Der Mensch agiert selten, er reagiert. Je geographisch ferner das Ereignis, desto gewichtiger muss das Ereignis, desto höher muss die Zahl der Toten sein, auf dass eine Reaktion erfolgt. Den Europäern reichen 1.000.000 Tote in Afrika nicht aus, wenn sie mit Zustimmung der heimischen Regierung ermordet worden sind. Am südlichen Ende Europas genügen 100 Tote, wenn sie im mare nostrum ertrunken sind.
Wenn sich solch schreckliches Ereignis nicht bald wiederholt, werden die Europäer die Flüchtlinge schnell aus ihrem Bewusstsein verdrängt haben und nicht reagieren. Da die Mächtigen der EU nicht voraussehen können, wie schnell sich eine erneute Tragödie anbahnt, werden sie nach einer kurzen Schamfrist reagieren.
Zur notwendigen Analyse muss das schlimme Ereignis getrennt von der Flüchtlingsproblematik, die auf Europa scheinbar zurollt, betrachtet werden.
Wenn Menschen in Not geraten, zu ertrinken drohen, verlangt die religiöse und weltliche Moral, ihnen zu helfen, auch wenn sie die Notlage selber verschuldet haben. Die Hilfe kann, nach mancher Ethik muss sie verweigert werden, wenn dadurch das eigene Leben in Gefahr gebracht wird, insbesondere dann, wenn die Notlage willentlich vom Opfer herbeigeführt worden ist. Im aktuellen Fall der Ertrunkenen vor Lampedusa ist von einer bewusst herbeigeführten Notlage auszugehen, die nicht allen überlebenden oder toten Flüchtlingen angelastet werden kann. Zu keiner Zeit hat jedoch eine Gefahr für das Leben der Retter bestanden. Es handelt sich hier um staatlich gewollte und veranlasste unterlassene Hilfeleistung, welche ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist. Jegliche Gründe, den Ertrinkenden nicht zu helfen, sind Ausreden.
Selbst wenn in Italien ein parlamentarischer Ausschuss zur Aufklärung der Ereignisse eingesetzt werden sollte, werden es mit an Sicherheit gehender Wahrscheinlichkeit keine Verantwortlichen, gar Schuldige gefunden werden.
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist verabschiedet worden, nachdem mit wenigen Ausnahmen die Staaten der Welt den von den Nazis verfolgten Juden keine Unterkunft angeboten hatten. Für die Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention sind 6.000.000 ermordete Juden notwendig gewesen. Lebende oder überlebende Juden haben von der Konvention niemals profitiert. Der durchschnittliche europäische Bürger hingegen erwartet, dass die 100 ertrunkenen Afrikaner den lebenden und überlebenden Afrikanern die Aufnahme in Europa ermöglichen wird. Diese Erwartung ist weder durch Logik, noch durch Ethik gedeckt.
Die Genfer Flüchtlingskonvention beschreibt ausführlich und ungenau, wer ein Flüchtling ist, welche seine Rechte und Pflichten und die seines Aufnahmelandes sind. Wirtschaftsflüchtlinge dürfen nicht unter dem Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention fallen. Die Lücke für Wirtschaftsflüchtlinge, die als echte Flüchtlinge gehalten werden wollen, ist ein offenes Einfallstor, wofür nicht die Wirtschaftsflüchtlinge, sondern die Aufnahmeländer verantwortlich sind. Eine laute Minderheit in Europa fordert deshalb die Gleichstellung von Wirtschaftsflüchtlingen mit politisch und religiös Verfolgten.
Zur Analyse der Flüchtlingsproblematik greife ich auf Sätze von Prof. Dr. Dr. Wolfgang Ockenfels, Theologe und Dominikanerpater zurück, dessen lesenswerte Artikel regelmäßig in tabularasa erscheinen. Ich folge seinen Ansichten.
Wolfgang Ockenfels bemerkt zu Recht, dass zuerst die Nächstenliebe, dann die Fernstenliebe kommt. Das bedeutet, dass ein Wirtschaftsflüchtling, so er als solcher erkannt wird, kein Recht auf staatliche Hilfe hat, solange das Gastland, so reich er auch sein mag, nicht für seine eigenen Verarmten sorgt. Die Solidarbereitschaft der Gesellschaft darf nicht überfordert werden. Menschen verhalten sich zutiefst unmoralisch, wenn sie die Aufnahme von Flüchtlingen gutheißen und sich geleichzeitig weigern, Flüchtlinge in ihren gutbürgerlichen Wohnvierteln unterzubringen.
Als Christ verlangt der Dominikanerpater Wolfgang Ockenfels, dass nicht Muslime, sondern islamisch bedrängte und verfolgte Christen als Flüchtlinge bevorzugt werden. Dies widerspricht nicht der Genfer Konvention, jedoch gefühlsmäßig der von den europäischen Staaten geforderten Neutralität gegenüber den Religionen. Ich greife zurück auf die erste Feststellung, nämlich dass die Nächstenliebe absolute Priorität hat. Bei einer begrenzten Aufnahmekapazität plädiere ich, den Christen den Vorzug zu gewähren. Wenn die Kapazität ausreicht, sollen auch Muslime aufgenommen werden. Juden benötigen nicht die Hilfe der Europäer. Sie verfügen über das Recht, nach Israel einzuwandern und Bürger Israels zu werden.
Die wichtigste Feststellung und Forderung von Prof. Ockenfels lautet, dass es ein Menschenrecht auf Auswanderung, nicht aber auf Einwanderung in einen bestimmten Staat gibt. Das Einwanderungsrecht gehört zum Gastrecht und ist juristisch nicht einklagbar. Gastfreundschaft ist nicht erzwingbar. Ein Wirtschaftsflüchtlinge ist ein Auswanderer, der kein Recht auf eine neue Heimat hat. Gut für ihn, wenn das Land seiner Träume ihn aufnimmt, weil es ihn braucht.
Zusammenfassung:
Politisch und religiös verfolgte Flüchtlinge entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention genießen in ihrem Gastland ein Aufenthaltsrecht, solange ihnen nicht nachgewiesen wird, dass sie Wirtschaftsflüchtlinge, also Auswanderer sind. Auswanderern kann das Aufenthaltsrecht gewährt werden, wenn das Gastland es für erforderlich hält. In Seenot geratenen Menschen, die kurz vor dem Ertrinken sind, muss nach Kräften geholfen werden. Die erfolgreiche Rettung zieht weder moralisch, noch juristisch, schon gar nicht automatisch das Aufenthaltsrecht nach sich.
Das reiche Europa hat viel mehr Möglichkeiten, Flüchtlingen zu helfen als die ausgepowerten Nachbarstaaten der Flüchtlinge. Die Genfer Flüchtlingskonvention zwingt die Reichen Europäer nicht, ihr Geld mit den Armen Afrikas zu teilen. Die christliche Abendländische Ethik verlangt die Armen-Hilfe auf freiwilliger Basis.
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