vbw: Minijobs verdrängen keine Vollzeitjobs

Geld. Foto: Stefan Groß

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. widerspricht der Darstellung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, dass atypische Beschäftigungen immer weiter zunehmen. „Diese Aussage ist unzutreffend. Die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten ist zwischen 2005 und 2018 von über 5,1 Millionen auf 4,8 Millionen gesunken. Im gleichen Zeitraum ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um fast sechs Millionen gestiegen – ein Plus von über 20 Prozent. Dies beweist: Eine Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung durch Minijobs findet nicht statt“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Laut einer Studie des WSI ist das Geschlecht ein Faktor für atypische Beschäftigung. So hat jede dritte Frau einen Teilzeit- oder Minijob oder hat ein befristetes Arbeitsverhältnis. Die vbw betont, dass das Ergreifen eines Minijobs insbesondere auch im Interesse der Arbeitnehmer liegt: „Minijobs entsprechen in den meisten Fällen den persönlichen Wünschen. Häufig handelt es sich um Personen, die keine umfangreiche Erwerbstätigkeit anstreben, aber dennoch etwas hinzuverdienen möchten. Dies gilt gerade für nicht voll berufstätige Ehepartner, Schüler, Studierende und Rentner. Über 85 Prozent der Minijobber sind mit ihrer Arbeitszeit zufrieden und wünschen sich keinen größeren Stundenumfang. Das sollte man respektieren.“

Nach Meinung der vbw sind Minijobs und Beschäftigungsverhältnisse in Teilzeit wichtig für die Wirtschaft und Gesellschaft. Brossardt: „Diese flexiblen Beschäftigungsformen leisten einen Beitrag, um Arbeitnehmern mehr Raum für ihre persönlichen Lebensentwürfe zu geben. Außerdem erleichtern sie – wenn gewünscht – den Einstieg in den Arbeitsmarkt und bieten gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven.“

Kontakt: Simon Peltzer, Tel. 089

Finanzen