Das internationale Seerecht verpflichtet, Menschen in Seenot zu retten. Selbst im Krieg werden feindliche Matrosen gerettet, um sie anschließend artgerecht zu erschießen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die zu Rettenden zufällig oder absichtlich in Seenot geraten sind. Wenn ein Selbstmörder, der wie die meisten muslimischen Flüchtlinge nicht schwimmen kann, sich ins Meer stürzt, muss auch er gerettet werden, da er während des Ertrinkens/Sterbens seine Meinung ändern kann und doch weiterleben möchte.
Dieses internationale Seerecht gilt nicht in allen Kulturkreisen. Es ist auf Staaten und Kulturen beschränkt, die vom jüdisch-christlichen oder einem gleichwertigen Ideal durchtränkt sind, welches jedes menschliche Leben unabhängig von Hautfarbe und Religion als heilig einstuft. Das muss als Erklärung ausreichen, warum Libyen oder Tunesien sich nicht an Seenotrettungen beteiligen.
Obwohl das menschliche Leben heilig ist, ist nach liberalem Verständnis der Selbstmord erlaubt, was man daran erkennt, dass ein missglückter Selbstmordversuch nicht bestraft wird. Es gibt deshalb keine Notwendigkeit, ein Schiff auf seine gesamte Fahrt zu begleiten, weil Passagiere drohen, sich auf hoher See umzubringen. Wer jedoch Zeuge eines Selbstmordes auf hoher See wird, ist verpflichtet, den Ertrinkenden zu retten, jedoch nicht gegen dessen Willen!
Wie ist die Konstellation zu sehen, wenn Asylsuchende eine Schlepper-Schaluppe besteigen, die niemals aus eigener Kraft Schengen erreichen wird, da sie lange vorher untergehen wird? Da diese Konstellation den Asylsuchenden bekannt ist, sind die Asylsuchenden als potentielle Selbstmörder zu betrachten, die ihren Tod billigend in Kauf nehmen, mit ihm drohen und kokettieren. Somit besteht keine Veranlassung, das zum Untergang geweihte Schiff ab der Küste Libyens bis zu seinem Untergang zu begleiten. Eine „zufällige“ Rettung selbsternannter Retter, die mit den Schleppern zusammenarbeiten und wohl wissen, wann und wo die Schlepper-Schaluppe untergehen wird, erfüllt den Strafbestand der Beihilfe zum Mord/Totschlag, die trotz Rettung der Selbstmörder nicht aufgehoben wird.
Zusammengefasst:
Das internationale Seerecht in Kombination mit der abendländischen Ethik verpflichten nicht zur Rettung von Selbstmördern. Das internationale Seerecht gilt nicht überall außerhalb der EU.
Hingegen herrscht in Deutschland die Angewohnheit, dass wenn ein Gefängnisinsasse sich umbringen will, er ohne Unterbrechung beobachtet werden muss, damit die Selbsttötung nicht stattfindet. Gelingt der Selbstmord, so muss sich das Wachpersonal rechtfertigen, was negative Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ein Selbstmord im Gefängnis ist somit in Deutschland nicht zulässig! Hier sollte die UN-Menschenrechtskommission eingreifen, sobald sie ihren täglichen Antisemitismus abgearbeitet hat.
Nun ist die hohe See bekanntlich kein deutsches Gefängnis. Somit gilt auf hoher See die ethische Vernunft und nicht das deutsche Gewohnheitsrecht, welches alle Eventualitäten kontrollieren will und somit scheitert, scheitern muss (s. Flüchtlingskrise).
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Ein straffälliger Asylsuchender aus Afghanistan, dessen Asylantrag abgelehnt wird, wird mit anderen abgelehnten Asylantragsstellern in seine Heimat Afghanistan zurückgeschoben. Dort begeht er Selbstmord. Ein umschriebener Teil der Bevölkerung in Deutschland erkennt darin die Schuld des CSU-Innenministers Seehofer und fordert seinen Rücktritt.
In einer Demokratie darf man jeden Politiker auch ohne Begründung zum Rücktritt auffordern. Genauso darf man die Schließung eines Kernkraftwerkes fordern, nachdem der von den Schließungsforderern bestimmte Sachverständige einen Schaden am Reaktor verneint hatte (Tihange/Belgien). Die unsinnigsten Forderungen dürfen gestellt werden, ohne dass die Unsinn-Forderer etwas zu befürchten haben. Dennoch werden wir hier den Fall „Seehofer“ kurz analysieren.
Wie im Mittelmeer besteht auch in Afghanistan bei einer Selbstmorddrohung kein Handlungsbedarf. In Afghanistan sterben mehr Menschen durch bewaffnete Auseinandersetzungen als im Mittelmeer durch Ertrinken. Es ist tragisch, wenn Schengen verpflichtet wird (Ungarn) oder sich verpflichtet fühlt (Deutschland), jeden aufzunehmen, der vorgibt, ein Asylant zu sein. Wenn Schengen jeden aufnehmen würde, der in Afghanistan mit Selbstmord droht, würde die EU zu Recht untergehen. Wer der Meinung ist, dass wir alle potentiellen Selbstmörder beschützen und somit aufnehmen sollen, der sollte lieber sich daran versuchen, das Mittelmeer trocken zu legen.
Seehofer handelt korrekt nach der Ethik Deutschlands und des Schengenraums. Wenn Seehofer hingegen die koranische Ethik befolgen würde, dürften wir nur Rechtgläubige aufnehmen, um Schengen zu besiedeln. Dafür bräuchten wir keine aufwendigen Kontrollen und Überprüfungen, da das fehlerfreie Aufsagen der Schahada (islamisches Glaubensbekenntnis) als Asylgrund ausreichend ist. Wir sollten deshalb nicht fordern, dass nur der Islam, sondern dass hauptsächlich der Koran zu Deutschland gehört. Der Koran verfügt über den großen Vorteil, dass alle Ungläubigen ohne Empathie abgelehnt werden. Selbst Gläubige fallen hierunter, wenn sie aus verschiedenen Gründen nicht gefallen. So könnten wir die schiitischen Unruhestifter den Zugang zum irdischen Paradies verwehren, wenn wir das Sunnitentum des IS bevorzugen.
Seehofer sei Dank und Horst ant hu raba!