Dr. Reiner Bernstein – Kommentar zum Urteil des LG Stuttgart am 22. August 2019
Vor Gericht vertreten wurde ich durch Rechtsanwalt Ahmed Abed (Berlin), die Gegenseite hatte den Berliner Anwalt Norman Nathan Gelbart eingeschaltet. Dieser hatte sich auf Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes berufen, weil mich die Behauptungen der Beklagten nicht in meinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzen würden. Da das Stuttgarter Gericht ein Anerkenntnisurteil gefällt hat, entfällt die zweite Instanz. […]