In die derzeit so emotional geführte Sterbehilfedebatte hat nun auch der renommierte Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz eingegriffen. Mit seinen Äußerungen zu diesem Thema kommt wieder neue Bewegung in die Diskussion. Erst Ende Februar hatte der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch das Ende seiner Karriere als Sterbehelfer verkündet. Taupitz bezieht mit seiner Position klar Stellung gegen die Richtlinien der Bundesärztekammer, denn der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe verwehrt sich seit Jahren entschieden gegen die Praxis eines assistierten Suizids. Aus der Sicht Hoppes könnte durch diese Zulassung ein Druck auf alte und kranke Menschen ausgelöst werden, der sie nötigte, früher sterben zu müssen.
Taupitz dagegen fordert die Ärzte auf, als Sterbehelfer zu arbeiten. „Ein Arzt darf helfen“, so das Mitglied des Deutschen Ethikrates. Für den Juristen steht fest, daß Kranke, die schwere körperliche Leiden ertragen müßten, durchaus gute Gründe hätten, um aus dem Leben zu scheiden. „Ich finde es unmenschlich, einen Patienten dann alleine zu lassen.“ Insbesondere seien die Ärzte für diese Aufgabe qualifiziert, denn sie wissen und könnten am besten prüfen, wann der Kranke aus freiem Willen aus dem Leben scheiden will. Auch sind sie am besten dafür qualifiziert, die entsprechenden Medikamente richtig zu dosieren. Denn nichts sei schlimmer als ein mißlungener Suizid.
Nach Taupitz könnten die Ärzte sofort mit dieser neuen Tätigkeit beginnen, da aus juristischer Sicht Suizid und Beihilfe zum Suizid nicht strafbar sind. Ebenso steht auch das Berufsrecht dieser Tätigkeit nicht im Weg, denn es gibt auch hier „keine Regel, die den Ärzten die Suizidhilfe verbietet“. Auch über die in den Standesrichtlinien formulierte Passage, daß die Suizidhilfe unethisch sei, könnte sich der Arzt ohne weitere Probleme hinwegsetzen.
Es ist wichtig, so begründet Taupitz seine Argumentation, daß eine fachkundige Person herausfindet, ob es „wirklich die freie Patientenentscheidung ist oder die der Erben“. Insbesondere der Hausarzt, der den Patienten seit Jahren kennt und behandelt, sei für ein derartiges Gespräch geeignet.
Eine aktive Sterbehilfe, und hier stimmt Taupitz mit Hoppe überein, will er aber auf keinen Fall erlauben. Vielmehr muß der Patient die „Tatherrschaft ausüben“, denn der Selbsterhaltungstrieb ist eine große Hürde, die man nicht so einfach überwinde. „Das ist anders, wenn ein Außenstehender die Spritze setzt.“ Die Mißbrauchsgefahr sei dann zu groß, wie das Beispiel der Niederlande belehrt, denn dort kommt es immer wieder zu Tötungen, ohne daß die Betroffenen darum explizit gebeten haben.
Auch beim Thema Patientenverfügung plädiert Taupitz für eine pragmatische Lösung. Die Behandlungswünsche sollten nach ärztlicher Beratung schriftlich niedergelegt werden und dann für alle beschriebenen Situationen gelten – selbst wenn das bedeutet, daß der Patient dann weit vor seiner Zeit stirbt.
Taupitz’ Vorschlag wäre ein Kompromiß verschiedener Positionen, die im Bundestag derzeit diskutiert werden. Schon seit sechs Jahren diskutieren die Abgeordneten über diese Fragen, ob eine abschließende Lösung noch in dieser Legislaturperiode zustande kommt, bleibt weiter ungewiß.
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