Die Ampelkoalition macht Energie bezahlbar, indem sie die Preise für Gas, Strom und Wärme deckelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Die Ampel-Koalition tut alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Dafür wurde ein starker Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro gespannt, auf dessen Grundlage Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme zum 1. März 2023 eingeführt werden. Sie werden rückwirkend zum 1. Januar ausgezahlt. Hilfen gibt es auch für jene, die etwa mit Pellets oder Öl heizen.
Wie funktionieren die Preisbremsen?
Über die Preisbremsen für Gas und Strom ab 2023 erhalten Verbraucher jeden Monat einen festen Rabatt. Er gilt für alle Privatleute und Unternehmen. Industrielle Großverbraucher, die besonders hohe Zuschüsse erhalten, müssen im Gegenzug Arbeitsplätze erhalten und auf Boni- und Dividendenzahlungen verzichten.
Beim Gas reduziert der Rabatt den neuen, hohen Marktpreis auf einen fixen Deckel von 12 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Rabatt gilt für 80 Prozent (70 Prozent bei Großverbrauchern) des bisherigen Energieverbrauchs. Der Rabatt wird gleichmäßig auf 12 Monate verteilt und mit dem Abschlag verrechnet.
Beim Strom berechnet sich der Rabatt in gleicher Weise. Lediglich der fixe Deckel liegt hier bei 40 Cent pro Kilowattstunde (bei Großverbrauchern etwas niedriger, dafür aber nur für 70 Prozent des Verbrauchs).
Auf welcher Basis werden die Rabatte erechnet?
Maßgeblich für die Berechnung der Rabatte bei Gas und Strom ist der Verbrauch des vergangenen Jahres. Er wird auf Basis der letzten bis September 2022 vorliegenden Jahresabschlussrechnung bzw. der letzten Verbrauchsmessung ermittelt.
Lohnt es sich noch, Energie zu sparen?
Ja – denn für jede eingesparte Kilowattstunde Gas oder Strom muss der Energieversorger den hohen neuen Gaspreis erstatten. Wer im Jahr 2023 weniger verbraucht, erhält also einen hohen Rabatt. So kann die Gas- oder Stromrechnung noch einmal deutlich gedrückt werden.
Wie erhalte ich den Rabatt?
Bei direkten Verträgen mit dem Versorger wird der Rabatt mit der monatlichen Abschlagszahlung verrechnet. Erfolgt die Abrechnung der Heizkosten über den Vermieter, ist die Lage anders. Vermieter, die in 2022 die Vorauszahlung der Mieter um mindestens 10 Prozent erhöht haben, müssen den Rabatt ab dem 1. März 2023 an die Mieterinnen und Mieter weitergeben und mit der monatlichen Vorauszahlung verrechnen. Wenn die Erhöhung unter 10 Prozent liegt, wird der Rabatt durch die Gaspreisbremse mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet.
Wenn zusätzlich Energie eingespart wird im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, erhalten Verbraucher:innen am Ende des Abrechnungszeitraums mit der Jahresabrechnung eine Gutschrift.
Was, wenn ich trotz der Preisbremsen die Rechnung nicht zahlen kann?
Es wird auch Hilfen für Härtefälle geben für Haushalte, Unternehmen und Einrichtungen, für die die Gas- und Strompreisbremen keine ausreichende Entlastung geben.
Was ist, wenn ich mit Öl oder Pellets heize?
Wer mit Heizöl, Pellets oder anderen Energieträgern heizt, die nicht durch Leitungen fließen, bekommt ebenfalls Unterstützung. Dafür wird vom Bund ein 1,8-Milliarden-Fonds bereit gestellt.
Für 80 Prozent des Verbrauchs können die Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Preises von 2022 übersteigen, erstattet werden. Wer im vergangenen Jahr beispielsweise eine Rechnung von rund 1.000 Euro für Heizöl hatte und in diesem Jahr rund 3.000 bezahlen musste, kann über die Bundesländer ca. 800 Euro erstattet bekommen. Maximal beträgt die Erstattungssumme 2000 Euro. Die Auszahlung wird möglichst unkompliziert über die Bundesländer organisiert.
Wie werden die Preisbremsen finanziert?
Aus den 200 Milliarden Euro aus dem Abwehrschirm, und über Steuereinnahmen. Konzerne, die hauptsächlich im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich tätig sind, sollen in diesem und im kommenden Jahr ihre Übergewinne versteuern. Zudem werden Zufallsgewinne von stromerzeugenden Unternehmen abgeschöpft. Die Ampel sorgt also für eine gerechte Finanzierung.
Die Unterstützungen sind zudem steuerpflichtig. Top-Verdiener werden einen Teil der Hilfen zurückzahlen müssen.
Quelle: SPD-Bundestagsfraktion