„Wenn Unrecht Recht wird, wird Widerstand Pflicht!“ – Rede von Reinhard Olt zur Kerschbaumer-Gedenkfeier

Suedtiroler Schuetzenbund

Er enthält konditioniert die strikte Aufforderung zur Tat.
Jene Männer, derer wir gedenken, haben sich zweifellos davon leiten lassen.

In ihrer Überzeugung, für die Heimat aufs Äußerste zu gehen und selbst den Tod in Kauf zu nehmen, konnten sie sich guten Gewissens auf diesen Satz und dessen Autor berufen.

„Wenn Unrecht Recht wird, wird Widerstand Pflicht“ stammt von Papst Leo XIII. Und findet sich in dessen Enzyklika „Sapientiae Christianae“ („Christliche Weisheiten“) vom 10. Januar 1890.

Sepp Kerschbaumer, Luis Amplatz, Jörg Klotz, Anton Gostner, Franz Höfler, Kurt Welser, deren Namen hier auf der Gedenktafel dieses Gottesackers verzeichnet sind, und die vielen anderen geschundenen Aktivisten des Befreiungsausschusses Südtirol, mitsamt ihren Angehörigen, derer wir unsere Reverenz erweisen für ihr heldenmütiges Wirken, wussten sich damit moralisch auf der sicheren Seite.

Wer wollte bestreiten, dass Italien damals Unrecht für Recht setzte. Und dass die Aktionen aller Freiheitskämpfer deshalb als sittlich, moralisch und juristisch gerechtfertigte Widerstandshandlungen gewertet werden müssen.

Franz Klüber, Jurist und Theologe, hat dies in seiner 1963 erschienenen und nach wie vor empfehlenswerten Schrift „Moraltheologische und rechtliche Beurteilung aktiven Widerstandes im Kampf um Südtirol“ ausdrücklich festgehalten.

Dass ich Wert lege auf die Feststellung „aller Freiheitskämpfer“ hat Gründe.

Wir wissen, dass Anlage und Wirkung ihrer Taten in Zweifel, ja bisweilen sogar in den Schmutz gezogen wurden und werden.

Zudem hat man die BAS-Aktivisten segregiert, wissenschaftlich, publizistisch und politisch zweckdienlich unterteilt:

In jene einer ersten Phase von Widerstandshandlungen, die man aus Sicht absoluter Gewaltlosigkeit als moralisch verwerflich deklarierte, nolens volens später aber als politisch hilfreich anerkannte, weil sie den Weg zum Autonomiepaket mitbereitet hätten.

Und in Aktionen einer zweiten Phase, die ohne Rücksicht auf Verluste ausgeführt worden seien, also Gewalt auch gegen Menschen verübt hätten.

Und dass dabei ausnahmslos Rechtsextremisten, ja Nazi-Adepten am Werk gewesen seien.

Diese Phase wird von interessierter Seite durchweg für verwerflich und unentschuldbar erklärt, Beteiligte werden zu niederträchtigen Parias stigmatisiert.

H6. Dem ist beherzt entgegenzutreten. Warum?

1.) In jahrelanger Arbeit hat der österreichische Militärhistoriker Hubert Speckner nachgewiesen, dass das angebliche Attentat auf der Porzescharte im Juni 1967 nicht stattfand.

Zumindest nicht so stattfand, wie es italienischerseits dargestellt und in Politik, Wissenschaft und Publizistik bis zur Stunde als Faktum angesehen wird. Auch hier in Südtirol.

Niemand in Bozen, Innsbruck oder Wien rührt einen Finger zur Rehabilitierung der zu Unrecht der Tat bezichtigten und zu hohen Haftstrafen verurteilten Erhard Hartung und Egon Kufner. Peter Kienesberger, der dritte, ist mittlerweile verstorben.

Der Prozess in Florenz wurde von Höchstgerichten in Österreich und Deutschland für verfahrensrechtswidrig und menschenrechtswidrig erklärt. Das ergangene Fehlurteil ist nach wie vor in Kraft.

2.) hat Speckner anhand von 48 „aktenkundigen“ Vorfällen akribisch nachgewiesen, dass die aus den staatspolizeilichen und gerichtlichen Dokumenten Österreichs hervorgehenden Sachverhalte massiv von den offiziellen italienischen Darstellungen abweichen.

