In Hamburg sah die Senatskanzlei die Drehfrage gestern Mittag in einer E-Mail-Antwort noch ganz anders: „Grundsätzlich kann eine Ansteckung mit dem Corona-Virus nie ganz ausgeschlossen werden, sobald Menschen zusammenkommen. Allerdings befinden sich bei Drehaufnahmen wesentlich weniger Menschen an einem Ort als zum Beispiel bei einer Kinovorführung, wo oft Hunderte nebeneinander in einem Saal sitzen. Deshalb hat die Hansestadt Hamburg beschlossen, beispielsweise Veranstaltungen mit Publikum wie Kino, Theater oder Konzerte zu untersagen, das Proben und Arbeiten der Künstlerinnen und Künstler in ihren Räumen aber weiter zu gestatten. Wenn ein Filmdreh draußen in der Stadt stattfindet, liegt es bei den Bezirksämtern, die Allgemeinverfügung der Stadt auszulegen und für den Einzelfall eine Entscheidung zu treffen.“
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