CDU/CSU haben gestern den deutschen Gesetzentwurf der EU-Whistleblowing-Richtlinie von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gekippt. Dazu dasStatement von Kai Leisering, Geschäftsführer von Business Keeper und Experte für Hinweisgebersysteme und Whistleblower-Schutz.
“Die Whistleblowing-Richtlinie nur auf EU-Recht und nicht auf deutsches Recht zu beziehen, ist eine Farce für Hinweisgeber*innen. So wären Whistleblower*innen nur vor Repressalien geschützt, wenn das EU-Recht angewendet werden kann. Bei der Aufdeckung von Verstößen gegen deutsches Recht wären sie dagegen schutzlos ausgeliefert. Wer dann die Verletzung nationaler Straftatbestände meldet, zum Beispiel Korruption, wäre demnach nicht vor Vergeltungsmaßnahmen seitens der Arbeitgebenden geschützt. Somit würde sich an der aktuellen Situation und dem unzureichenden Schutz von Hinweisgebenden trotz des neuen Gesetzes nichts ändern. Zudem dürften Whistleblower*innen aufgrund der juristischen Komplexität kaum unterscheiden können, ob sich ein Sachverhalt auf EU-Recht oder nationales Recht bezieht. Dies würde die ohnehin schon unter Druck stehenden Whistleblower*innen weiter verunsichern und möglicherweise davon abhalten, einen Missstand zu melden.
Derzeit kämpfen viele Unternehmen um ihr Überleben. Allerdings ist das Belastungsmoratorium, das die wirtschaftliche Erholung der Unternehmen und damit die Sicherung von Arbeitsplätzen in den Vordergrund stellt, kein Argument, um das Gesetz von Grund auf abzulehnen oder nur die wirtschaftlichen Aspekte in den Fokus zu rücken: Dass Unternehmen ein internes Meldesystem einrichten müssen, ist ohnehin bereits über die EU-Richtlinien abgedeckt. Zudem treten deutlich gravierendere wirtschaftliche Einschnitte, als die Kosten für ein Hinweisgebersystem, auf, wenn Missstände wie Korruption oder Belästigung öffentlich gemacht werden. Speziell für kleinere und mittelständische Unternehmen, die von der EU-Richtlinie betroffen sind, gibt es bereits kostengünstige Hinweisgebersysteme.“
Über Kai Leisering
Kai Leisering unterstützt als Geschäftsführer der Business Keeper GmbH das 2001 gegründete Unternehmen auf dem Weg zum weltweit führenden Anbieter von Compliance-Lösungen. Er hilft Unternehmen dabei, hochwirksame Mechanismen zu schaffen, die dazu beitragen, Wirtschaftskriminalität wie Korruption, Geldwäsche und andere schwere Verbrechen gegen die Gesellschaft zu verhindern und zu bekämpfen.
“Die Whistleblowing-Richtlinie nur auf EU-Recht und nicht auf deutsches Recht zu beziehen, ist eine Farce für Hinweisgeber*innen. So wären Whistleblower*innen nur vor Repressalien geschützt, wenn das EU-Recht angewendet werden kann. Bei der Aufdeckung von Verstößen gegen deutsches Recht wären sie dagegen schutzlos ausgeliefert. Wer dann die Verletzung nationaler Straftatbestände meldet, zum Beispiel Korruption, wäre demnach nicht vor Vergeltungsmaßnahmen seitens der Arbeitgebenden geschützt. Somit würde sich an der aktuellen Situation und dem unzureichenden Schutz von Hinweisgebenden trotz des neuen Gesetzes nichts ändern. Zudem dürften Whistleblower*innen aufgrund der juristischen Komplexität kaum unterscheiden können, ob sich ein Sachverhalt auf EU-Recht oder nationales Recht bezieht. Dies würde die ohnehin schon unter Druck stehenden Whistleblower*innen weiter verunsichern und möglicherweise davon abhalten, einen Missstand zu melden.
