Der Verband reagiert auf neue Daten zur Belastung einkommensschwacher Haushalte durch Energiekosten.
Angesichts der weiter anziehenden Inflation begrüßt der Paritätische Gesamtverband die von der Bundesregierung angekündigte Entlastung für Beziehende von Wohngeld. Zugleich fordert er einen weiteren Inflationsausgleich auch für Beziehende von Hartz IV und Altersgrundsicherung. Der Verband reagiert damit auch auf heute vom Statistischen Bundesamt vorgelegte Daten zur Belastung einkommensschwacher Haushalte durch Energiekosten.
“Mit 100 Euro mehr sofort muss jetzt schnell und unbürokratisch auch denjenigen geholfen werden, die mit den Regelsätzen in Hartz IV oder der Altersgrundsicherung ohnehin kaum über den Monat kommen und jetzt akut mit Kaufkraftverlusten zu kämpfen haben,” so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Verband weist darauf hin, dass Beziehende von Grundsicherungsleistungen keinen Anspruch auf Wohngeld haben und damit erneut durch’s Raster fielen. Gleichwohl stiegen nicht nur die Heizkosten, sondern auch die Preise für Strom und Lebensmittel außergewöhnlich stark an.
Die zum 1.1.2022 erfolgte Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes um 0,7 Prozent falle viel zu niedrig aus und komme angesichts der aktuellen Preisentwicklung sogar einer Kürzung der Kaufkraft gleich, mahnt der Verband. Insbesondere die steigenden Strompreise bereiteten Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, Sorgen. Das Verbraucherportal Check 24 berichtete jüngst von durchschnittlichen Stromkosten von 50 Euro im Monat in der Grundversorgung und damit von Strompreisen, die 30 Prozent über dem dafür vorgesehen Anteil im Hartz-IV-Regelsatz liegen.
“Es ist an der Zeit, darauf aufmerksam zu machen, dass zuletzt 230.000 Haushalte von Stromsperren betroffen waren, weil sie ihre Rechnungen nicht bezahlen konnten. Dies darf sich auf keinen Fall wiederholen,” mahnt Ulrich Schneider.
Unabhängig von den aktuellen Preissteigerungen kritisieren Sozial- und Wohlfahrtsverbände seit langem scharf, dass die Regelsätze für Leistungen in der Grundsicherung nicht bedarfsdeckend sind und fordern eine deutliche Erhöhung. Der Paritätische Gesamtverband kündigt an, in Kürze eigene aktuelle Berechnung für einen Regelsatz vorzulegen, der das Existenzminimum für Grundsicherungsbeziehende sicherstellt.
Die Inflationsrate lag zuletzt im Dezember bei 5,3 Prozent. Die heute vorgestellten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu Energiekosten in privaten Haushalten zeigen, dass steigende Energiepreise Geringverdiener*innen mit besonderer Wucht treffen: Je niedriger das Haushaltsnettoeinkommen desto höher der Anteil der Ausgaben für Wohnenergie an den privaten Konsumausgaben. Mit 9,5 % war dieser in der niedrigsten Einkommensklasse mehr als doppelt so hoch wie bei den Haushalten der höchsten Einkommensklasse.