In nahezu jeder Fernsehdiskussion und in jeder Zeitungsausgabe werden Einzelfälle geschildert, in denen »der Staat« himmelschreiende Ungerechtigkeiten zulässt, die doch »in einem so reichen Staat wie Deutschland« überhaupt nicht vorkommen dürften.
Da ist z.B. der super angepasste Migrant, der abgeschoben werden soll, »bloß« weil er keinen Asylgrund mehr vorweisen kann. Da ist die allein erziehende Mutter, deren Kind erkrankt und die immer noch dieselbe, viel zu niedrige Sozialleistung bekommt. Und da ist der Mieter, dessen Haus renoviert werden muss und der nun eine höhere Miete zahlen soll, obwohl er damit überhaupt nicht gerechnet hat. Da ist der gerade geschiedene Ehemann, der mit dem Alleinsein nicht zurechtkommt und psychische Probleme bekommt, mit denen ihn »der Staat« allein lässt. Da ist die allein stehende ältere Dame, die keinen Kontakt mehr hat und vereinsamt. Da ist die junge Lehrerin, die das Mobbing ihrer Schulkinder infolge der neuen »sozialen« Medien nicht mehr aushält und da ist der junge Manager, der aufgrund der harten Berufsanforderungen ein »Burnout-Syndrom« erleidet und nicht mehr arbeiten kann. Und nicht zuletzt sind da die vielen Armen, die auf die Essensausgaben der Tafeln angewiesen sind und die vielen Obdachlosen, die im kalten Winter draußen nicht ihrem Schicksal überlassen werden dürfen.Unstrittig ist: All diesen Menschen müsste eigentlich geholfen werden. Ja es müsste jedem individuell also dem Einzelfall adäquat geholfen werden. Nur wie soll das in einem Staat geschehen, der nach Recht und Gesetz, also für alle gleich handeln muss, denn laut Grundgesetz sind vor dem Gesetz alle gleich zu behandeln.
In jedem Einzelfall müsste aber genau von den allgemein gültigen Regeln abgewichen werden, um mit Hilfe einer »Ausnahmeregelung« der individuellen Situation des Einzelnen »gerecht« zu werden. Wenn aber in der Praxis ein Beamter individuell und nicht für alle gleich entscheidet, hat er sofort ein juristisches Problem am Hals: Er verletzt nämlich seine Beamtenpflichten, die verlangen »ohne Ansehung der Person« in allen Fällen gleich zu entscheiden. Theoretisch gäbe es zwei juristisch korrekte Lösungsmöglichkeiten: Lösung eins: »der Staat« könnte derartige Sonderfälle lösen, indem er demokratisch beschließt: Alle angepassten Migranten können bleiben, alle allein erziehendenden Mütter, die kranke Kinder haben, bekommen mehr Geld, alle Mieter mit größeren Erhöhungen bekommen Hilfen, alle Burnout-Patienten werden besser behandelt, alle Obdachlosen bekommen zusätzliche Hilfen usw.
Eine nüchterne Analyse kommt schnell zu dem Schluss, dass eine derartige »Lösung« weder finanziell noch organisatorisch machbar ist.Lösung zwei: Die parlamentarischen Petitionsausschüsse bekommen gigantische neue Aufgaben, nämlich in den vielen Einzelschicksalen individuelle, »maßgeschneiderte« Entscheidungen zu finden und zu genehmigen. Eine realistische Analyse kommt auch bei dieser Lösung sehr schnell zu dem Ergebnis, dass auch sie nicht »funktioniert«.
Wenn dem so ist, bedeutet dies, dass eine individuelle Einzelfallgerechtigkeit in einer Demokratie einfach nicht erreichbar ist. Das bedeutet aber auch, wer die Forderung nach der Gerechtigkeit in jedem individuellen Fall erhebt, überfordert bewusst oder unbewusst seinen Staat. Das Ergebnis ist unvermeidbar: Entstehender Frust oder gar Ablehnung des doch offensichtlich so ungerechten Staates. Wer Einzelfallgerechtigkeit verlangt überfordert den Staat.