SpendenStattVernichten – Lagerware für den guten Zweck

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Nach Wochen und Monaten des Shutdowns, der den stationären Einzelhandel wirtschaftlich besonders stark getroffen hat, stehen viele Unternehmen wirtschaftlich am Rande ihrer Existenz. Wenn umfassende, schnelle und zielgenaue Hilfen nicht unverzüglich ankommen, droht unseren Innenstädten und Ortskernen ein massives Ladensterben und ein auf lange Zeit wirkender Verlust an Vielfalt und Lebensqualität.

Gleichzeitig haben die erheblichen Einschränkungen im Handel dazu geführt, dass viele Einzelhändler*innen – besonders im Bereich Textil und Mode – auf unverkaufter Ware sitzen, die sich auch bei einer Wiederöffnung nicht oder nur schwer verkaufen lässt. Langfristige Lieferverträge haben zu Überbeständen – nicht nur bei Saisonware – geführt. Mehrere hundert Millionen unverkaufter Kleidungsstücke liegen deutschlandweit in den Lagern.

Die finanzielle Berücksichtigung der Wertverluste unverkaufter Saisonware bei der Überbrückungshilfe III muss rasch und praxistauglich möglich sein. Aber wie mit der nicht-verkäuflichen Ware an sich weiter umgegangen werden kann, darüber herrscht weiterhin Unklarheit. Immer noch ist aufgrund steuerlicher Regelungen das Spenden für Händler*innen teurer als die Vernichtung.

Kein Einzelhändler und keine Einzelhändlerin hat aber ein Interesse daran, nicht-verkäufliche Ware zu vernichten. Gleichzeit haben die Verwerfungen der Krise bei vielen Menschen im Land zu Einkommenseinbrüchen geführt, durch Kurzarbeit, durch den Wegfall von Aufträgen, des Nebenjobs oder des gesamten Arbeitsplatzes, und auch die Not bereits vor der Krise von Armut betroffener Menschen wurde verschärft. Sie haben mehr Hilfe und Unterstützung verdient.

Daher appellieren wir heute gemeinsam an die Bundesregierung: Machen Sie den Weg frei, damit auch die Einzelhändler*innen helfen können. Schaffen Sie eine umsetzbare und rechtssichere Möglichkeit, dass nicht-verkäufliche Ware an karitative Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen gespendet werden kann. Helfen Sie so den Ladenbesitzer*innen, Menschen zu helfen, die Hilfe nötig haben. Und lassen Sie uns auch für die Zukunft einen entscheidenden steuerrechtlichen Fehlanreiz beseitigen, der zu unnötiger Ressourcenvernichtung führt. Zusammen könnten Handel und Wohlfahrtseinrichtungen rasch und Hand in Hand helfen.

Seit Jahren wird kritisch darauf hingewiesen, dass geltende steuerliche Regelungen bei nicht verkäuflichen oder online retournierten Waren die Vernichtung günstiger stellen als das Spenden. Diese offenkundige Fehlsteuerung könnte das Bundesfinanz-ministerium ohne größeren Aufwand korrigieren. Doch das Finanzministerium schafft keine rechtssichere Lösung, obwohl gute Vorschläge seit Monaten vorliegen.

Mit einer eindeutigen Regelung könnten Kleidung und andere unverkäufliche Waren und Textilien unmittelbar und ohne größeren Aufwand einem wohltätigen Zweck zugeführt werden. Wann wäre ein besserer Zeitpunkt als jetzt?

Wir appellieren an die Bundesregierung: Zögern Sie nicht mehr, helfen sie den Einzelhändler*innen in unseren Innenstädten und Menschen in Not gleichermaßen. Machen Sie in der aktuellen Krise den Weg frei für mehr Solidarität, unternehmerische Verantwortung und mehr Umweltschutz.

Katrin Göring-Eckardt, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion, Fraktionsvorsitzende

Stefan Genth, Handelsverband Deutschland (HDE), Hauptgeschäftsführer

Dr. Ulrich Schneider, Der Paritätische Gesamtverband, Hauptgeschäftsführer

Hintergrund

Die grüne Bundestagsfraktion hat für die Initiative „#SpendenStattVernichten – Lagerware für den guten Zweck“ Verantwortliche aus Wirtschaft, Wohlfahrtsverbänden und Vermittler von Sachspenden zusammengebracht, um über rechtssichere Lösungen zur Spende der massenhaften Lagerware zu beraten. Die Corona-Einschränkungen im Handel haben dazu geführt, dass viele Einzelhändler*innen – besonders im Bereich Textil und Mode – auf unverkaufter Ware sitzen bleiben. Mit dem Appell „#Spenden- StattVernichten – Lagerware für den guten Zweck“ rufen die grüne Bundestagsfraktion, der Handelsverband Deutschland und der Paritätische Wohlfahrtsverband mit weiteren Akteur*innen die Bundesregierung zum Handeln auf. Wenn die Bundesregierung den Weg dafür frei macht, können Wohlfahrts- und Handelsverbände aktiv werden und die Umsetzung, also die Übergabe von Lagerware an gemeinnützige Organisationen, vorantreiben.

