Der §218 erlaubt seit seiner sogenannten Reformierung die dabei beschönigend als Schwangerschaftsabbruchbezeichnete Abtreibung bis zur 12. Woche seit der Empfängnis. Die Abtreibung wurde und wird immer noch fälschlich mit Freiheit und Selbstbestimmung in Verbindung gebracht. Dabei versteht auch der Beschränkteste, dass der Bauch einer Frau zwar ihr gehört, aber nicht das in ihm wachsende Kind, vom bei dieser Argumentation ebenso wie dem Kind gänzlich übergangenen Vater, der ja nicht einmal gefragt wird, ganz abgesehen. Die Kriterien für einen Abbruch werden ebenfalls als rational dargestellt. Dabei ist es ganz interessant, sich einmal zu überlegen, warum ausgerechnetab dieser 12. Woche der Abbruch nicht erlaubt ist.
Auch der Embryo ist ein Mensch
Wenn man die Entwicklung der befruchteten Eizelle (Zygote) zum „Zellklumpen“, Embryo und Fötus beobachtet, stellt man fest, dass erst ab der 12. Woche optisch von einem Menschen gesprochen werden kann. Mit anderen Worten: Solange der „Zellklumpen“, Embryo und Fötus nicht wie ein Mensch aussieht, darf abgetrieben werden.
Die Online-Enzyklopädie Wikipedia, die nur vorsichtig konsultiert werden sollte, sagt dazu diesmal jedoch biologisch-medizinisch zutreffend: „Je nach Schwangerschaftsalter […] wird ein und dasselbe Lebewesen entweder als Zygote, Morula, Blastozyste, Embryo […], Fötus […] oder Kind bezeichnet. Vielfach kritisiert wird hier das Fehlen eines verbindenden Überbegriffes, der verdeutlicht, dass es sich jeweils um den gleichen Sachverhalt handelt.“ Mit anderen Worten: „Zellklumpen“, Embryo und Fötus sind genauso Mensch wie das fertige Kind.
Der Trick zum Ausschalten der Tötungshemmung
Die Unterscheidung ist also eine rein willkürliche, der moralischen Praxis geschuldet und situationsbezogen, keineswegs jedoch wissenschaftlich korrekt. Man kann aber noch weiter gehen, um die Bedenklichkeit der Argumentation für den Zeitpunkt ab der 12. Woche zu zeigen. Denn sie appelliert an ganz primitive Regungen des Menschen. Ein Wesen, das so aussieht wie ein Mensch, lässt sich nicht so leicht töten wie eines, das optisch sehr anders ist. Wer sich vorstellt oder erlebt hat, wie es aussieht, wenn bei einem notfallmäßigen Abbruch nach der 12. Woche zerstückelte menschliche Teile, Ärmchen, Beinchen oder eben ein winziger, aber vollständiger toter Mensch zum Vorschein kommen, wird das berechtigte Erschrecken verstehen, das damit einher geht.
Doch waren hier höhere Zwecke wie z. B. das Überleben der Mutter o. ä. maßgebend. Bei den allermeisten der millionenfachen Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland soll durch die genannte Regelung die primitive Tötungshemmung des Menschen ausgeschaltet werden, denn es gibt keine höheren Zwecke. Es lässt sich einfach leichter töten, was nicht richtig menschlich aussieht.
Es handelt sich also um einen simplen juristisch-psychologischen Trick, mit dem es den Ärzten und Ärztinnen, welche die Abtreibung vollziehen, „leichter“ gemacht werden soll, so zu handeln, obwohl sie es eigentlich besser wissen müssten: Auch bei einem Embryo oder einem Fötus handelt es sich um den gleichen „Sachverhalt“ wie bei einem Kind. Die Konsequenz ist einfach: Du sollst nicht töten.
Das selbstgemachte Demographieproblem
Die Behauptung, Deutschland habe aus Zeugungsfaulheit ein demographisches Problem, stimmt einfach nicht̶es hätten nur die Kinder, die im Mutterleib schon unterwegs waren, nicht getötet zu werden brauchen. Seit 1974 sind vier bis fünf Millionen (statistisch erfasste!) Abtreibungen durchgeführt worden. Die Folgen für die Demographie sind klar. Die Konsequenzen erleben wir gerade durch den forcierten Import von Afrikanern und Asiaten, die jene Ungeborenen ersetzen sollen. Übrigens ist der Anteil von Musliminnen bei Abtreibungen verschwindend gering, denn nach islamischer Auffassung handelt es sich dabei ̶korrekt ̶um Mord.