BAS-Aktionen fanden ungefähr zeitgleich eine gewisse Parallelität durch italienische Neofaschisten und konspirativ arbeitende Dienste.

Aus beiden Studien lassen sich geschichtsrevisionistische Schlüsse ziehen.

Hatte Italien nach dem Zweiten Weltkrieg Südtiroler zu Nazis abzustempeln versucht, so stellt es seit Ende der 1950er Jahre alle BAS-Aktivisten unter Generalverdacht des Neonazismus.

Festzuhalten und offensiv zu vertreten ist daher: Der BAS-Grundsatz, wonach „bei Anschlägen keine Menschen zu Schaden kommen dürfen“, wurde trotz Eskalation der Gewalt zwischen „Feuernacht“ 1961 und der mehrheitlichen Annahme des „Pakets“ durch die Südtiroler Volkspartei 1969 weitestgehend eingehalten.

Der Tod nahezu aller während dieser Jahre gewaltsam ums Leben gekommenen Personen ist nicht dem BAS als solchem anzulasten, wie dies bis heute wahrheitswidrig behauptet wird.

Stattdessen handelt es sich bei den meisten der von Speckner durchleuchteten Vorfälle mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um Unfälle bzw. um italienische Geheimdienstaktionen.

Auch für einige in Österreich geplante und/oder ausgeführte Anschläge ist dem BAS willentlich, aber

fälschlicherweise die Täterschaft zugeschrieben worden.
Auch hierfür zeigen Speckners Analysen, dass sie zum größten Teil auf das Konto italienischer Neofaschisten, Geheimdienstler und sog. „Gladisten“ gehen; anderenteils waren einige Rechtsextremisten Urheber, die nicht dem BAS angehörten oder mit ihm in Verbindung standen.
Ein Zusammenhang zwischen den Anschlägen und dem BAS wurde wahrheitswidrig in Italien behauptet und in Österreich folgsam übernommen, um den Südtiroler Freiheitskampf zu diskreditieren.

Betrachter aus Politik, Kultur, Publizistik und leider auch aus der Wissenschaft – auch aus diesem Teil Tirols – folgen dieser Betrachtung.

Wider besseres Wissen. Neue Forschungsergebnisse werden nicht nur ignoriert, sondern geradezu verschwiegen und mitunter sogar bekämpft.

Womit all denen bis zur Stunde Unrecht geschieht, die aus Verzweiflung über die kolonialistische Unterwerfungsgeste auch des sog. „demokratischen“ Nachkriegsitaliens handelten.
Was nicht nur mich konsterniert.

H6. Worin besteht das zeitgemäße Erbe des Freiheitskampfes?

Es besteht im Widerstand gegen verhängnisvolle Entwicklungen, an der bisweilen auch die hiesige Politik mitwirkt.

Entwicklungen, die – ohne Korrektur – auf nationalkulturelle Deformation bzw. Eliminierung hinauslaufen und im weiteren Fortgang unweigerlich zur Assimilation und letztlich zur „ewigen Italianità“ dieses Teils Tirols führen.

Widerstand heute heißt natürlich nicht mit der Waffe in der Hand oder mit Sprengstoff im Rucksack und an Masten gegen derartige Fehlentwicklungen Sturm zu laufen.

Widerstand heute heißt vielmehr: Widerspruch einlegen.

Heißt: Das Wort erheben gegen missliebige politische Entscheidungen.

Heißt: Gesellschaftliche Erscheinungen anzuprangern, die für Bestand und Erhalt der angestammten Bevölkerung Tirols abträglich sind.

Heißt auch und vor allem: Immer wieder auf den wahren Kern des Freiheitskampfes hinweisen:

1.) auf die Gewährung der zweimal verweigerten Selbstbestimmung.

2.) Trotz des im Vergleich mit der Lage anderer nationaler Minderheiten Europas anzuerkennenden beispielhaften Charakters der Südtirol-Autonomie, immer wieder den Finger in die Wunde der unerfüllt gebliebenen Ausübung des Selbstbestimmungsrechts zu legen.

