Weiterhin Freiwilligkeit der Organspende: Schweigen bedeutet keine Zustimmung

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Der Deutsche Bundestag hat mit einer klaren Mehrheit den Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende abgelehnt und für eine weitere Ausgestaltung der Entscheidungslösung gestimmt. Damit wird auch künftig nur Organspender sein, wer ausdrücklich zugestimmt hat. Das Mitwirkungsrecht der nächsten Angehörigen eines potentiellen Organspenders bleibt ebenfalls erhalten. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) kommentiert die Bundesvorsitzende Mechthild Löhr die Entscheidung:
„Der Bundestag hat heute in einer außergewöhnlich beeindruckenden Nachdrücklichkeit positiv über die Zukunft der freiwilligen Organspende entschieden. Dies ist ein sehr wichtiges und erfreuliches Signal an alle, die im einzelnen Menschen am Lebensende nicht primär einen zur solidarischen Organabgabe verpflichteten Bürger sehen. Gerade das nun weiter zu beachtende Mitspracherecht der Angehörigen des vom Hirntod betroffenen Patienten ist ein wichtiges Element der heute mit klarer Mehrheit getroffenen Entscheidung. Jede Organspende setzt damit weiterhin die konkret geäußerte Bereitschaft des Gebers voraus und verhindert einen gefährlichen Automatismus, wie er im alternativen Gesetzentwurf von Minister Spahn und Prof. Lauterbach enthalten war. Für eine so extrem persönliche Entscheidung zu Lebensende und Sterbeprozess muss auch zukünftig ein bewusstes Ja des Spenders vorliegen. Dies verlangt sowohl die Achtung der Grundrechte (Recht auf körperliche Unversehrtheit) als auch der Respekt des Staates vor der persönlichen Freiheit und Integrität seiner Bürger. Das Recht auf Selbstbestimmung zwingt selbst bei der Freigabe privater Infos oder Dateien in anderen Bereichen, die Betroffenen um ihr Einverständnis zu fragen. Erst recht muss dies dann auch für die potentielle Weitergabe der eigenen Organe und Gewebe gelten. Der Anspruch, dass „Schweigen Zustimmung bedeutet“, ist erfreulicherweise unserer Rechtsordnung bisher fremd. Die heutige Entscheidung zeigt den Willen der klaren Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, dass dies auch künftig gilt. Es ist absehbar, dass mit steigender Lebenserwartung der Bedarf an Organen immer weiter zunehmen wird. Es entspricht einer alten wirtschaftlichen Logik, dass ein steigendes Angebot (Möglichkeiten) folglich auch zu einer weiteren Nachfrage führen wird. Dennoch darf seitens des Staates hier nicht übergriffig und autoritär diktiert werden, dass jeder Bürger ausdrücklich widersprechen muss, wenn er nicht Organspender werden will. In seltener Deutlichkeit hat diese beeindruckende Bundestagsdebatte herausgearbeitet, dass es im Parlament durchaus einen Willen gibt, das Recht auf Leben jedes einzelnen Menschen als Selbstwert und Selbstzweck und als Fundament jeder Rechtsetzung zu beachten, insbesondere am Ende des Lebens, wo eben jedes Leben zählt, nicht nur der Nutzen eines Lebens für das eines Anderen. Wünschenswert wäre, dass der hier gezeigte hohe Respekt vor der unteilbaren Würde des Einzelnen tatsächlich gleichermaßen am Lebensende wie auch am Lebensanfang, also in der ganzen Bandbreite des Lebens von der Zeugung bis zu seinem natürlichen Ende, besser geschützt würde. Die heutige Debatte und die Abstimmung zeigten deutlich, dass der Bundestag sich seiner Verantwortung für den Lebensschutz durchaus bewusst sein kann. Weniger erfreulich ist, dass es ausgerechnet eine Mehrheit der Unionsministerriege ist, die einer grundsätzlichen Organabgabepflicht durchaus positiv gegenüber steht, dazu noch ohne das gegenteilige klare Votum beider Kirchen zu beachten oder es auch nur zu thematisieren.“  

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