Es geht also beim sogenannten Demographieproblem um einen Kahlschlag nur bei den Autochthonen. Dass mit solchen Tricks sich deutsche Ärzte leider dazu haben bringen lassen, medizinisch nicht vertretbare Dinge zu tun, rächt sich heute. Man darf eben manche Schleusen nicht öffnen, gewisse Grundlagen eines uralten Berufes nicht dem Zeitgeist opfern.
Nach dem Anfang nun das Ende des Lebens
Bei der Legalisierung der Sterbehilfe sollen jetzt wieder Ärzte für menschlich verständliche, aber nicht in den ärztlichen Bereich gehörende Tätigkeiten missbraucht werden. Hat man den Begriff des Schreibtischtäters schon vergessen? Nach dem Anfang kommt jetzt das Ende des Lebens dran.Und eine der zynischen Begründungen lautet denn auch: Was zieren sich die Ärzte, sie töten doch schon ungeborenes Leben! Der Hippokratische Eid ist (wie schon bei der Ablehnung der Abtreibung) in dieser Sache zwar eindeutig („…werde ich niemandem ein tödliches Gift geben, auch nicht, wenn ich darum gebeten werde…“), doch wird er ja nicht mehr geschworen, sondern der ärztliche Beruf zunehmend uminterpretiert. Darum soll hier nicht auf die subtilen rechtlichen Regelungen der klinisch rein „assistierter Suizid“ genannten Tötung eingegangen werden, die letztlich nur zur Verschleierung des schlichten Faktums dienen, dass ausgerechnet Ärzte dafür missbraucht werden, andere Menschen staatlich approbiert und geplant vom Leben zum Tode zu befördern. Für das Tätigwerden eines Henkes bedurfte es früher ja immerhin noch eines Schuldspruchs, heute aber ̶ ob am Lebensanfang oder am Lebensende ̶ geht es auch ohne das.
Die Debatte im Deutschen Bundestag zur Legalisierung der Sterbehilfe war ein Tiefpunkt in dessen Historie. Die dort erzählten Betroffenheitsgeschichten hatten ja offenbar den Sinn, die notwendigen prinzipiellen Überlegungen gar nicht erst einleiten zu müssen. In der Qualitätspresse steht bei Bioethik-Themen dann trotzdem immer etwas von „Sternstunde des Parlaments“, „großem Ernst“ usw.; wenn das stimmte, was hieße es für den Rest der Aktivitäten des Hohen Hauses? Der Philosoph Thomas Sören Hoffmann hat in der FAZ am Tag vor der Abstimmung (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/bundestag-entscheidet-ueber-suizidbeihilfe-in-deutschland 13891691.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2 ) logisch vollkommen klar dargelegt, warum ein Parlament überhaupt nicht befugt ist, über diese Frage abzustimmen.
Auch bei der Legalisierung der „assistierten“ Beendigung von menschlichem Leben wird mit Tricks gearbeitet, die das Töten erleichtern sollen und schon von Karl Jaspers in seiner „Philosophie Teil II“ erkannt und beschrieben wurden. „Psychiater sagen 'Suizid' und rücken durch Benennen einer Rubrik die Handlung in die Sphäre reiner Objektivität, die den Abgrund verhüllt. Literaten sagen 'Freitod' und rücken durch die naive Voraussetzung höchster menschlicher Möglichkeit für jeden Fall die Handlung in ein blasses Rosenrot, das wiederum verhüllt. Allein das Wort 'Selbstmord' fordert unausweichlich, die Furchtbarkeit der Frage zugleich mit der Objektivität des Faktums gegenwärtig zu behalten: 'Selbst' drückt die Freiheit aus, die das Dasein dieser Freiheit vernichtet …, 'Mord' die Aktivität in der Gewaltsamkeit gegenüber einem in der Selbstbeziehung als unlösbar Entschiedenen …“ Es spricht Bände, dass die letztlich euphemistische Sichtweise von Psychiatern und Literaten sich in einer lebensmüden Gesellschaft offenbar durchgesetzt hat.
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