I.
›Das Politische‹ als Begriff genießt hierzulande keinen guten Ruf, denn es ist mit dem Namen Carl Schmitt (1888-1987) verbunden. Der Name des Opportunisten (»Der Führer schützt das Recht«, 1934) und Antisemiten Schmitt ist aus guten Gründen verpönt, was wiederum viele seiner Feinde der Mühe enthebt, sich mit seinem Werk auseinanderzusetzen. Allgemein genügt in der Bundesrepublik der Hinweis auf Schmitts amoralische Freund-Feind-Bestimmung des Politischen, um seine Denkkategorien aus Theoriedebatten zu verbannen.
Das Verfahren ist nicht ohne Ironie, denn zum einen blieb der von den Besatzungsoffizieren an öffentlicher Lehre gehinderte Carl Schmitt unter Staatsrechtlern, Historikern und Philosophen über Jahrzehnte hin ein Geheimtipp. Auch 1968er ›Revolutionäre‹ pilgerten nach Plettenberg, um sich von Schmitt den Begriff des Partisanen erklären zu lassen. Zum anderen gehört die Schmittsche Freund-Feind-Unterscheidung unterschwellig zum Inventar der Bundesrepublik. Der degoutante Begriff des ›Feindes‹ kommt in der Rhetorik der liberalen, zugleich ›militanten‹ Demokratie (›Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit‹) sowie in Institution und Praxis des Verfassungsschutzes faktisch zum Vorschein. Schmittianer findet man so unter den ärgsten Feinden des Denkers Carl Schmitt. Und spätestens seit die Bundeswehr an kriegerischen, friedensstiftend gemeinten Missionen teilnimmt, gewinnt der Negativbegriff auch wieder im Raum der Außenpolitik heuristische Konturen.
II.
Mit Genugtuung wird man derlei Umgang mit der politischen Wirklichkeit in Kreisen der Carl-Schmitt-Gesellschaft notieren, wo man das Vermächtnis des ungeliebten Juristen und Staatsdenkers pflegt. Jüngst hatte man Christian Meier zu einem Vortrag über »Die Polis und das Politische« im Tiernanatomischen Theater der Humboldt-Universität, ein frühklassizistisches Gebäude von Carl Gotthard Langhans auf dem Gelände der Berliner Charité, geladen. Der Titel des Vortrags ließ eine Aufwertung der Schmittschen Kategorien erwarten.
Der neunzigjährige Althistoriker, in den 1980er Jahren Vorsitzender des Deutschen Historikerverbandes, eröffnete seinen Vortrag mit Episoden aus seiner Beziehung zu Carl Schmitt, den er 1967 erstmals persönlich kennenlernte und den er ein letztes Mal in in Plettenberg anno 1983 besuchte. Meier betonte die für Schmitts Denken prägende Erfahrung der Weimarer Republik und erwähnte sodann dessen ›Übergang ins siegreiche Lager‹ 1933. Bezüglich Schmitts unfreiwilliger Existenz in Plettenberg nach 1945 sprach Meier von dessen ›innerer Emigration‹“. An dem von akademischer Lehre ausgeschlossenen Gelehrten rühmte er dessen Gastlichkeit, seinen weiten Bildungshorizont sowie die Präzision seines Denkens.
In einem Disput über die römische Republik habe Schmitt seiner Vorstellung widersprochen, in der imperial ausgreifenden Res publica Romana habe es sich um einen ›Staat‹ gehandelt. Ähnlich habe der Gesprächspartner seinen von deutscher Denktradition geprägten Begriff der Polis als einer Identität von Staat und Gesellschaft zurückgewiesen. Im weiteren Verlauf der Korrespondenz habe er Schmitt recht geben müssen. Biographisch wie theoretisch erhellend war dabei Meiers Feststellung, Carl Schmitt habe bis 1945 das Politische auf den Staat bezogen. Danach habe er – auch dank seiner späten Rezeption von Hannah Arendt – den Begriff stärker mit der Polis assoziiert, dabei aber festgehalten, dass dem auf die Polis bezogenen griechischen Denken die Kategorie von ›Raum‹ fehle.
III.
Wenn es naheliegend ist, das Politische begriffsneutral – unter Vermeidung der Schmittschen Zuspitzungen – von der Polis abzuleiten ist, liegt das Problem in deren Definition. Geläufig ist die Übersetzung von polis mit ›Stadtstaat‹. Doch die griechischen poleis, so Christian Meier, waren keine Staaten, sondern Bürgerschaften. Beleg: Verträge schlossen etwa die Athener nicht im Namen der Polis, sondern als ›Männer von Athen‹.
Der Explikation des Politischen anhand der Polis näherte sich Christian Meier in einem Vergleich mit den imperialen Großreichen der Antike, Asiens sowie des präkolumbianischen Amerika. Kennzeichnend für die Reichsbildung in Mesopotamien, im Iran, in China usw. sei das Ausgreifen ursprünglicher kleinerer Gemeinschaften auf umliegende, ähnlich organisierte Gebiete, mit deren Annexion die Ausbildung einer despotischen Zentralgewalt einherging.
Anders verlief die Entwicklung in der hellenischen Welt, wo sich in mykenischer Frühzeit die monarchische Herrschaft auf ein kleines Territorium erstreckte. Auch in der Epoche der Adelsherrschaft bewahrte die Polis den Charakter einer kleinräumigen Gemeinschaft. Die Aristokratie betrieb keine territoriale Expansion, sondern investierte in Handel und betrieb die Gründung von Kolonien. Die Ablösung der Adelsherrschaft in Athen – ungenannt blieben Namen und Daten wie Solon (594 v. Chr.), Kleisthenes (508/507) und Ephialtes 462/461) – entsprang militärischer Notwendigkeit, maßgeblich der Bedrohung durch die Perser.
Nach den Siegen bei Marathon (490) und Salamis (480) bestand die Gefahr einer persischen Revanche. Ihrer Abwendung diente der Attische Seebund (gegründet 478). Es handelte sich um ein – von Meier nicht weiter exemplifiziert – harsches Hegemonialsystem, das nur mit breiter Unterstützung des Volkes von Athen aufrechtzuerhalten war. Gefahren drohten jetzt zudem von Seiten Spartas sowie durch den Abfall von Bundesgenossen. Laut Christian Meier erkannte der Adel die Problematik und reagierte darauf mit der Ausweitung der Bürgerrechte, der Zulassung aller ›athenischen Männer‹ zu den durch das Losverfahren zuzuteilenden, mit jährlicher Rotation verknüpften Ämtern. Das gesamte ›Volk‹, der dēmos – in seiner Doppelbedeutung von (athenisch-ethnischer) Bevölkerung und unteren Volksschichten – kam zum Zuge. Mit der Ausübung (fast) aller Ämter durch die Bürger wuchs die Verantwortung aller für die Gemeinschaft.
In der Zeit der Entstehung der Demokratie erblühte die Kultur der Polis. Den Tragödiendichtern fiel die Rolle von politischen Intellektuellen zu. Die Aufführungen ihrer Dramen fungierten als politisch-religiöser Staatskult, im Theater erlebte das Volk seine Einbindung in die Geschicke der Polis. Nicht zuletzt gewann das Volk am Stoff der Tragödien die Motivation, wenn nicht die Befähigung zu selbständigem Urteilen. Die Polis bildete eine große politische Einheit, sie umfasste das gesamte Leben der Bürgerschaft. Das Volk selbst übte alle Herrschaft aus. In summa: In der politeia des perikleischen Zeitalters finden wir – das von Aristoteles und anderen abgelehnte – Staatsbild der radikalen Demokratie.
IV.