Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert den Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Grundrente ab 2021. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: „Die Grundrente ist teuer und ineffektiv. Zur Prävention von Altersarmut taugt sie kaum. Nach wie vor besteht die Gefahr, dass die Grundrente nicht die wirklich Bedürftigen erreicht, dafür aber umfangreiche Mitnahmeeffekte nach sich zieht.“
Die vbw sieht vor allem die Finanzierung
kritisch. „Bereits im ersten Jahr soll die Grundrente 1,4 Milliarden
Euro kosten. In den Folgejahren werden die Kosten weiter steigen. Die
Bundesregierung kann nicht erklären, woher das Geld dafür konkret kommen
soll“, so Brossardt. Geplant ist eine Finanzierung aus Steuermitteln,
um keine Belastungen der Beitragszahler zu verursachen. „Diese Intention
ist zwar richtig, dennoch ist es im aktuellen konjunkturellen Umfeld viel
wichtiger, die Ausgabenschwerpunkte auf Investitionen zu legen. Außerdem
müssen Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
initiiert werden. Denn nur wettbewerbsfähige Unternehmen sind in der Lage,
Beschäftigung zu schaffen und zu sichern. Eine kontinuierliche Erwerbsbiographie
ist beste Schutz vor Altersarmut“, betonte Brossardt. Eine klare Absage
erteilt die vbw der geplanten Finanzierung über eine bislang erfreulicherweise
noch nicht existente nationale Finanztransaktionsteuer: „Eine solche
Steuer würde deutsche Sparer belasten, die Aktien zur Alterssicherung halten.
Es ist klar der falsche Weg, die gesetzliche
Rente auf Kosten privater Vorsorgeformen
aufzustocken“, so Brossardt.
Die vbw bemängelt, dass es auch völlig unklar ist, wie die Einkommensprüfung
bei der Grundrente funktionieren soll. Brossardt fordert mit Hochdruck
daran zu arbeiten, dass der Datenaustausch zwischen der Rentenversicherung
und den Finanzämtern elektronisch und effizient ablaufen kann: „Keinesfalls
dürfen wir in die Situation kommen, dass die Grundrente schlussendlich
ohne Einkommensprüfung ausgezahlt wird, weil die entsprechenden Verfahren
nicht fristgerecht umgesetzt werden konnten. Der Zweck der Grundrente,
die Unterstützung bei Bedürftigkeit, würde damit vollständig konterkariert.“