Verfassungsschützer um Haldenwang befinden sich auf dem Holzweg
Für die Zukunft des ›deutschen Volkes‹ ist nicht die Hautfarbe entscheidend, wohl aber die religiös-kulturellen – und ethnisch-kulturellen – Bruchlinien. […]
Für die Zukunft des ›deutschen Volkes‹ ist nicht die Hautfarbe entscheidend, wohl aber die religiös-kulturellen – und ethnisch-kulturellen – Bruchlinien. […]
In einem FAZ-Artikel, übertitelt „Meinungsfreiheit ist kein Freibrief“, dekretiert der Präsident des Bundesamts für Verfassungschutz Haldenwang in eigenwilliger Interpretation der Bestimmungen des Grundrechts auf Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), dass Meinungsäußerungen „auch unterhalb ihrer strafrechtlichen Grenzen und unbeschadet ihrer Legalität verfassungsrechtlich von Belang sein [können]“. Mehr noch: Er erklärt – nicht zum ersten Mal – gewisse Meinungsäußerungen, die auf die „aggressive, systematische Delegitimierung staatlichen Handelns“ zielen, für verfassungswidrig. […]
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