteinander, mehr Freiheit, mehr Frieden“ eintreten möchte.  Mit dem Ziel: „In die Stichwahl zu kommen, damit die vernachlässigten Themen öffentlich diskutiert werden„.

Zu seinen Erfahrungen mit Enteignungen durch Sachwalterschaft befragt, nannte Heinrich Staudinger einen Fall von Vermögenskonfiskation, der ihm bekannt war. Es handelte sich um eine persönliche Bekannte, deren Einkünfte und Vermögenswerte von einem Sachwalter übernommen wurden:

„Auf ihren Wunsch wurde ich ihr Sachwalter, da der Rechtsanwalt, der sie vor mir vertrat, ununterbrochen „Unregelmäßigkeiten“ produzierte, so dass ihr oft kaum das Nötige zum Leben blieb“. (Heinrich Staudinger)

Auf die Frage nach den Maßnahmen, die der Bundespräsident setzen sollte, antwortete Heinrich Staudinger:
„Er kann diese Fälle ans Licht bringen

Bezüglich der Restitution für Betroffene:
„Licht ist das Eine, Ermutigung und Intervention das Nächste“
(Heinrich Staudinger)

Gerald Grosz

Gerald Grosz wurde 2006 Generalsekretär der neugegründeten Partei BZÖ (Bündnis Zukunft Österreich). Er war dann insbesondere als Landesobmann des BZÖ Steiermark tätig.  2013 wurde er zum Obmann des BZÖ ernannt. Grosz erklärte am 30. März 2015 seinen Rücktritt als Obmann des BZÖ.

Bei der Wahl zum Bundespräsidenten kandidiert Grosz als Bürger. Gerald Grosz wurde am 8. September um eine Stellungnahme angefragt, eine zweite Anfrage wurde am 21. September gesendet. Seine Pressesprecher antworteten:

„Der derzeitige Zeitplan von Gerald Grosz lässt es nicht zu, diese Fragen
zeitgerecht noch vor dem 9. Oktober zu beantworten. Gerne wird er dies nach dem Wahltag tun.“

Gerald Grosz wollte mit dem Problembereich Sachwalterschaft allerdings schon im März 2015 sich vertraut zeigen.  Damals wurden mehrere Parteien angefragt, ob sie eine Studie in Auftrag geben wollen, die das Thema „Eigentumsrecht in Österreich“ gründlich und solide bearbeitet.  Auch Gerald Grosz wurde,  als Obmann des BZÖ, diesbezüglich kontaktiert, da angenommen werden durfte, dass er an einer ernsthaften Aufarbeitung interessiert sein sollte:

„Ich möchte Ihnen die Durchführung einer Studie anbieten, die Ihnen Fakten und Argumentationen in der politischen Diskussion zur Verfügung stellt. Ich schicke Ihnen im Attachment ein Konzept mit Inhaltsverzeichnis“.
(Johannes Schütz, Email vom 26. März 2015)

Gerald Grosz antwortete damals unverzüglich:

From:             Grosz <gerald.grosz@bzoe.at>
To:                  „‚Johannes Schuetz'“ <johannes.schuetz@…>
Subject:         AW: Anfrage: Studie für BZÖ
Date:             Mar 26, 2015 10:11 PST

Sehr geehrter Herr Mag. Schütz,

herzlichen Dank für Ihr Mail und Ihre Unterlagen. Ich selbst habe als nunmehr ehemaliges Mitglied des Nationalrates unzählige parl. [parlamentarische] Anfragen zu Sachwalterrecht eingebracht und einen recht guten Überblick dadurch bekommen.

Ihrem Angebot, eine Studie zu finanzieren, können wir leider nicht nähertreten zumal auch unsere finanziellen Ressourcen  sehr begrenzt sind.

Mit besten Grüße
Gerald Grosz

Gerald Grosz wird nach dem Wahltag, wie er es vorschlug, nochmals kontaktiert , nämlich bezüglich der Erfahrungen, die er mit seinen parlamentarischen Anfragen zur Sachwalterschaft sammeln konnte.

Diese Kandidaten gaben keine Antwort

Tassilo Wallentin

Rechtsanwalt Tassilo Wallentin ist bekannt als Kolumnist der Kronen Zeitung. Er war zuvor als Medienanwalt für Hans Dichand tätig, dem Herausgeber der Kronen Zeitung.