Derzeit kämpfen viele Unternehmen um ihr Überleben. Allerdings ist das Belastungsmoratorium, das die wirtschaftliche Erholung der Unternehmen und damit die Sicherung von Arbeitsplätzen in den Vordergrund stellt, kein Argument, um das Gesetz von Grund auf abzulehnen oder nur die wirtschaftlichen Aspekte in den Fokus zu rücken: Dass Unternehmen ein internes Meldesystem einrichten müssen, ist ohnehin bereits über die EU-Richtlinien abgedeckt. Zudem treten deutlich gravierendere wirtschaftliche Einschnitte, als die Kosten für ein Hinweisgebersystem, auf, wenn Missstände wie Korruption oder Belästigung öffentlich gemacht werden. Speziell für kleinere und mittelständische Unternehmen, die von der EU-Richtlinie betroffen sind, gibt es bereits kostengünstige Hinweisgebersysteme.“
Über Kai Leisering
Kai Leisering unterstützt als Geschäftsführer der Business Keeper GmbH das 2001 gegründete Unternehmen auf dem Weg zum weltweit führenden Anbieter von Compliance-Lösungen. Er hilft Unternehmen dabei, hochwirksame Mechanismen zu schaffen, die dazu beitragen, Wirtschaftskriminalität wie Korruption, Geldwäsche und andere schwere Verbrechen gegen die Gesellschaft zu verhindern und zu bekämpfen.
ÜBER BUSINESS KEEPER
Die Business Keeper GmbH (www.business-keeper.com) ist der europäische Marktführer für elektronische Hinweisgebersysteme und Compliance-Software. Seit 2001 entwickelt das Berliner Unternehmen innovative Integritäts- und Compliance-Anwendungen gegen Wirtschaftskriminalität wie Korruption, Geldwäsche und andere gesellschaftliche Missstände. Das BKMS® (Business Keeper Monitoring System) Compliance System ist modular aufgebaut: Neben dem herkömmlichen Hinweisgebersystem kann die BKMS® Plattform Drittparteien überprüfen sowie helfen, weitere Genehmigungsprozesse einzuhalten. Speziell für KMUs wurde das Incident Reporting Essentials entwickelt: Dieses können Unternehmen und Organisationen in wenigen Minuten eigenständig konfigurieren.
Die doppelte Verschlüsselung der Meldedaten gewährleistet Hinweisgebenden höchste Sicherheit. Die Compliance-Plattform BKMS® Compliance System von Business Keeper ist EU-DSGVO-konform und die umfassendste und erste Compliance Lösung weltweit, die nach den strengen EuroPriSe-Kriterien zertifiziert ist. Zum Kundenstamm des Unternehmens zählen zahlreiche börsennotierte Konzerne aus Europa sowie Behörden, Kindeswohl-Einrichtungen und NGOs. Business Keeper beschäftigt 100 Mitarbeiter*innen in Berlin und verfügt über weitere Büros in Augsburg, Madrid und Paris.
ÜBER BUSINESS KEEPER
Die Business Keeper GmbH (www.business-keeper.com) ist der europäische Marktführer für elektronische Hinweisgebersysteme und Compliance-Software. Seit 2001 entwickelt das Berliner Unternehmen innovative Integritäts- und Compliance-Anwendungen gegen Wirtschaftskriminalität wie Korruption, Geldwäsche und andere gesellschaftliche Missstände. Das BKMS® (Business Keeper Monitoring System) Compliance System ist modular aufgebaut: Neben dem herkömmlichen Hinweisgebersystem kann die BKMS® Plattform Drittparteien überprüfen sowie helfen, weitere Genehmigungsprozesse einzuhalten. Speziell für KMUs wurde das Incident Reporting Essentials entwickelt: Dieses können Unternehmen und Organisationen in wenigen Minuten eigenständig konfigurieren.
Die doppelte Verschlüsselung der Meldedaten gewährleistet Hinweisgebenden höchste Sicherheit. Die Compliance-Plattform BKMS® Compliance System von Business Keeper ist EU-DSGVO-konform und die umfassendste und erste Compliance Lösung weltweit, die nach den strengen EuroPriSe-Kriterien zertifiziert ist. Zum Kundenstamm des Unternehmens zählen zahlreiche börsennotierte Konzerne aus Europa sowie Behörden, Kindeswohl-Einrichtungen und NGOs. Business Keeper beschäftigt 100 Mitarbeiter*innen in Berlin und verfügt über weitere Büros in Augsburg, Madrid und Paris.
Quelle: Pressemitteilung