Juristen der NS-Zeit blieben über 1945 hinaus Anwälte, Staatsanwälte oder Richter
Unbeeindruckt von Bombenkrieg, Kapitulation und alliierter Besatzung liefen Gerichtsverfahren über 1945 hinaus einfach weiter, mit denselben Akteuren und Regeln. Eine Buchbesprechung zur deutschen Juristerei zwischen 1943 und 1948. […]