Mit „nationalen Süppchen“ soll Schluss sein. Wie die Europäische Union in Brüssel unterstreicht, wäre es widersprüchlich, dass über die Ländergrenzen hinweg die dieselbe Währung akzeptiert wird, während man im Zahlungsverkehr weiterhin jedes Land sein eigenes System fährt. Konkret bedeutet das, dass ab 1. Februar 2014 die deutschen Banken und Sparkassen Überweisungen und Lastschriften nur noch im SEPA-Format verarbeiten. Von der Umstellung sind nicht nur Transaktionen im internationalen Zahlungsverkehr, sondern auch in Inland betroffen. Ob bei Überweisungen oder Lastschriften – mit SEPA soll der europäische Wirtschaftsraum mit einheitlichen Zahlungsverkehrsprodukten abgewickelt werden. Die angestrebte Vereinheitlichung geschieht auf der Grundlage einer EU-Verordnung, die 2012 in nationales Recht umgesetzt wurde. Unternehmen, private Haushalte, kommunale Verwaltungen und Vereine – ob Tennisclub oder Förderverein – müssen in Zukunft alle Zahlungsanweisungen im SEPA-Format vornehmen. Wie Thomas Ullrich, Mitglied des Vorstands der DZ Bank in Frankfurt am Main, betont, handelt es sich bei der Einführung von SEPA einerseits um eine „politisch motivierte Entscheidung“. Bei der Harmonierung des europäischen Binnenmarktes geht es andererseits aber auch um technische, rechtliche und prozessuale Grundlagen, die einheitlich geregelt werden sollen. Dadurch wird es in Zukunft möglich, „die EU-Zahlungsdiensteregelung hinsichtlich Laufzeiten, Haftung und Verfolgbarkeit im Massenzahlungsverkehr einheitlich umzusetzen und innerhalb der EU einen letzten Schritt zur Anpassung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zu tun.“
Von der Umstellung sind allein drei Millionen Unternehmen, 1, 2 Millionen Selbständige und eine Vielzahl von Vereinen in der Bundesrepublik betroffen. 33 Länder werden in Zukunft ihre Finanztransaktionen nach den gleichen Spielregeln abwickeln, darunter die 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz.
Die Vorteile von SEPA liegen klar auf der Hand. Transferzahlungen ins Ausland sollen dank des neuen Verfahrens schneller und billiger möglich werden, statt einer Überweisungsdauer von bis zu einer Woche soll die Transaktion beim SEPA-Verfahren nur noch einen Tag, maximal zwei Tage dauern. Der Zahlungsverkehr wird so effizienter. Die Europäische Union rechnet bis 2020 mit Einsparungen von 123 Milliarden Euro.
SEPA bietet Vorteile beispielsweise für deutsche Bundesbürger, die im Ausland arbeiten und sich nun das Geld direkt auf ihr Heimatkonto überweisen lassen können. Ebenso lassen sich Mieten für Ferienwohnungen europaweit dank SEPA bequem über ein deutsches Konto abwickeln. Firmen können fällige Rechnungsbeträge von ihren Kunden in München wie in Paris einziehen. Mit SEPA entfällt auch die Höchstbetragsgrenze, die bislang bei 50.000 Euro pro Zahlung lag. Und die Insolvenzfestigkeit der SEPA-Lastschrift sowie die Verlängerung der Rückgabefrist von Lastschriften auf13 Monate für Unternehmen bedeuten eine Reduktion des Risikos.
Auch beim Erstattungsrecht bei Lastschriften profitieren die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das bislang von Einzugsermächtigungslastschriften her bekannte, bedingungslose Widerspruchsrecht wird durch ein bedingungsloses Erstattungsrecht ersetzt. Für den Zahler bedeutet dies, dass er bei einer autorisierten Zahlung aufgrund eines SEPA-Lastschriftmandats innerhalb einer Frist von acht Wochen seit dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrags von seinem Zahlungsdienstleister verlangen kann. Unautorisierte Lastschriften können innerhalb von 13 Monaten zurückgegeben werden.
Deutliche Verbesserungen bringt SEPA also beim Verbraucherschutz. Die Bankkunden haben künftig das Recht, folgende Aufträge ihrem Zahlungsdienstleister anzuweisen: Lastschrifteinzüge können auf einen bestimmten Betrag oder eine bestimmte Periodizität begrenzt werden; ein Zahlungskonto kann gänzlich für Lastschriften blockiert werden, Lastschriften bestimmter Zahlungsempfänger entweder zugelassen („white lists“) oder ausgeschlossen werden („black lists“). Durch dieVorabinformation (Pre-Notification) wissen Verbraucher ganz genau, wann die Lastschrift mit welchem Betrag belastet wird. Dabei steht der Zahlungsempfänger in der Pflicht, den Zahlungspflichtigen 14 Tage vor der anstehenden Lastschriftabbuchung zu informieren. Bei wiederkehrenden Einzügen mit gleichem Betrag reicht eine einmalige Pre-Notification.
