So gründen Sie ein Transport- und Logistikunternehmen

Female trucker standing in front of parked trucks and pointing her finger to the transportation vehicles.

Sie spielen mit dem Gedanken, ihre Zukunft im Transport- und Logistikbereich auf die Beine zu stellen? Ein gewagter Schritt in die Zukunft! Doch bevor Sie aufs Gaspedal drücken und losbrausen, lassen Sie uns das Navigationssystem einstellen und den besten Weg zur erfolgreichen Gründung Ihres Unternehmens finden. Wie Sie dabei vorgehen und was es zu beachten gilt, verraten wir Ihnen jetzt.

 

Welche rechtlichen Aspekte gilt es zu beachten?

Die Transportbranche hält einige gesetzliche Auflagen bereit, die sich sowohl auf die Sicherheit der Güter als auch auf die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der eingesetzten Fahrzeuge beziehen. Dazu gehören:

  • Versicherungspflicht im Transportgewerbe: Laut Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) unterliegen Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Fracht einer Transportversicherungspflicht. Diese deckt sowohl die transportierten Güter als auch das Transportmittel ab.
  • Anforderungen für die Gewerbeerlaubnis: Diese variieren zwischen den Branchen und gliedern sich in fachliche, finanzielle und persönliche Voraussetzungen. Darunter fallen u. a. eine Fachkundeprüfung bei der IHK, der Nachweis über ein Mindesteigenkapital von 9.000 € sowie ein polizeiliches Führungszeugnis.
  • Genehmigungen für den Güterkraftverkehr: Möchten Sie einen gewerblichen Güterverkehr mit Fahrzeugen betreiben, die ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen übersteigen, gilt es sich eine Erlaubnis Erlaubnis der Verkehrsbehörde (§ 3 GüKG) einzuholen. Bei grenzüberschreitendem Verkehr ist eine Gemeinschaftslizenz (EG-Lizenz) notwendig.
  • Ausnahmen für den Werkverkehr: Eigenständige Transporte innerhalb eines Unternehmens (Werkverkehr) sind erlaubnisfrei und bedürfen keiner Genehmigung.
  • Schulungspflicht für Gefahrgutfahrer: Fahrer, die mit kennzeichnungspflichtigen Gefahrgutmengen agieren, müssen eine ADR-Bescheinigung vorweisen. Der richtige Ansprechpartner für die Schulungen ist die zuständige IHK.

Wie melde ich mein Unternehmen an?

Die Gründung eines eigenen Transportunternehmens birgt auch einiges an Papierkram. Grundsätzlich führt für kein Unternehmen der Weg an das zuständige Gewerbeamt vorbei. GmbH oder UG Inhaber, müssen zusätzlich noch eine Eintragung ins Handelsregister vornehmen. Wird das Unternehmen als Einzelunternehmen geführt, ist lediglich eine einfache Gewerbeanmeldung notwendig.

Wenige Wochen nach der Anmeldung, schickt Ihnen das Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihre Steuernummer und Umsatzsteuernummer, die Sie zukünftig auf Ihren Rechnungen ausweisen müssen. Parallel informiert das Gewerbeamt auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) über Ihre Gründung, wobei eine Mitgliedschaft bei der IHK obligatorisch ist.

Des Weiteren ist eine Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, unerlässlich. Selbst Kleinunternehmer ohne Mitarbeiter kommen um diesen Schritt nicht herum.

 

Extratipp: Zukünftig mehr Geld sparen mit einer Tankkarte!

Jetzt, da Sie alle Formalitäten geklärt haben und stolzer Besitzer eines Transport- und Logistikunternehmens sind, möchten Sie sicherlich Ihre Ausgaben so gering wie möglich halten. Oft bewährt hat sich hierzu die Nutzung von Tankkarten.

Sie wurde speziell für Unternehmen entwickelt und bietet Ihnen viele Vorteile. Sie ermöglicht eine unkomplizierte Zahlungsabwicklung an der Tankstelle – ganz ohne Handhantieren mit Bargeld oder Karten. Zusätzlich zum finanziellen Aspekt behalten Sie auch einen besseren Überblick über Ihre Treibstoffausgaben. Die meisten Anbieter stellen ausführliche Abrechnungen zur Verfügung, die es Ihnen erleichtern, alle Transaktionen nachzuvollziehen. So können Sie Unregelmäßigkeiten schneller entdecken und entsprechend darauf reagieren.

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