Warum Stiftungen bei wohlhabenden Deutschen immer beliebter werden

Der Erbschaftssteuer entgehen

Die derzeit diskutierten Pläne der Politik zur Erbschaftssteuer haben viele Vermögende aufgeschreckt. Bundesweit wurde das Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien neu geordnet, wodurch je nach Immobilienwert erheblich höhere Beträge zu versteuern sind. Dies betrifft nicht nur die zu zahlende Grundsteuer, sondern auch die Besteuerung im Erbfall – wenig überraschend, dass sich Immobilieneigentümer aktuell nach Alternativen umsehen.

„Im vergangenen Jahr wurden bereits über 1.000 neue Stiftungen gegründet – für das Jahr 2022 ist noch einmal ein weiterer deutlicher Anstieg zu erwarten. Eine Erklärung ist, dass Eigentümer praktisch keine Erbschaftssteuer bezahlen müssen, wenn sie ihre Immobilie an eine Stiftung übertragen“, erklärt Stiftungsberater Sascha Drache. Der Immobilienexperte verrät in diesem Gastbeitrag, warum viele wohlhabende Deutsche aktuell Stiftungen gründen und was es dabei zu beachten gilt.

Mit Stiftungen zu Steueroptimierung und Erbschaftsregulierung

Bei einer Stiftungsgründung wird zunächst das Vermögen in die Stiftung eingebracht und dem Zugriff der Eigentümer entzogen – die Begünstigten haben jedoch weiterhin Zugriff auf die Erträge der Stiftung. Der entscheidende Vorteil einer solchen Stiftung liegt darin, dass der Gesetzgeber für gemeinnützige Stiftungen viele Steuerbefreiungen vorsieht. So sind sie von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Auch die Grundsteuer sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuer müssen bei einem Übergang der Stiftung nicht entrichtet werden. Durch den Charakter der Gemeinnützigkeit können derartige Stiftungen zudem einen ermäßigten Umsatzsteuersatz und den Abzug von Spenden geltend machen.

Familienstiftungen können sich wegen ihrer privatnützigen Ausrichtung dieser vielen finanziellen Vorteile der Gemeinnützigkeit nicht bedienen. Allerdings können sie die bei einem Erbfall entstehende Steuerlast deutlich senken. Möglich wird dies, indem die Stiftung einzelne Familienmitglieder begünstigt: Diese sogenannten Destinatäre der Stiftung kommen in Genuss der Erträge und Ausschüttungen, ohne die sonst innerhalb dreier Monate fällig werdende reguläre Erbschaftssteuer zahlen zu müssen. Zwar fällt bei den Familienstiftungen als Ausgleich die sogenannte Erbersatzsteuer an – diese wird jedoch erst nach dem Ablauf von 30 Jahren erhoben, wobei der Gesetzgeber einen Freibetrag von 800.000 EUR auch bei Kinderlosen gewährt. Vor diesem Zeitraum kann die Familie von den Zuwendungen der Stiftung ohne die Abführung einer Erbschaftssteuer profitieren.

Der Familie bleibt das Vermögen erhalten

Zudem bringt die Errichtung einer Familienstiftung weitere Vorteile mit sich. So kann der Stifter etwa völlig frei entscheiden, wer im Erbfall zu den Begünstigten gehören soll. Auch die genaue Ausschüttungsverteilung und die Dauer der Versorgung liegt allein im Ermessen des Stifters, wodurch der Stiftungsertrag laut Satzung vollständig den Familienmitgliedern zufließen kann. Hierbei besteht auch die Möglichkeit, einzelne oder mehrere Personen als Nutznießer auszuschließen: Da es sich um einen privatnützige Stiftung handelt, kann eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht geltend gemacht werden.

Kontrollmöglichkeit für unternehmerische Stifter

Einen weiteren Vorteil bringt eine Familienstiftung den Unternehmern: Sie können ihre Firma in eine Stiftung einbringen und den Stiftungszweck so formulieren, dass eine Zersplitterung oder Fremdübernahme des gestifteten Unternehmens verhindert wird. So können sie den Betrieb in seiner ursprünglichen Form erhalten und eine Aufteilung des Unternehmensvermögens durch Dritte verlässlich ausschließen.

Die Stiftung kann in der Folge den Betrieb weiterführen und Arbeitsplätze sowie die Unternehmensstruktur bewahren. Nicht zuletzt haben Unternehmens-Stifter auch die Möglichkeit, die unternehmerischen Ziele über den Tod hinaus im Testament festzulegen, und die gegründete Stiftung selbst anstelle von Einzelpersonen als Erbe einzusetzen. Die so ermöglichte langfristige Einflussnahme und die verschiedenen Wege der Steuerersparnis lassen erwarten, dass die Beliebtheit von Stiftungen im familiären Kontext in nächster Zeit weiter zunehmen wird.

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Über Sascha Drache: Sascha Drache ist Experte für Stiftungsrecht. Er ist seit vielen Jahren im deutschen Stiftungsrecht unterwegs und gilt gemeinhin als der deutsche Stiftungspapst. Mit seiner Beratung in Sachen Stiftungsgründung unterstützt er den deutschen Mittelstand. Dabei begleitet der Experte seine Klienten über die gesamte Phase der Gründung und unterstützt sie dabei, die Stiftung auf einem festen Fundament zu errichten, um den Aufbau und Schutz des Vermögens langfristig sicherzustellen. Mehr Informationen dazu unter: https://www.ratgeber-stiftung.de/schlau-machen