Durch eindeutige Mandatsnummern und Gläubiger-Identifiaktionsnummern ermöglicht SEPA mehr Transparenz bei Lastschriftbelastungen. Innerhalb der EU entsprechen die Kosten einer SEPA-Überweisung denen einer Inlandsüberweisung. Sie sind abhängig vom Kanal der Auftragserteilung (per Beleg, Telefonbanking oder Direct B@nking) und dem mit dem Verbraucher vereinbarten Preismodell. Anders verhält es sich in der Schweiz, Monaco, St.Pierre und Miquellon, da dort die sogenannte Preisregulierung der EU-Preisverordnung nicht in Kraft ist. Für diese Länder gilt, dass die normalen Gebühren für eine Auslandsüberweisung anfallen. Für das beliebte Online-Banking hingegen bleibt alles wie zuvor.
Die Vorteile sind also unbestreitbar. Doch knapp vier Monate vor der Einführung beklagt die Deutsche Bundesbank, dass vielen kleinen Unternehmen, Handwerksbetrieben und Vereinen überhaupt noch nicht bekannt ist, dass die neuen EU-Regeln für Überweisungen und Lastschriften auch national verbindlich sind. Immer noch, so der Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele, sei dies einer Vielzahl von Bundesbürgern nicht bewusst. Die Auswirkungen könnten dramatisch sein: „Wir warnen vor Liquiditätsengpässen nach dem 1. Februar 2014: Zahlungen von Gehältern und anderen Leistungen können nicht mehr rechtzeitig abgewickelt werden, wenn die Zahlungsdaten nicht im Sepa-Format bei der Bank eingereicht werden.“ Große Konzerne, so Thiele weiter, sind für die Umstellung gut gerüstet. Rentenzahlungen sowie Kindergeldzahlungen wurden bereits umgestellt. Die Banken generell, so Christian Bruck, Partner von Bearing Point, sind gut gerüstet.
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Liquiditätsproblemen bei der SEPA-Umstellung – sie geht im negativsten Fall sogar von Firmenpleiten aus. Aus Sicht der BaFin müssen sich insbesondere Handwerker und Vereine mit dem Thema intensiver auseinandersetzen, sonst könnten Löhne bald nicht mehr überwiesen und Mitgliedsbeiträge nicht mehr eingezogen werden. Positiv sieht die BaFin laut einer Studie vom Juli 2013 hingegen, dass die deutschen Zahlungsdienstleister bereits heute SEPA-fähig sind. Grundsätzlich sind diese für SEPA gut aufgestellt und die Geschäftsprozesse weitestgehend an den neuen Zahlungsverkehr angepasst. Bankkunden könnten sich derzeit schon darauf verlassen, dass ihre Zahlungsdienstleister in der Lage sind, SEPA-Zahlungen durchzuführen.
Doch Sorgen bereiten der Bundesanstalt die alten IT-Systeme, die Zahlungsdienstleister für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Zukunft nutzen. Für große Unternehmen ist die Umstellung mit aufwendigen Softwareanpassungen verbunden. Hier herrscht noch akuter Handlungsbedarf. Und laut Auskunft der BaFin ist die verbleibende Zeit bis zur SEPA-Einführung sehr knapp, denn 93 Prozent der Zahlungsdienstleister sind bei der Umstellung des Zahlungsverkehrs auf externe IT-Dienstleister angewiesen, sogenannte Cobol-Spezialisten, die in der Lage sind, komplizierte Softwareumstellungen für die SEPA-Umstellung wichtige Updates vorzunehmen.
