Brossardt: „Kurzarbeit und länger ausgesetzte Insolvenzanmeldepflicht helfen durch die Krise“
Trotz des Anstiegs der Arbeitslosigkeit von 3,9 auf 4,1 Prozent sieht die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. eine Bodenbildung am bayerischen Arbeitsmarkt. „Corona hat den bayerischen Arbeitsmarkt weiter fest im Griff. Die Zahlen zeigen, dass eine schnelle Arbeitsmarkterholung nicht zu erwarten ist. Kurzarbeit und staatliche Hilfen verhindern weiterhin Schlimmeres und werden daher auch mittelfristig noch nötig sein“, sagte Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. anlässlich der heutigen Vorstellung der August-Zahlen vom Arbeitsmarkt durch die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit.
Der August ist wegen der Ferien in Bayern schon saisonbedingt kein leichter Monat für den Arbeitsmarkt. Brossardt weiter: „In diesem Jahr hat die Corona-Krise den Unternehmen zusätzlich jeden Spielraum für Stellenaufbau genommen. Positiv ist, dass die Zahl der Stellenangebote dennoch im Vergleich zum Vormonat erneut gestiegen ist. Es wurden im August rund 23.400 neue Angebote in Bayern gemeldet, das sind nochmals 2.300 bzw. 11 Prozent mehr als im Juli.“
Die vbw bezeichnet die Entscheidung der Bundesregierung als richtig, die Kurzarbeit-Sonderregelung bis Ende 2021 zu verlängern. Brossardt: „Wichtig war dabei auch, dass die Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte in Kurzarbeit bis Juni 2021 voll erstattet werden. Das verschafft den Unternehmen Liquidität und Planungssicherheit. Gleiches gilt für die verlängerte Aussetzung der Insolvenzanmeldepflicht bis Ende dieses Jahres.“
Die vbw warnt davor, dass eine zweite Corona-Welle mit entsprechend einschneidenden staatlichen Maßnahmen die aufkeimende Hoffnung jederzeit zunichte machen kann. „Daher sind die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung zur Eindämmung von Infektionen weiterhin richtig und notwendig“, sagte Brossardt.
Um den Wiederaufbau zu beschleunigen, fordert die vbw, auf alles zu verzichten, was die Unternehmen belastet: „Zu einem solchen Belastungsmoratorium gehört, auf jegliche Steuererhöhungen zu verzichten, bürokratische Hemmnisse abzubauen und keine neue Hürden für den Arbeitsmarkt zu errichten, wie zum Beispiel durch die weiterhin geplante Verschärfung der Befristungsregeln für Unternehmen“, sagte Brossardt.