Der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Thadäus König, hat die Landesregierung aufgefordert, das Durcheinander um den Genesenennachweis zu beenden: „Die Regeln und Verlautbarungen der verschiedenen verantwortlichen Stellen zur Notwendigkeit von PCR-Tests sind verwirrend und teils sogar widersprüchlich. Die Verunsicherung bei Bürgern, Ärzten und Gesundheitsämtern ist groß. Es ist deshalb an der Landesregierung, jetzt schnell praktikable Lösungen zu schaffen und für Klarheit zu sorgen.“ Ursache sei, dass seit Anfang April laut dem Thüringer Gesundheitsministerium für die Absonderungspflicht keine PCR-Bestätigung mehr nötig ist. Es reicht ein positiver Antigen-Schnelltestnachweis eines Testzentrums. „Offenbar hat das Gesundheitsministerium jedoch bei dieser Regelung vergessen, dass ausschließlich per Antigen-Schnelltest Diagnostizierte jetzt keinen Genesenennachweis mehr erhalten können. Denn dieser darf derzeit nur nach einem PCR-Test erstellt werden“, erklärte König.
„Nach der Schließung der PCR-Teststellen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) Ende März sind die Kapazitäten für entsprechende Testmöglichkeiten stark eingeschränkt. Auch die Hausärzte können diese Lücke nicht schließen, zumal sie nur noch in Ausnahmefällen wie bei einem unklaren Krankheitsbild befugt sind, PCR-Tests abzurechnen“, so der CDU-Politiker weiter. „Damit fallen genau die zwei Teststellen weg, die bisher den Löwenanteil an PCR-Tests abgedeckt haben. Gesundheitsämter und Testzentren können das nicht kompensieren“, machte König deutlich. Zwar verliere der Genesenennachweis im Thüringer Alltag an Bedeutung, bei Auslandsreisen oder dem Osterurlaub an der Ostsee sei das Zertifikat hingegen durchaus noch von hoher Relevanz. „Diskotheken und Bars stehen in Mecklenburg-Vorpommern nur Geimpften und Genesenen offen, und selbst für Kultur-, Freizeit-, Sport- und ganz allgemein touristische Angebote brauchen Genesene einen Nachweis, wenn sie sich nicht permanent testen lassen wollen“, sagte König.