Als Erfahrung aus der Corona-Krise stellt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fest: In Sachen „Mobiles Arbeiten“ gibt es kein Zurück. „Die Arbeitswelt wird künftig deutlich mehr als bisher von einem Nebeneinander von verschiedenen Arbeitsformen geprägt sein: Mobiles Arbeiten und Arbeiten im Büro. Mobiles Arbeiten ist auch in einem größeren Kontext zu sehen: Insbesondere verkehrs- und wohnungsbaupolitisch wird die Städteplanung tiefgreifende Veränderungen erfahren“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt im Rahmen eines Journalistenseminars zum Thema „Mobiles Arbeiten – Agieren statt Reagieren“.
„So viel Präsenz wie nötig, so viel Homeoffice wie möglich“, fordert die vbw. Sie hat daher ihre Mitgliedsunternehmen dazu aufgerufen, Homeoffice zu nutzen, wo immer es geht: „Nach einer Umfrage unter unseren Mitgliedsverbänden mit 5.700 Unternehmen und 1,34 Millionen Beschäftigten wird branchenübergreifend in 64 Prozent der Betriebe mit Homeoffice-fähigen Arbeitsplätzen Homeoffice auch durchgeführt. Derzeit arbeiten rund 72 Prozent der Beschäftigten, bei denen Homeoffice möglich ist, tatsächlich von zu Hause aus“, erläutert Brossardt.
Der Gastreferent des Journalistenseminars, Dr. Oliver Stettes vom Institut der deutschen Wirtschaft, erklärte: „Homeoffice in Corona-Zeiten muss vom Homeoffice im Regelbetrieb unterschieden werden. Jetzt steht die Verringerung des Infektionsrisikos im Mittelpunkt. Mittelfristig werden wieder die spezifischen arbeitsplatzbezogenen Faktoren vor Ort entscheiden, wann und in welcher Form mobiles Arbeiten zweckmäßig ist.“
Brossardt erinnert an die faktischen Grenzen von mobilem Arbeiten, etwain der Industrieproduktion, bei der Erbringung von Dienstleistungen oder im geöffneten Einzelhandel. „Zumindest mittelfristig drohen den Unternehmen durch zu viel Homeoffice auch Produktivitäts- und Kreativitätsverluste, die ihre Wettbewerbsfähigkeit schmälern. Die Corona-Maßnahmen verlangen derzeit Homeoffice, wo immer dies möglich ist. Das ist aber nicht übertragbar auf die Zeit nach der Pandemie. Dann müssen wir zum Prinzip der doppelten Freiwilligkeit zurückkehren: Homeoffice muss für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber die passende Option sein. Es darf damit auch auf keinen Fall einen Individualanspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice oder Mobile Arbeit geben“, so Brossardt.
Die vbw verweist darauf, dass die örtliche Flexibilisierung der Arbeit zwingend eine zeitliche Flexibilisierung nach sich zieht. Brossardt: „Die gesetzlich vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit von zehn Stunden passt überhaupt nicht mehr in die neue Realität. Wir müssen sie durch eine wochenbezogene Betrachtung ablösen. Wir brauchen daher eine Reform des Arbeitszeitgesetzes.“