Thailand: Kritik an Krypto-Besteuerungsplänen der Regierung

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In Thailand fürchten Vertreter mehrerer Parteien eine Doppelbesteuerung für die Besitzer von Kryptowährungen. Sie fordern die Regierung auf, die entsprechenden Pläne zu überdenken.

Das thailändische Finanzministerium plant derzeit, künftig eine Abgabe von 15 Prozent auf Gewinne aus dem Handel mit und Investitionen in Kryptowährungen einzunehmen. Dies sorgt quer durch die Parteienlandschaft des Landes für Kritik. Trader müssen dabei beispielsweise Aufzeichnungen über alle ihre Transaktionen, wie zum Beispiel bei Bitcoin Loophole, führen, um festzustellen, bei welchen Transaktionen die Steuer einbehalten werden muss.

Korn Chatikavanij, der amtierender Vorsitzende der Kla-Partei und ehemaliger Finanzminister, wies kürzlich darauf hin, dass alle gewinnbringenden Transaktionen der neuen Steuer unterliegen werden. Diese Gewinne müssten jedoch bei der jährlichen Steuererklärung mit anderen Einkünften zusammengerechnet werden, erklärte Korn in den sozialen Medien: „Ich bin nicht damit einverstanden, dass das Finanzamt diese Steuer erhebt, solange es keine weitere Klärung von Fragen gibt, die Anlass zur Sorge geben.“

Denn, so der ehemalige Investmentbanker, es komme ja auch noch die Mehrwertsteuer hinzu: „Das Finanzamt erhebt die Mehrwertsteuer, als ob Kryptowährung ein Produkt wäre. Daher wird es eine doppelte Mehrwertsteuerzahlung auf Kryptowährungstransaktionen geben, bei denen man die Mehrwertsteuer beim Verkauf des Produkts und eine weitere Mehrwertsteuer beim Verkauf von Krypto in Baht zahlen muss.“

Zwei andere politische Organisationen, die Pheu Thai Partei und Thai Sang Thai, haben ebenfalls ihre Bedenken gegen den Steuervorschlag geäußert. Letzte Woche merkte der Vorsitzende der Pheu Thai Partei, Jakkapong Sangmanee, an, dass Krypto-Händler bereits verpflichtet sind, persönliche Einkommenssteuer zu zahlen. Die Einführung einer weiteren Steuer würde vor allem den Kleinanlegern schaden, während sie den Institutionen zugute käme, sagte er.

Nun liegt es am Finanzministerium, die Einwände zu überprüfen und gegebenenfalls im Gesetzesentwurf zu berücksichtigen, bevor dieser zur Abstimmung ins Parlament geht.

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