Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. begrüßt, dass zwischen der EU-Kommission und der britischen Regierung nun doch noch eine Verhandlungslösung zum Brexit erzielt werden konnte. „Der Brexit insgesamt ist und bleibt sowohl für Großbritannien wie auch für die Mitgliedstaaten der EU grundlegend falsch. Dennoch müssen wir die Austrittsentscheidung Großbritanniens akzeptieren. Nach monatelangem Tauziehen sollte jetzt so schnell wie möglich ein Austrittsabkommen abgeschlossen werden, um endlich Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen zu schaffen. Die anhaltende Diskussion um den Brexit hat bereits zu massiven Verlusten in der Wirtschaft geführt. Was wir nach Verabschiedung des Austrittsabkommens dringend und schnell brauchen, ist ein umfassendes Partnerschafts-, Investitions- und Handelsabkommen mit möglichst wenig Handelshemmnissen“, kommentiert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Großbritannien ist ein wichtiger Handelspartner Bayerns. Das Vereinigte Königreich liegt auf dem fünften Platz der wichtigsten Exportländer Bayerns. In den Monaten Januar bis Juli 2019 beliefen sich die bayerischen Exporte in das Vereinigte Königreich auf 7,6 Milliarden Euro und sanken damit um 4,4 Prozent gegenüber demselben Zeitraum im Vorjahr. In der gleichen Zeit summierten sich die bayerischen Importe aus dem Vereinigten Königreich auf 3,4 Milliarden Euro, was einem Anstieg von rund 7,5 Prozent entspricht.
Großbritannien ist ebenfalls ein wichtiger Investitionsstandort bayerischer Unternehmen. Gut acht Prozent aller ausländischen Direktinvestitionen gehen nach Großbritannien, dahinter stehen 469 Betriebe mit rund 72.000 Beschäftigten.
Die vbw bietet ihren Mitgliedern auch weiterhin umfassende Serviceleistungen mit konkreten Hilfestellungen für die betriebliche Umstellung auf Großbritannien als Handelspartner außerhalb der EU an. „Um unsere Mitglieder bestmöglich zu unterstützen, haben wir im März 2019 eine Brexit-Telefon-Hotline eingerichtet und beraten sie auf Workshops über die veränderten Rahmenbedingungen, beispielsweise zu Zollangelegenheiten, grenzüberschreitenden Personaleinsatz (Entsenderecht, Aufenthaltsrecht), Arbeitnehmerdatenschutz sowie Handels- und Gesellschaftsrecht“, so Brossardt.