THG-Quote für öffentliche Ladesäulen beantragen und Prämien kassieren

Öffentliche Ladestation registrieren lassen und THG-Prämie kassieren! (link)

Die von der Europäischen Union (EU) erwartete Klimaneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts ist ein ambitioniertes Ziel. Daher müssen sich die Staaten der Gemeinschaft schon heute damit befassen, wie sie ihre Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen reduzieren.

Deutschland als einer der größten Verursacher von Kohlenstoffdioxid (CO2) weltweit muss sich dabei besonders anstrengen. Eine der Maßnahmen zur Reduktion von schädlichen Klimagasen ist die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote). Damit werden nachhaltig wirtschaftende Marktteilnehmer mit einer Prämie belohnt, die von den großen Emittenten der Mineralölbranche finanziert wird. Seit Anfang 2022 können Besitzer von Elektrofahrzeugen und Betreiber von öffentlichen Ladesäulen von den Zahlungen profitieren.

Was genau ist die THG-Quote?

Die THG-Quote ist eine politische Maßnahme, die 2015 im Zusammenhang mit der Pariser Klimakonferenz eingeführt wurde. Sie ist dazu gedacht, den Ausstoß von Klimagasen im Verkehrssektor, der immerhin für rund ein Viertel der Emissionen verantwortlich ist, nachhaltig zu reduzieren. Dabei werden die großen Mineralölkonzerne in die Pflicht genommen.

Die Unternehmen müssen jährlich einen gewissen Prozentsatz ihrer Produkte klimaneutral produzieren. Derzeit beträgt dieser Anteil 9,25 Prozent. Er steigt bis 2030 schrittweise auf 25 Prozent an. Ansonsten drohen saftige Strafzahlungen. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Konzerne dieses Ziel nicht erreichen.

Deshalb können sie die Strafen über den Kauf von Zertifikaten umgehen. Die Erlöse des Emissionshandels fließen in die Elektromobilität. Um in den Genuss der Prämien zu gelangen, müssen Verbraucher und Unternehmen, die auf elektrische Antriebe setzen, die THG-Quote für Ladesäulen und/oder Elektrofahrzeuge beantragen.

Weshalb gibt es die THG-Quote?

Die THG-Quote soll die Emissionen von CO2 im Bereich Verkehr reduzieren, ohne dass der Staatshaushalt belastet wird. Damit sind die folgenden vier Ziele verbunden:

  • Reduzierung des hohen Verkehrsaufkommens.
  • Schrittweise Preissenkungen bei der Elektromobilität.
  • Sukzessive Preissteigerungen bei fossilen Treibstoffen.
  • Rascher Ausbau einer wettbewerbsfähigen Ladeinfrastruktur.

Wer kann die THG-Prämie beantragen?

Die THG-Prämie kann von Haltern von vollelektrisch betriebenen Pkw, Motorrädern, Nutzfahrzeugen, Lkw und Bussen beantragt werden. Hybride Fahrzeuge sind nicht prämienberechtigt.

Außerdem dürfen Betreiber von Ladestationen die THG-Prämie anfordern. Besitzer eines Fuhrparks oder einer Firmenflotte profitieren doppelt, sofern sie an ihren Ladepunkten einen öffentlichen Betrieb gestatten.

Wie ist der THG-Quotenhandel strukturiert?

Wenn jeder Berechtigte seine Prämie direkt mit den Mineralölkonzernen aushandeln würde, entstünde ein ausufernder bürokratischer Aufwand. Um diesen zu vermeiden, sind Vermittlungsunternehmen wie EMOVY zwischengeschaltet, wobei der gesamte Prozess online abgewickelt wird. Diese sammeln die Anträge ihrer Kunden und verschicken sie im Paket an das verantwortliche Umweltbundesamt. Dort werden die Anträge geprüft.

Alle Anträge, die den Anforderungen entsprechen, erhalten ein Zertifikat, welches an die Quotenhändler zurückgeschickt wird. Dort werden die Bescheinigungen gesammelt und gebündelt an die Mineralölkonzerne verkauft. Sobald diese bezahlt haben, leiten die Vermittler die Beträge anteilig an ihre Kunden weiter, wobei sie eine Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Wie kommen Betreiber einer Ladestation in den Genuss der THG-Prämie?

Halter von Elektrofahrzeugen laden einmal im Jahr auf der Website des Vermittlungsunternehmens eine Kopie ihres Personalausweises und des Fahrzeugscheines hoch. Außerdem geben sie eine Bankverbindung an. Innerhalb von drei Monaten wird die Prämie ihrem Konto zugeschrieben.

Für Ladesäulen ist der Antragsprozess etwas komplexer gestaltet, wobei die Betreiber von seriösen Vermittlern wie EMOVY unterstützt werden. Die Ladepunkte müssen der Bundesnetzagentur gemeldet werden und der Ladesäulenverordnung (LSV) entsprechen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel vierteljährlich und betrug 2023 rund 15 Cents pro verkaufte Kilowattstunde. Ladesäulen, die über Photovoltaikanlagen gespeist werden, werden mit dem doppelten Betrag vergütet.

Registrierung bei der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur benötigt für eine Registrierung von Ladestationen die folgenden Informationen:

  • Datum der Inbetriebnahme.
  • Inbetriebnahmeprotokoll für Schnellladepunkte (>22 Kilowatt).
  • Leistung in Kilowatt.
  • Anzahl der Ladepunkte.
  • Exakter Standort (Google Maps)
  • Art der Steckersysteme.
  • Angebotene Bezahlsysteme und Authentifizierungsverfahren.
  • Public Key zur Betätigung der Eichkonformität.
  • Standardisierte Schnittstelle.

Anforderungen der Ladesäulenverordnung

Damit eine Ladesäule mit der THG-Prämie bedacht wird, muss sie der LSV entsprechen. Die wichtigste Voraussetzung dabei ist die öffentliche Erreichbarkeit. Der Zugang muss allen Fahrern von Elektrofahrzeugen gestattet werden, und zwar, bis der Ladevorgang abgeschlossen ist. Ladesäulen, die beispielsweise nur Firmenangehörigen offenstehen, werden nicht prämiert. Überdies muss die entsprechende Ladesäule geeicht

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