Diese Wunde mögen manche Südtiroler vielleicht für schon verheilt erachten.
Doch besänftigt vom politisch-medial bestärkten Gefühl „Es geht uns ja doch gut und sogar besser als anderen“ vergessen sie, dass die fast als Maß aller Dinge verabsolutierte Autonomie lediglich ein Provisorium ist.

Es ist wider die Vernunft, Geschichte als etwas Statisches anzusehen oder, wie nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems geschehen, gar das „Ende der Geschichte“ auszurufen.
Daher gilt, hoffentlich nicht nur für mich: Wer die Selbstbestimmung nicht mehr als realisierungsfähiges Ziel anstrebt, verwirkt den Anspruch, für das Volk (des ganzen Tirol) und die Bevölkerung seines fremdbestimmten südlichen Teils zu sprechen, zu wirken und die Menschen zu vertreten.

Primat der Politik in Tirol, in Südtirol und nicht zuletzt in Österreich hat die Verwirklichung der Selbstbestimmung zu sein.

Die Ansicht, wie sie 2015 vom österreichischen Außenministerium und seiner Diplomatie geprägt und von den regierenden Mehrheitsparteien einschließlich Grünen und Neos im Nationalrat vertreten worden ist, nämlich dass die Südtirol-Autonomie „…. ein konkreter Ausdruck des Gedankens der Selbstbestimmung“, damit sozusagen „Wahrnehmung einer Form der inneren Selbstbestimmung“ sei, ist interpretatorische Rabulistik und allenfalls für diejenigen schlüssig, die am Status quo nicht gerüttelt haben möchten.

Unter Hinweis auf die italienische Verfassung – die wie alle Verfassungen zentralistisch organisierter Staaten den Passus von der „einheitlichen, unteilbaren Nation“ enthält – ist nicht allein, aber doch vor allem von Südtiroler politischer Seite im Zusammenhang mit der Katalonien-Problematik eingewendet worden, ein Volk könne das Selbstbestimmungsrecht nur dann beanspruchen, wenn sein Dasein von einer politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder sonstwie gearteten Unterdrückungssituation bestimmt werde.

Mit Verlaub: Dies ist abwegig!

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist ein Grundrecht. Es gilt ohne jegliche Vorbedingungen, und es ist als Völkerrechtsnorm Staatsverfassungen übergeordnet, nicht untergeordnet. Punktum!

Es ist der gegen Unabhängigkeitsbewegungen vorgebrachten These zu widersprechen, wonach Grenzen unverrückbar bzw. Grenzveränderungen obsolet seien.

Die These wird von sogenannten Legalisten oder Rechtspositivisten und naturgemäß von jenen politischen Kräften vertreten, die jeden gegen den Status quo gerichteten Vorstoß ablehnen.

Legalisten verstecken sich – wie im Falle Spaniens, Frankreichs, Rumäniens und Italiens – hinter Verfassungen, die keine Abspaltung einzelner Landesteile vorsehen.

Dies geht an der historisch-politischen Wirklichkeit vorbei.

Hätten die Legalisten seinerzeit immer recht behalten, wäre die Schweiz heute noch deutsch, Polen nicht existent, wären die Niederlande spanisch, und die Vereinigten Staaten befänden sich noch im Kolonialbesitz des British Empire.

Die Geschichte selbst führt den Rechtspositivismus somit ad absurdum.

Sie zeigt, dass das das Verschieben von Grenzen gerade Ausdruck der Freiheit und des Selbstbestimmungsrechts der Völker ist.

In den vergangenen hundert Jahren ist die Zahl der durch Sezession, Abspaltung und Unabhängigkeitserklärungen entstandenen Staaten rapide gewachsen.

1914 gab es 57 Staaten auf der Welt, Mitte des 20. Jahrhunderts waren es 100.

Heute – nach Entkolonialisierung und dem Zerfall der Sowjetunion sowie der Sezession Jugoslawiens – sind 193 Staaten Mitglied der Vereinten Nationen.

