Haldenwangs Kampf mit der deutschen Sprache
In einem FAZ-Artikel, übertitelt „Meinungsfreiheit ist kein Freibrief“, dekretiert der Präsident des Bundesamts für Verfassungschutz Haldenwang in eigenwilliger Interpretation der Bestimmungen des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), dass Meinungsäußerungen „auch unterhalb ihrer strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität verfassungsrechtlich von Belang sein [können]“. Mehr noch: Er erklärt – nicht zum ersten Mal – gewisse Meinungsäußerungen, die auf die „aggressive, systematische Delegitimierung staatlichen Handelns“ zielen, für verfassungswidrig. […]