Voigt: „Folgen politischer Entscheidungen sorgfältig abwägen“

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Zur der heute gescheiterten Bundesratsinitiative der Länder Thüringen und Berlin für eine Änderung des Paragrafen 23 im Aufenthaltsgesetz, nach der aufnahmewillige Länder künftig eigenständig und ohne Erlaubnis des Bundesinnenministeriums darüber entscheiden sollten, zusätzliche Flüchtlingskontingente aufzunehmen, sowie zur aktuellen Debatte um die Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag, Prof. Dr. Mario Voigt:

„Hilfe in der Not ist ein Gebot der Mitmenschlichkeit. Sie wird vor Ort richtigerweise gewährt. Das entbindet allerdings nicht von der Notwendigkeit, die Folgen politischer Entscheidungen sorgfältig abzuwägen. Die Aussichten, europäische Partnerländer mit in die Verantwortung zu nehmen, werden schon durch nationale Alleingänge nicht besser.

Die jüngsten Vorfälle in Suhl zeigen, dass die Bevölkerung in der Region und die Einrichtung selbst an der Belastungsgrenze angelangt sind. Ganz offensichtlich hat die Landesregierung die Situation schon längst nicht mehr im Griff. Jede weitere Verschärfung der Lage durch zusätzliche, individuell vereinbarte Kontingente oder eine Erhöhung der Belegungszahl ist aus Sicht unserer Fraktion unverantwortlich.

Zudem entstünde mit der von der rot-rot-grünen Minderheitsregierung geplanten Änderung des Aufenthaltsrechts ein Flickenteppich von asylpolitischen Regelungen in Deutschland. Wenn wir aber zu einer europäischen Lösung kommen wollen, müssen wir zunächst als Bundesrepublik mit einer Stimme sprechen. Ich empfehle der Landesregierung auch bei ihrem Auftreten im Bundesrat im Blick zu behalten, dass sie in Thüringen ohne parlamentarische Mehrheit ist.“

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