Entwarnung bei diesem Thema gibt Bruck, der hervorhebt, dass die IT-Einheiten, welche die Kern-ZV-Prozesse betreuen grundsätzlich gut aufgestellt sind und über ein hohes Maß an SEPA-Know-how verfügen. Probleme sieht der Spezialist bei den folgenden Herausforderungen, die es für die Marktteilnehmer am Zahlungsverkehr u.a. aktuell zu meistern gilt: „Stammdaten-Migration, IBAN-Only Realisierung, IBAN-Regeln-> Kombination mit IBAN-Only und BLZ-Verzeichnis, Umsetzung der SEPA-Lastschrift-Sperren, Prozess-Re-Design.“
Auch Thomas Ulrich von der DZ-Bank in Frankfurt/Main betont, dass die Umschulung der Mitarbeiter auf die neuen Erfordernisse des SEPA-Verfahrens ein komplexer Prozess ist und betont, dass die „Ausbildung unserer SEPA-Spezialisten lange gedauert“ hat „und einen hohen Schulungsaufwand“ erforderte. „Aber dieKreditinstitute verfügen heutein der Regel über kompetentes Personal in ausreichendem Maße. Allerdings sind diese Mitarbeiter derzeit sehr stark gefordert. Auch die DZ BANK hat daher bis zum 1.04.2014 und zum Teil auchdarüber hinaus für ihre SEPA-Spezialisten eine Urlaubssperre verhängt.“
Kritisch schätzt die BaFin derzeit die Lage bei denjenigen Zahlungsdienstleistern ein, die noch nicht über ausreichende Kenntnisse über den SEPA-Umsetzungsstand ihrer Kunden verfügen. Insbesondere hier sei es dringend erforderlich, dass die Zahlungsdienstleister über die SEPA-Fähigkeit ihrer Kunden informiert werden. Dies betrifft insbesondere die Lastschrifteinreicher. Über die Hälfte der Zahlungsdienstleister können zur SEPA-Fähigkeit ihrer Kunden derzeit überhaupt keine Aussagen machen. Zwar unterstützen viele Zahlungsdienstleister seit 2012 ihre Kunden um über die SEPA-Umstellung zu informieren, aber nach Einschätzung der Zahlungsdienstleister sind nur ein Drittel der Firmenkunden auf SEPA vorbereitet. Das größte Problem liegt derzeit bei der Kundengruppe der Lastschrifteinreicher.
Um als Zahlungsempfänger Lastschriften auf Basis eines SEPA-Lastschriftverfahrens zu nutzen, benötigen die Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese Gläubigernummer enthält eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher eindeutig identifiziert und die bei der Deutschen Bundesbank über das Internet zu beantragen ist.
Laut der Bundesbank wurden bis Mitte August 2013 die für Lastschriften nötige Gläubiger-ID (Identifikationsnummer) erst in 712.738 Fällen vergeben – unter ihnen 156.000 Vereine.Diese Zahl sorgt für Beunruhigung – gerade mit Blick auf die Zahl deutscher Unternehmen und Vereine (rund 580.000), denn Lastschriften für Mitgliedsbeiträge beispielsweise müssen vom Gläubiger geändert werden.
Im Vergleich mit anderen europäischen Staaten hinkt Deutschland bei der SEPA-Umstellung weiter hinterher. Während der SEPA-Anteil bei Überweisungen im Euroraum im Juni 2013 bei 47 Prozent lag, betrug er in der Bundesrepublik im ersten Quartal nur 8,7 Prozent. Noch dramatischer sieht die Lage bei den Lastschriften aus. Hier lag der Sepa-Anteil in Europa bei 3,7, in der Bundesrepublik dagegen bei 0,14 Prozent. Diese Zahlen sind – so die Bundesbank und BaFin erschreckend, auch wenn Thiele davon ausgeht, dass das Bewusstsein für die SEPA-Umstellung peu à peu steigt und, so seine Prognose, die Zahl der SEPA-Überweisungen im Januar 2014 weiter ansteigen wird.
Viele Unternehmen, insbesondere kleine und mittelständische, haben im Vorfeld der SEPA-Einführung Angst vor den Kosten, die mit der Umstellung verbunden sind. Hier gibt Ulrich von der DZ-Bank Entwarnung, der davon überzeugt ist, dass die Kosten der Umstellung keine größere Rolle spielen werden, „weil die meisten Unternehmen mit ihrem Softwarelieferanten einen Wartungsvertrag haben, der die Umstellung auf SEPA beinhaltet. Und die Vereine tauschen mit ihrer Bank oder bankunabhängigen Lieferanten häufig eine sogenannte Zahlungsverkehrssoftware aus, die von diesenautomatisch angepasst wird.“
Bei der Schätzung hingegen, welche Kosten für ein Unternehmen durch die SEPA-Umstellung anfallen, kann es, so Ulrich, nur bei groben Einschätzungen bleiben. Die Höhe der Kosten „hängt im wesentlichen von der Art des Gewerbes, vom Umfang, der Struktur des Zahlungsverkehrs und davon ab, wie das Unternehmen aufbau- und ablauforganisatorisch aufgestellt ist.“ Letztendlich werden die Umstellungskosten individuell recht unterschiedlich ausfallen und eine „durchschnittliche Kostenangabe ist wenig hilfreich. Aber es handelt sich bei SEPA um eine Umstellung von einem einfachen auf ein sehr komplexes Verfahren und das kann im Einzelfall auch größere Investitionen zur Folge haben.“
Bruck geht davon aus, dass in „Abhängigkeit der Größe, der Komplexität des Kundenstammes und der IT-Infrastruktur des Institutes die Umstellungsaufwände zwischen sechsstelligen Beträgen und Millionenbeträgen (EURO) geschätzt werden konnen. Hierbei sind die Kosten berücksichtigt, die im Rahmen der Migrationsprojekte „Abschaltung der alten ZV-Verfahren im Februar 2014“ anfallen. Die Einführung von SEPA hat ja bereits viel früher begonnen – EURO-Einführung, SEPA-Überweisung (2008), SEPA-Lastschrift (2009), PSD (Zahlungsverkehrsdiensterichtliniengesetz), Kosten die im Rahmen dieser Projekte durch die Institute aufgewendet wurden und die aufgrund der noch in den nächsten Jahren umzusetzenden Anforderungen aufgewendet werden müssen, sind additiv zu sehen.“
Im Unterschied zu großen Firmen und Organisationen ändert sich für den Verbraucher wenig, denn sie haben bis 2016 die Möglichkeit, sich an den neuen Zahlungsverkehr zu gewöhnen. Bei künftigen Überweisungen müssen die Privaten nur die 22-stellige IBAN statt der bisherigen Kontonummer mit Bankleitzahl eintragen. Wer beispielsweise eine Zeitschrift abonniert hat und die Rechnung dafür per Lastschrift zahlt, kann davon ausgehen, dass in diesem Fall der Verlag dafür sorgen wird, dass die Abbuchungen auch mit SEPA weiterlaufen.