Nicht selten ging die Unabhängigkeit mit blutigen Kämpfen einher. Ein positives Beispiel für eine friedliche, einvernehmliche Trennung gaben Tschechen und Slowaken zum Jahreswechsel 1992/1993.
Grundsätzlich sollte die Sezession möglich sein, wenn ein unverschuldet in fremdnationale Umgebung gezwungenes Volk oder ein Volksteil nach reiflicher Überlegung die Unabhängigkeit und Loslösung beansprucht.

Dies bei Anwendung der dafür vorgesehenen juristisch-politischen Instrumentarien.

Und der Unabhängigkeitswille muss in einer freien, fairen Abstimmung mit ausreichender Beteiligung und qualifizierter Mehrheit festgestellt werden.

Ich stimme daher mit dem Völkerrechtler Felix Ermacora überein: „Kein Staat der Erde kann auf Dauer einem Volk die Selbstbestimmung vorenthalten, auch Italien den Südtirolern nicht, aber wollen und fordern muss man sie!

Die Entwicklung, die EU-Europa seit zwei Jahrzehnten genommen hat, zeigt leider überdeutlich, dass das mitunter litaneihaft beschworene Konstrukt „Europa der Regionen“ eine Schimäre ist.

Nüchtern betrachtet ist die politische Union auf unabsehbare Zeit nicht zu verwirklichen, weshalb das Gewicht der Nationen und Nationalstaaten bleibt.

Daher sollten sich die Tiroler unterm Brenner eingedenk ihrer Geschichte und Ihres Daseins in einem unsicheren, wesensfremden Staat dorthin begeben können, wohin sie wollen.

Ich empfehle: wohin sie weit mehr als sechs Jahrhunderte gehörten.

Und im Gedenken an die Freiheitskämpfer des BAS appelliere ich an Sie: Löcken Sie wider den Stachel einer Politik derer, die nicht willens zu sein scheinen, über den Tag hinaus zu denken.

Unterstützen Sie Initiativen und wirken Sie mit in Organisationen, die den Schneid besitzen, aus Kenntnis einer unverfälschten oder einseitig interpretierten Geschichte heraus über diesen Teil Tirols nachzudenken und Anstöße für seine selbstbestimmte Zukunft zu vermitteln.

Ich schließe meine Gedanken zum Gedenken mit einem sinnfälligen Aphorismus von Goethe:
„Wer das Recht hat und Geduld, für den kommt auch die Zeit.“

 

Finanzen

Über Reinhardt Olt 33 Artikel
Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Olt war seit 1. November 1985 politischer Redakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und seit 1. September 1994 bis zu seinem Ausscheiden am 31. August 2012 mit Sitz in Wien deren politischer Korrespondent für Österreich, Ungarn, Slowenien, zeitweise auch für die Slowakei. In der FAZ hat er die meiste Zeit seines beruflichen Wirkens zugebracht; daneben nahm er Lehraufträge an deutschen und österreichischen Hochschulen sowie in Budapest wahr. Seit 1990 ist er Träger des Tiroler Adler-Ordens, seit 2013 des Großen Adler-Ordens. 1993 erhielt er den Medienpreis des Bundes der Vertriebenen. 2003 zeichnete ihn der österreichische Bundeskanzler mit dem Leopold-Kunschak-Preis aus, und der Bundespräsident verlieh ihm im gleichen Jahr den Titel Professor. 2004 wurde er als erster von diesem mit dem "Otto-von-Habsburg-Journalistenpreis für Minderheitenschutz und kulturelle Vielfalt geehrt"; ebenfalls 2004 wurde ihm das Goldene Ehrenzeichen der Steiermark verliehen. 2012 ernannte ihn die Eötvös-Loránt-Universität in Budapest zum Ehrendoktor (Dr. h.c.) sowie Professor, und 2013 verlieh ihm der österreichische Bundespräsident das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst. Geboren wurde Olt 1952 als Sohn eines Bauern im Odenwald. Sein Abitur bestand er 1971 in Michelstadt. Nach Ableistung des Wehrdienstes studierte er Germanistik, Volkskunde, osteuropäische Geschichte und Politikwissenschaft in Mainz, Freiburg und Gießen bis zur Promotion 1980. Es folgte an der Universität Gießen eine Assistententätigkeit. Dann begann 1985 seine Zeit in der FAZ.

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