Es wurde in Medienberichten  bereits konstatiert, dass in den Beiträgen von Wallentin, die in der Kronen Zeitung veröffentlicht wurden, zahlreiche Fehler enthalten sind. Jedenfalls vermied er in seinen Beiträgen für die Kronen Zeitung, das Thema Enteignung durch Sachwalterschaft zu bringen, obwohl er von Betroffenen auf das Problem aufmerksam gemacht wurde.  Mit einer entsprechenden Serie in der Kronen Zeitung hätte er dafür sorgen können, dass kriminelle Vorfälle im Zusammenhang mit Sachwalterschaft beendet werden.

Tassilo Wallentin ist selbst auch als Sachwalter tätig. In der aktuellen Liste der sogenannten „Erwachsenenvertreter“ für 2022, die die Rechtsanwaltskammer Wien vorlegt, kann man seinen Namen finden. Ebenfalls in dieser Liste stehen Namen wie Christian Burghardt, Axel Bauer und Christiane Bobek.

Präsidentschaftskandidat Wallentin wurde drei Mal angefragt um eine Stellungnahme zur Vermögenskonfiskation durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft. Er gab keine Antwort.

Alexander van der Bellen

Seit Januar 2017 ist Alexander van der Bellen der österreichische Bundespräsident. Er war zuvor Universitätsprofessor für Volkswirtschaftslehre. Zusätzlich erbrachte er, von 1977 bis 1980, auch Forschungsarbeiten für die Verwaltungsakademie des Bundes, ist also mit den Gepflogenheiten der österreichischen Kameralistik besonders vertraut. 1997 wurde er Bundessprecher und Obmann des Parlamentsklubs der GRÜNEN. Nach seinem Rücktritt als Obmann der GRÜNEN wurde van der Bellen im Februar 2011 noch von der Stadt Wien zum Universitätsbeauftragen ernannt.

Zu dem Netzwerk, das die Kandidatur von Alexander van der Bellen unterstützt, zählen Werner Pleischl, er war bis 2016 Generalprokurator der Republik Österreich, Manfred Nowak, als Universitätsprofessor am Juridicum schrieb er eine Studie die Wien aalglatt zur „Menschenrechtsstadt“ erklärte, die forensische Psychiaterin Karin Gutiérrez-Lobos, sie ist Universitätsprofessorin an der Klinik für Psychiatrie der Medizinischen Universität Wien, der Psychiater Rudolf Karazman, aber auch Conchita Wurst und der Schauspieler Alfons Haider.

Für den Wahlkampf von Alexander van der Bellen wurde ein Verein gegründet. Als Name wurde bestimmt: „Gemeinsam für Van der Bellen: Unabhängige Initiative zur Stärkung der liberalen Demokratie„.

Medienanwältin unterstützt van der Bellen

Als Funktionärin des Vereins wird auch die Rechtsanwältin Maria Windhager genannt, sie soll das Amt der Rechnungsprüferin übernehmen. Windhager ist bekannt als Medienanwältin, insbesondere für die österreichische Tageszeitung Der Standard, sie vertrat aber auch das freie Radio Orange und das Community-TV Wien, das seit 2005 als Okto auf Sendung ist.

Da Windhager auf ihrer Website ausdrücklich bei den Arbeitsbereichen angibt, dass sie nicht nur als Medienanwältin tätig wird, sondern auch auf Grund- und Menschenrechte spezialisiert ist, ersuchte ich sie um eine Erklärung zu den Verletzungen des Eigentumsrechts in Wien.

Mit dem Betreff „Anfrage für Beitrag“ wurden dazu Rechtsanwältin Windhager am 28. September drei Fragen gestellt:

1. Wie sind solche Verletzungen des Eigentumsrechts in Österreich erklärbar?

  1. Weshalb wollen staatliche und politische Institutionen in Österreich den Schutz des Eigentums nicht sichern?
  2. Wellche Maßnahmen zum Schutz des Eigentumsrechts in Österreich sind erforderlich?Die Antwort von Windhager erfolgte am 4. Oktober:

    From: „Dr. Maria Windhager“ <maria.windhager@ra-win …>
    To: Johannes Schütz <johannes.schuetz@…>
    Subject: Ihre Anfrage vom 28.09.2022
    Date: Oct 4, 2022 01:25 PST

Sehr geehrter Herr Schütz!