Für Unternehmen und für Vereine, für die das Thema SEPA auch im Herbst 2013 noch nicht um Vordergrund steht, obwohl höchste Eile geboten ist, empfiehlt die DZ-Bank, schnellstmöglich den Kundenberater der Hausbank zu kontaktieren. In der Regel erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Leitfaden, wie sie sich rasch in die SEPA-Thematik einarbeiten können. DieHausbanken informieren über die Checklisten, die chronologisch abzuarbeiten sind, damit am 1. Februar nichts mehr schief geht. Aber auch der Internetauftritt der Deutschen Bundesbank liefert wertvolle Hinweise, denn hier werden alle notwendigen Schritte„in Richtung SEPA sehr praxisorientiert und leicht verständlich dargestellt“.
Aber auch Banker haben einiges zu berücksichtigen, wie Bruck betont, denn die „Aufklärung bzw. Begleitung der Kunden bei der Umstellung ist eine große Herausforderung. Banker müssen sich darauf einstellen, in den nächsten Monaten die Kundenklientel bei der Umstellung bzw. evtl. bei der Abwicklung zu unterstützen (Fehlersuche, erforderliche Anpassungen). Es werden in den nächsten Monaten interessante und arbeitsintensive Zeiten auf die Banker zukommen; einerseits in Hinblick auf die Beratungserfordernis der Kunden (Filiale / Firmenkundenbetreuer); andererseits im Back-Office bzw. der Abwicklung und der IT (Fehlerbehebungen, Reklamationen). Die Herausforderung ist, dass mit der SEPA Lastschrift ein neues Zahlungsverkehrprodukt genutzt wird, wo es im Zusammenspiel der Kunden mit den Instituten noch zu wenig Abwicklungserfahrung gibt.“
Derzeit unterschätzen viele Unernehmen und Vereine die Komplexität, die die SEPA-Umstellung mit sich bringt. Daher empfehlen Experten – nicht nur mittelständischen Unternehmen – Testläufe im Vorfeld der SEPA-Einführung vorzunehmen. Hier zeigt sich dann tatsächlich, ob die in den Firmen getätigten Umstellungsaktivitäten auch SEPA tauglich sind. Wer hingegen hofft, dass es nach dem 1. Februar 2013 noch eine Verlängerung der Übergangsfrist gibt, denjenigen Vereinen und kleinen Betrieben droht dann eine mögliche Firmenpleite, denn die „Umstellung ist gesetzlich verankert und es gibt keinen Plan B: Plan B ist Plan A.“
Eine Frage zum Schluß bleibt: Ist 2014 die SEPA-Umstellung weitestgehend vorgenommen? Hier antwortet Bruck eindeutig mit Nein. „2/2014 ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu SEPA. Auf den ersten Blick wirkt die EU-Richtlinie 260/2012 als „die große Hürde“ für den 01.02.2014. Die noch bevorstehenden Themen in Deutschland wie SEPA Cards, ELV in SEPA, Großbetragszahlungen verpflichtend in SEPA, E-Mandate, Scheck-Abwicklung im XML-Format, IBAN-only im SEPA-Raum, Prozess-Optimierungen, Verfahrens- und IT-optimierungen, PSD II, etc. sind ebenfalls sehr herausfordernd und werden auch in den nächsten Jahren viel Energie, Ressourcen und Know-how im Zahlungsverkehr beanspruchen.“
Kommentar hinterlassen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.