Nördlich von Dresden teilt sich die Autobahn, man sieht ein Schuld „Breslau“ und freut sich, dass da nicht „Wroclaw“ steht, wie sonst immer. Im Dunkeln erkennt man ein Schild „Vetschau“, das im Spreewald liegt. Und dann kommt Cottbus, wo Siegmar bis 1976 zweimal im Zuchthaus saß.
Am 1. September 1976 wurde er ausgebürgert, am 16. November, einen Tag nach der Ausbürgerung Wolf Biermanns, der in Köln ein Konzert gegeben hatte, lernten wir uns kennen. Wir waren Teilnehmer einer Tagung in der EUROPÄISCHEN AKADEMIE im Grunewald und sind seitdem befreundet. Im Dezember 1976 besuchte er mich in Lüneburg, wo ich damals lebte und an der OST-AKADEMIE arbeitete, die es seit Jahren nicht mehr gibt. Sieben Stunden lang sprach er mir seine aufregende Lebensgeschichte auf Band. Danach sind wir jahrelang, zusammen mit Tina Österreich, zu Tagungen gefahren und haben dort vorgetragen und vorgelesen bis 1989.
Nun also das Zuchthaus Cottbus, wo im Saal, wo früher für die Häftlinge Filme gezeigt und Vorträge gehalten worden waren, mehrere Kinder und Enkel Siegmars anwesend waren. Er hat sieben Kinder von drei Frauen und elf Enkel. Mit dem Schriftsteller Jürgen K. Hultenreich, dem Verfasser des Romans „Die Schillergruft“ (2013), konnte ich sprechen, mit Gabriel Berger, dem Atomforscher, der auch in Cottbus gefangen war, mit Ursula Popiolek und mit Thomas Dahnert von der Berliner „Gedenkbibliothek für die Opfer des Stalinismus“
Wir wohnten im Hotel AHORN in der Bautzner Straße, wenige Minuten vom Zuchthaus entfernt. Beim Frühstück trafen wir Dietrich Koch aus Essen, den ich seit Jahren kenne. Später führte Siegmar seine Gäste durch die Anstalt und erklärte uns, welche Gefangenen zu seiner Zeit in welchen Zellen gefangen waren. Eine Geschichte hat mich besonders erschüttert: Da saßen in einer Zelle sieben Ärzte, die im Zuchthaus aber nicht in ihrem Beruf arbeiten konnten, und ein Unternehmer, nach DDR-Terminologie ein „Kapitalist“. Und wir DDR-Kenner wissen ja, unter welchen Beschuldigungen „Kapitalisten“ verhaftet und für Jahre in die Zuchthäuser verschleppt wurden, nur, damit sich der Staat ihre Betriebe aneignen konnte. Da wurde von der „Staatssicherheit“, wenn es um einen Raubzug gegen die Reichen ging, auch nicht lange gefackelt: Um den Druck zu verstärken, wurden, unter dem Tatvorwurf der „Mitwisserschaft“, auch Ehefrauen, Kinder und Eltern mitverhaftet. Der räuberisch erworbene Betrieb wurde dann „volkseigen“, was blanker Hohn war! In Cottbus saß also ein gefährlicher „Kapitalist“, auch seine beiden Söhne waren dort untergebracht, die Ehefrau saß in Hoheneck! In einer Nacht erlitt der „Kapitalist“, der da mit dem Strafrechtsergänzungsgesetz von 1957 zu Strecke gebracht worden war, einen Magendurchbruch. Die sieben Ärzte trommelten eine Stunde lang wie verrückt an die Zellentür: Nichts rührte sich! Die „Volkspolizei“, die immer bereit war, mit dem Gummiknüppel auf die Gefangenen einzudreschen, saß unerreichbar im Dienstzimmer und sah fern, vermutlich. Dann warfen die sieben Ärzte ihre Gurkengläser aus dem HO-Einkauf aus dem Fenster. Da endlich erschien die VP, die für den „humanen Strafvollzug“ zuständig war, mit einer SPALT-Tablette. Der gefangene „Kapitalist“ starb dann auf dem Weg ins Krankenhaus! Der Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und einem Unrechtsstaat besteht unter anderem auch darin, dass ich in einem Rechtsstaat gegen die Cottbuser Strafvollzugsbeamten hätte Anzeige erstatten können wegen unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge! Aber jeder politische Gefangene wusste, dass er aus dieser Nummer nicht mehr herausgekommen wäre! Falls er die Tollkühnheit besessen hätte, eine solche Anzeige aufzugeben, wäre er wegen „Staatsverleumdung“ erneut vor Gericht gestellt und mit mindestens fünf Jahren bedient worden. Dieser Staat wurde von Verbrechern regiert, die ihre Macht mit scheinlegalen Gesetzen, die von einem scheinlegalen „Parlament“ abgesegnet waren, absicherte. Wer daran zweifelte, dass hier alles mit rechten Dingen zuging, wurde zum „Staatsfeind“ erklärt. Man wurde nicht verurteilt, weil man den Staat „verleumdet“, also die Unwahrheit gesagt hatte, sondern deshalb, weil man alles durchschaut und die Wahrheit gesagt hatte.