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Leider haben wir aufgrund akuter Arbeitsüberlastung derzeit keine ausreichenden Kapazitäten, um uns Ihrer Angelegenheit annehmen zu können.

Bitte um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
Dr.in Maria Windhager

 

Ansonsten sieht Maria Windhager allerdings ganz gerne ihren Namen in Publikationen und Studien stehen, wenn es um andere Themen geht. Sie schrieb sogar als Kolumnistin für die Wochenzeitung Die Furche, obwohl diese ideologisch nicht zu den Medien zählt, die sie üblicherweise vertritt.

Auch Universitätsprofessor Nowak, der ebenfalls van der Bellen unterstützt, wurde am 28. September ein Schreiben mit diesen Fragen gesendet. Bis jetzt erfolgte keine Antwort.

Katastrophales Sittenbild

Alexander van der Bellen gibt sich gerne das Image der moralischen Instanz im Land.  Er zeigte in den vergangenen Jahren mehrfach sich schockiert über die „Respektlosigkeit“ führender Politiker:
Lassen Sie mich noch etwas zum Sittenbild sagen, das wir gesehen haben, die Respektlosigkeit, die wir da gesehen haben. Diese Respektlosigkeit will ich nicht achselzuckend übergehen“.
(Bundespräsident Alexander van der Bellen, 10. 10. 2021)

Insbesondere im Zusammenhang mit dem Video aus  Ibiza, in dem bekanntlich ein führender Politiker in launiger Ferienstimmung darüber nachdachte, wie in Österreich Parteienfinanzierung funktioniert, erhob van der Bellen als Bundespräsident seine mahnende Stimme.

Doch ist man in Kenntnis, dass van der Bellen selbst für das katastrophale „Sittenbild“ in Österreich sorgt. Denn seine Präsidentschaftskanzlei deckt politisch motivierte Vermögenskonfiskationen seit Jahren.  Der österreichische Bundespräsident wurde damit zum obersten Repräsentanten der Doppelmoral in dem Land, das einst Sigmund Freud vertrieb.

Jedenfalls wird durch fragwürdige Parteienfinanzierung noch nicht Raub und Mord betrieben. Alexander van der Bellen, der sich bei günstiger Gelegenheit so besorgt über die politische Moral in Österreich zeigt, lehnte mehrfach jede Aufklärung solcher Fälle ab.

Negierte Unterstützung als Beauftragter der Stadt Wien

Alexander van der Bellen wurde zu diesem Thema bereits angefragt, in seiner Funktion als Beauftragter der Stadt Wien für Universitäten und Forschung, die er von 2010 bis 2015 bekleidete. Es ging damals um Unterstützung beim Schutz einer Forschungsbibliothek, die durch einen solchen Gerichtsbeschluss, der nur durch Amtsmissbrauch  erklärt werden kann, von einer willkürlichen Konfiskation und Plünderung bedroht wurde.

Van der Bellen antwortete dazu in seiner Funktion als Forschungsbeauftragter der Stadt Wien:

„Es tut mir leid, dass meine Antwort so lange gedauert hat; ich hatte Ihr Mail verlegt. Ich empfehle Ihnen, mit der Justiz-Ombudsstelle oder der Volksanwaltschaft Kontakt aufzunehmen. Die Adressen finden Sie unten“.
(Alexander van der Bellen, Email vom 27. 5. 2015)

Nachdem mit weiteren Stellen keine Lösung erzielt werden konnte, wurde van der Bellen nochmals im Dezember 2015 angefragt. Es antwortete Mag. Robert Kogler, der Büroleiter des Forschungsbeauftragten der Stadt Wien:

„Gerne leite ich Ihre Nachricht an Alexander Van der Bellen weiter. Allerdings ist seine Beauftragung mit der kürzlich abgelaufenen Legislaturperiode des Gemeinderats zu Ende gegangen. Unser Büro existiert noch bis Jahresende“.
(Robert Kogler, Büroleiter von Alexander van der Bellen, Email vom 9. 12. 2015)

