Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01. Januar 2024 von 12 Euro brutto pro Stunde auf 12,41 Euro. Mit diesem Schritt folgt die Bundesregierung einem entsprechenden Beschluss der Mindestlohnkommission. Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. mahnt in diesem Zusammenhang, dieses Verfahren bei der Festsetzung des Mindestlohns auch künftig beizubehalten. Sie erneuerte mit Blick auf wiederkehrende Forderungen aus der Politik, den Mindestlohn auf bis zu 14 Euro anzuheben, ihre Warnung vor einer politischen Einmischung bei der Festlegung des Mindestlohns.
„Wir erinnern daran, dass in Deutschland Löhne durch die Sozialpartner festgelegt werden. Die Festlegung des Mindestlohns ist dabei bei der Mindestlohnkommission, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern paritätisch besetzt wird, genau richtig aufgehoben. Dabei muss es bleiben. Einflussnahme in die Entscheidungskompetenz der Mindestlohnkommission ist ein Verstoß gegen die Tarifautonomie. Die Bundesregierung muss sich aus der Lohnfindung heraushalten“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Die vbw verweist zudem darauf, dass Maßstab der Festlegung des Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission die nachlaufende Betrachtung der Tariflöhne ist. Brossardt: „Dass der Mindestlohn 2022 gesetzlich überproportional von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben wurde, muss eine einmalige Ausnahme bleiben.“ Spielräume für eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns sieht der vbw Hauptgeschäftsführer nicht: „Viele Unternehmen und ihre Belegschaften stehen durch die derzeitigen multiplen Krisen – geopolitische Unsicherheiten, Energieengpässe und hohe Energiepreise, konjunkturelle Schwäche, Transformation und Inflation – auch 2024 vor existenziellen Herausforderungen. Das letzte, was die Unternehmen brauchen, sind neue Belastungen. Daher gilt es, bei der Lohnfindung mit Augenmaß vorzugehen.“