Der Familiennachzug von „Flüchtlingen“ mit subsidiärem Schutzstatus soll laut SPD-Chef Schulz eine Bedingung der SPD für eine GroKo sein. „Deutschland muss sich an internationales Recht halten, unabhängig von der Stimmung im Land oder in der CSU“. Außerdem behauptet er, es handele sich um „weniger als 70.000 Personen, also weniger als 0,01 Prozent der Bevölkerung“.
Schulz soll schon in der Schule wegen unzureichender Mathematikkenntnisse gescheitert sein (Zitat aus seiner Biographie: „Ich war ja nicht gerade dumm, allerdings katastrophal in den naturwissenschaftlichen Fächern Rechnen, Physik und Chemie … Überall, wo man konkret werden musste, war ich schlecht.“). Sein Zahlenbeispiel beweist, dass sich seine mathematischen Fähigkeiten seitdem nicht verbessert haben. Seine angeblich nur 70.000 Personen sind bei einer Bevölkerung von ca. 82 Millionen ca. 0,085%, also etwas weniger als 0,1% und nicht wie von Schulz behauptet weniger als 0,01%.
Aber diese „Null“ scheitert nicht zum ersten Mal an einer „Null“, kommentierte mein Leser A.B., der nachgerechnet hat. Wie Schulz auf 70.000 kommt, bei 390.000 subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland bleibt sowieso sein Geheimnis.
Schlimmer als nicht rechnen zu können ist, dass Schulz, der es immerhin zum Chef des Europäischen Parlaments gebracht hat, auch keinerlei Ahnung von der aktuellen Rechtslage in Europa zu haben scheint.
Wie die Rechtslage aussieht, darüber hätten er oder wenigstens seine Mitarbeiter sich beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages informieren können. In einer Stellungnahme desselben vom 23.11.2016 mit dem Titel „Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in ausgewählten EU-Staaten“ heißt es:
„Zwar vereinheitlichen die Richtlinien 2011/95/EU (sogenannte Qualifikations- oder Anerkennungsrichtlinie) und 2003/86/EG (sogenannte Familienzusammenführungsrichtlinie) den Status des subsidiären Schutzes und das Recht der Familienzusammenführung weitgehend. Für den Familiennachzug der subsidiär Schutzberechtigten gelten die Richtlinienbestimmungen jedoch nicht. Die mitgliedstaatlichen Regelungen weichen deutlich voneinander ab.“
Aha. Das heißt, jedes Land regelt es anders.
In Finnland ist ein ausreichendes Einkommen Bedingung. Außerdem wird geprüft, ob von dem Antragsteller eine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht und ob ein Zusammenleben in einem Drittstaat möglich ist.
In Frankreich darf der Nachzug eines Familienangehörigen beantragt werden. Von dem darf jedoch keine Gefahr für die öffentliche Ordnung ausgehen.
In Österreich darf frühestens nach drei Jahren ein Nachzug beantragt werden. Voraussetzung sind der Nachweis einer angemessenen Unterkunft, eines Einkommens und einer Krankenversicherung.
In Schweden hat keinen Anspruch mehr, wer nach dem 24. November 2015 ins Land gekommen ist. Damit hat das einstige Musterland der Flüchtlingsaufnahme eingestanden, dass die bisherige großzügige Aufnahmepraxis die Gesellschaft überfordert hat. In Dänemark sieht es ähnlich aus.
Deshalb machen sich aktuell viele „Schutzsuchende“ aus den skandinavischen Ländern auf nach Deutschland, wo die SPD, deren Chef nicht nur nicht rechnen kann, sondern anscheinend auch keine Ahnung von der Realität hat, Druck macht, dass die illusionäre Politik der unbeschränkten chaotischen Zuwanderung aufrechterhalten wird.
Ein Schelm, wem da einfällt, dass die deutsche Politik eher schon immer fatalerweise dazu geneigt hat, ihre Irrtümer bis zum bitteren Ende aufrechtzuerhalten, als sie rechtzeitig zu korrigieren?
Dank an Leser A.B. für den Hinweis!
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