Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Worin besteht der Unterschied?

Berliner Wohnhaus, SGL

Schon seit 2002 hat der Gesetzgeber Eigentümer und Vermieter von Gebäuden dazu verpflichtet, bei Neubau, Verkauf und Vermietung einen Energieausweis vorzulegen. Die Regelungen und Anforderungen an diesen Ausweis haben sich im Laufe der Jahre immer wieder geändert. Aktuell ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Rechtsgrundlage für den Energieausweis, das mit dem umstrittenen Heizungsgesetz gerade wieder ein Update erfahren hat. Das GEG kennt zwei Ausweise: den Energieverbrauchsausweis und den Energiebedarfsausweis. Was ist der Unterschied und welcher Ausweis ist wann vorzulegen?

Besondere Qualifizierung erforderlich

Sowohl beim Energiebedarfs- als auch beim Energieverbrauchsausweis geht es darum, die Energieeffizienz von Gebäuden abzubilden und damit nicht zuletzt die mit dem Energieverbrauch verbundenen Kosten aufzuzeigen. Beide Ausweise haben ihre spezifischen Anwendungsgebiete und sind ab dem Erstellungsdatum zehn Jahre gültig. Bedarfs- und Verbrauchsausweis erstellen dürfen nur Personen mit einer besonderen Qualifizierung. Eine Besichtigung des Gebäudes vor Ort ist kein Muss. Es reicht aus, wenn der Gebäudeeigentümer die erforderlichen Daten und entsprechende Fotos zur Verfügung stellt. Für die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises ist in der Regel ein Ortstermin erforderlich, da die Daten von Nichtfachleuten kaum aufgenommen werden können. Der Ausweis darf aber nur dann ausgestellt werden, wenn es keinerlei Zweifel über die Richtigkeit der Daten gibt. Verantwortlich dafür ist allein der Ausweisaussteller.

Individuelles Nutzungsverhalten als Datengrundlage

Der Energieverbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten eines Gebäudes in Verbindung mit den jeweiligen Bewohnern. Die Daten resultieren aus den über einen bestimmten Zeitraum gemessenen Verbrauchswerten. Der Verbrauchsausweis bezieht seine Informationen nur aus den Abrechnungen der letzten drei Jahre und gibt demnach Aufschluss über den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner. Seine Aussagekraft hat mithin Grenzen. Die Daten sind stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner und der in dieser Zeit vorherrschenden Witterung beeinflusst. Der Ausweis sagt also nichts über den Verbrauch des Gebäudes an sich aus. Zudem darf der Verbrauchsausweis nur für bestimmte Gebäudetypen ausgestellt werden. So ist er nur bei älteren Mehrfamilienhäusern zulässig, wenn sie über mindestens fünf Wohneinheiten verfügen, der Bauantrag nach 1977 gestellt wurde oder das Gebäude mindestens dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht. Da der Verbrauchsausweis anhand konkreter Messdaten weniger aufwendig zu erstellen ist, ist er kostengünstiger als der Energiebedarfsausweis.

Daten auf Basis theoretischer Berechnungen

Der Energiebedarfsausweis basiert auf theoretischen Berechnungen unter standardisierten Nutzungsbedingungen. Hier wird der Energiebedarf eines Gebäudes anhand seiner baulichen und technischen Eigenschaften ermittelt. Bei Neubauten oder umfassenden Renovierungen kann daher der Bedarfsausweis mehr über die Energieeffizienz eines Gebäudes aussagen als ein Verbrauchsausweis. Auf diese Weise führen kalte Winter mit einem hohen Energieverbrauch nicht zwangsläufig zu einer schlechten Bewertung des Gebäudes. Andererseits ist natürlich die Berechnung der Daten anhand konkreter Verbrauchsdaten einfacher als bei theoretischem Nutzerverhalten. Entsprechend aufwendiger und damit teurer ist die Erstellung eines Energiebedarfsausweises. Der Energiebedarfsausweis ist vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 1.11.1977 errichtet wurden und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden. Er ist auch vorzulegen, wenn Fördermittel zur energetischen Sanierung beantragt werden sollen. Vereinfacht ausgedrückt reicht ein Verbrauchsausweis aus bei Gebäuden, die nach 1977 gebaut oder saniert wurden. Bei alten, nicht sanierten Gebäuden, bei Neubau, Sanierung und Erweiterung ist ein Bedarfsausweis nötig.

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