Kurz nach dieser Antwort, nämlich am 8. Januar 2016, kündigte van der Bellen öffentlich an, dass er für die Funktion des österreichischen Bundespräsidenten kandidieren werde. Er veröffentilchte dafür ein Video auf Youtube mit dem Motto: „Mutig in die neuen Zeiten! Van der Bellen kandidiert als Bundespräsident“:
www.youtube.com/watch?v=ba4jalujuR0

Van der Bellen erklärte seine Kandidatur, mutig, so behauptete er. Doch zuvor war dieser „Mut“ nicht erkennbar, denn als Forschungsbeauftragter der Stadt Wien, setzte er keine Schritte, nur vier Wochen zuvor, um die Konfiskation einer wissenschaftlichen Arbeit abzuwehren.

Verzichtete auf seine Stimme

Der erste Wahlerfolg von Alexander van der Bellen wurde von seinem Gegenkandidaten wegen des Verdachts auf Wahlbetrug angefochten. Da erklärte er: „Vertrauen wir in unseren Rechtsstaat“.

Auifgrund dieser Aussage über den Rechtsstaat wurde Alexander van der Bellen am 23. Juni 2016 nochmals auf die Problematik von Enteignungen in Österreich aufmerksam gemacht.  Es antwortete Oliver Korschil vom Team van der Bellen:

„Alexander Van der Bellen hat Ihr Schreiben mit Sorgfalt gelesen und mich gebeten, Ihnen zu antworten. Abgesehen davon, dass Alexander Van der Bellen noch nicht als Bundespräsident angelobt ist, muss ich Ihnen aber mitteilen, dass der österreichische Bundespräsident generell im Rahmen seines verfassungsmäßigen Wirkungsbereiches nicht die Möglichkeit hat, Gerichtsverfahren oder von Gerichten getroffene Entscheidungen zu prüfen“.
(Oliver Korschil, Team van der Bellen, Email vom 30. 6. 2016)

Da Alexander van der Bellen jetzt als österreichischer Bundespräsident bei den Wahlen antritt und so um eine zweite Ägide wirbt, erhielt er noch eine Chance. Mit einer klaren Stellungnahme hätte er beweisen können, dass er Maßnahmen setzen möchte, die in Österreich künftig das Recht auf Eigentum schützen sollen. Alexander van der Bellen verzichtete auf seine Stimme.

Links:

Österreichische Präsidentschaftskanzlei deckt Enteignungen
Tabula Rasa, 19. 3. 2019
Die Antwort erfolgte durch Ludwig Adamovich. Er ist der Berater des österreichischen Bundespräsidenten, wenn es um „verfassungsrechtliche Angelegenheiten“ geht.  Adamovich leugnete die Beweise. Doch wurden hunderte Fälle von der Volksanwaltschaft dokumentiert.
www.tabularasamagazin.de/oesterreichische-praesidentschaftskanzlei-deckt-enteignungen-bericht-zum-aschermittwochbrief/

Abschied vom Rechtsstaat: Österreichische Volksanwaltschaft legte Jahresbericht für 2018 vor
Tabula Rasa, 1. 5. 2019
159 Enteignungen werden für 2018 genannt. Weitere Vorfälle nicht in der Statistik.  Begleitung eines Falles mit Medienberichten wird von der Volksanwaltschaft auf Anfrage abgewehrt.
www.tabularasamagazin.de/abschied-vom-rechtsstaat-oesterreichische-volksanwaltschaft-legte-jahresbericht-fuer-2018-vor/

Österreichische Volksanwaltschaft legt Jahresbericht für 2017 vor: Erschreckende Fakten über die Verletzung von Grundrechten
Tabula Rasa, 10. 5. 2018
Hunderte Fälle von willkürlichen Enteignungen. Rechtssicherheit in Österreich nicht mehr gegeben. Auch der aktuelle Bericht der Volksanwaltschaft bietet keine Lösungen.
www.tabularasamagazin.de/oesterreichische-volksanwaltschaft-legt-jahresbericht-fuer-2017-vor-erschreckende-fakten-ueber-die-verletzung-von-grundrechten/

 

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Über Johannes Schütz 108 Artikel
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel