Artikel 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland garantiert das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und schützt die Freiheit der Person. Vor allem für Kinder sind Freiräume entscheidend für … Vincenzo Todisco Das Eidechsenkind: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…“ weiterlesen
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