Pressestatements

Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag:

„Mit diesem Appell ziehen wir mit dem deutschen Einzelhandel und Wohlfahrtsverbänden an einem Strang. Gemeinsam fordern wir die Bundesregierung auf, eine rechts-sichere und funktionierende Möglichkeit für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen zu schaffen. Beide Seiten stehen jetzt bereit, sodass mit nichtverkäuflicher Lagerware Menschen in Not Unterstützung erhalten. Inmitten der vielen schlechten Nachrichten wäre das ein Signal der Hoffnung. Die milliardenschweren Wirtschaftshilfen bekommen dann einen sozialen Nutzen, der weit über die Sicherung wirtschaftlicher Existenzen hinausgeht. Jetzt geht es ums Möglichmachen.“

Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Deutschland (HDE):

„Kein Händler zerstört seine Ware und damit einen wichtigen Teil seines Kapitals gerne. Viele würden die Bekleidung lieber für Bedürftige spenden. Doch das können sich die Händler, die in der Corona-Krise ohnehin schon oft der Insolvenz nahe sind, häufig nicht leisten. Denn bei Spenden wird grundsätzlich Umsatzsteuer auf einen fiktiven Einkaufspreis bzw. Wiederbeschaffungswert fällig. Das muss sich dringend ändern.“

Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer Der Paritätische Gesamtverband:

„Wir wissen, dass die unserem Sozialstaat, der kein Almosenstaat ist, angemessene Lösung nur in einer armutsverhindernden Ausgestaltung der Grundsicherung liegen kann. Wir wissen aber auch: Gerade weil der Staat sie im Stich lässt, brauchen die Armen jede Hilfe, die sie bekommen können, auch Kleiderspenden. Wer schon vor Corona zu wenig hatte, den trifft die Krise jetzt erst recht besonders hart. Die Bundesregierung hat bisher nicht geglänzt, wenn es um die soziale Ausgestaltung der Krisenpolitik ging. Der einmalige Hartz IV-Corona-Zuschuss ist allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Deshalb unser dringender Appell an die Bundesregierung: Machen Sie den Weg für diese Spenden frei.“

Dr. Uwe Martin Fichtmüller, Hauptgeschäftsführer Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V.

„Für den Arbeiter-Samariter-Bund zählt die gelebte soziale Verantwortung zu den höchsten Gütern unseres Zusammenlebens. Dazu zählt, Menschen, die in Not sind, schnell und pragmatisch zu helfen. Deshalb ist es dem ASB ein besonderes Anliegen, sich der Initiative und dem Appell „#SpendenStattVernichten – Lagerware für den guten Zweck“ anzuschließen und sie mit unseren Möglichkeiten zu unterstützen. In existenzielle Bedrängnis geratene Einzelhändler*innen und in Not geratene Menschen gleichermaßen zu unterstützen, ist eine Form von Verantwortungsübernahme für das Gemeinwohl, die zugleich weitere positive ressourcenschonende Nebeneffekte zeitigen würde. Hierzu braucht es jetzt kluge Entscheidungen, um die hierfür erforderlichen steuerrechtlichen Möglichkeiten zu schaffen.“

Dr. Juliane Kronen, Gründerin & Geschäftsführerin innatura gGmbH

„Wir können uns nicht weiter von einer Ausnahme zur anderen hangeln. Wir brauchen endlich eine dauerhafte Perspektive, damit Unternehmen fabrikneue überschüssige Produkte rechtssicher an gemeinnützige Organisationen spenden können, ohne dafür mehr zu bezahlen als für die Vernichtung. Wir können uns diese Fehlsteuerung aus ökologischen und sozialen Gründen wirklich nicht länger leisten.“

Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer bevh – der E-Commerce Verband

„Eine tolle Initiative der Grünen und ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem noch weitere folgen müssen! Langfristig gesehen müssen Sachspenden an gemeinnützige Organisationen von der Umsatzsteuer entlang der gesamten Wertschöpfungskette befreit werden. Nur so machen wir hier wirklich einen Unterschied im Sinne der Nachhaltigkeit.“

Thomas Ahlmann, Geschäftsführer Dachverband FairWertung e.V.

„Die Weitergabe von funktionsfähigen, aber unverkäuflichen Textilien oder Gebrauchswaren an gemeinnützige Organisationen muss die Regel in Deutschland werden. Die steuerlichen Fehlanreize, die in den letzten Jahren vielfach verantwortliches Unternehmenshandeln verhindert und zu unnötiger Ressourcenvernichtung geführt haben, sollten nun endlich zugunsten einer gemeinnützigen Verwendung korrigiert werden.“