Dieses Osterfest ist alles anders. Osterfeuer fallen aus. Der geplante Restaurantbesuch ebenfalls. Osterspaziergänge sind nur noch im engsten Familienkreis erlaubt. Die Verwandten, die wir besuchen wollten, werden wir nicht sehen. In dieser Woche haben die Ordnungsbehörden und Polizei erste Kontrollen durchgeführt, ob die geltenden Allgemeinverfügungen auch tatsächlich eingehalten werden. Verstöße dagegen – auch unbeabsichtigt – können teuer werden.
Daher haben wir, gewissermaßen als Gedankenstütze noch einmal in dieser kleinen Grafik zusammengetragen, was erlaubt ist und was nicht.