Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) zur Arbeitszeiterfassung warnt die vbw – Vereinigung der Bayerischen
Wirtschaft e. V. den Gesetzgeber in Europa und auf nationaler Ebene vor
einer weiteren Einschränkung der Flexibilität für die Unternehmen.
„Die Antwort auf die Digitalisierung und die Arbeitswelt 4.0 kann nicht
die flächendeckende Rückkehr zur Stechuhr und die Wiedereinführung der
Arbeitszeiterfassung 1.0 sein“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram
Brossardt.
Viel wichtiger als eine generelle Einführung der Zeiterfassung ist es nach
Überzeugung der vbw, zunächst das deutscheArbeitszeitgesetz
den Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. „So ist zum Beispiel
die Begrenzung der täglichen
Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden nicht mehr zeitgemäß.
Wir brauchen eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit – weg von einer
täglichen hin zu einer wöchentlichen Betrachtung. Auf europäischer
Ebene muss die Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie wieder aufgegriffen
werden“, so Brossardt.