Später saßen wir noch im ehemaligen Dienstzimmer des VP-Sicherheitsbeauftragten, aus dem Siegmar im Sommer 1976 ganz überraschend entlassen worden war. Das war die Zeit, Juli 1976, als ich zum ersten Mal in der Zeitung von ihm las: Er wäre im „Tigerkäfig“, also im Gefängniskeller von Cottbus, von VP-Oberleutnant Günter Hoffrichter mit eine Eisenstange erschlagen worden. Ich war bestürzt und traurig! Ich lebte damals in Lüneburg und besuchte beim nächsten Berlin-Flug Dr. Rainer Hildebrandt, den Leiter des Mauermuseums am „Checkpoint Charlie“. Der griff nach einem Aktenordner und las mir vor, was er von Cottbuser Mithäftlingen erfahren hatte.
Am 1. September, einige Wochen nach der Entlassung, durfte Siegmar mit dem Zug nach Frankfurt/Main ausreisen. Da er nicht wusste, wohin er sich zu wenden hatte, suchte er die CARITAS im Hauptbahnhof auf und musste sich dort Vorhaltungen machen lassen, warum er die DDR verlassen hätte, die hätten doch ein vorzügliches Gesundheitssystem! In Cottbus war es ihm gelungen, mit unsichtbarer Tinte (Zuckerwasser) einen Brief zu verfassen und nach draußen zu befördern, worin er seinen Leidensweg geschildert hatte. Über seine Frau erreicht dieser Brief auf Umwegen den Dissidenten Prof. Dr. Robert Havemann in Grünheide/Mark bei Berlin, der sofort an Erich Honecker, seinen Brandenburger Mithäftling (vor 1945) schrieb. In Windeseile wurde Siegmar aus dem Keller geholt, bekam seine Zivilsachen zurück, auch ein neuer Ausweis mit der Berufsbezeichnung „Schriftsteller“ lag bereit. Und als er gefragt wurde, wohin er denn entlassen werden wollte und angab „zu Wolf Biermann“ wurde auch das zähneknirschend akzeptiert!
Wir sind dann gegen Mittag abgereist, weil wir uns noch den Dresdner Weihnachtsmarkt ansehen wollten, der aber völlig verregnet war.
P.S. Beim Nachschlagen über die IM-Tätigkeit 1972/85 des DDR-Schriftstellers Fritz Rudolf Fries (1935-2043) stieß ich heute in Joachim Walthers Buch „Sicherungsbereich Literatur“ (1996) auf den mir unbekannten Lyriker Lothar Walsdorf (1951-2004), der zwischen 1981 und 1987 drei Gedichtbände im AUFBAU-Verlag veröffentlicht hatte. Mit zehn Jahren kam er in ein Kinderheim und später in ein Heim für schwererziehbare Kinder. Dann heißt es im Lebenslauf: „Am 5. Juli 2004 ist Lothar Walsdorf unter noch ungeklärten Umständen im Alter von 52 Jahren gestorben.“
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