Schmutzige Verarbeitung personenbezogener Daten

Entgegen der landläufigen Meinung gibt es nicht nur eine schmutzige Uran-Bombe, sondern auch eine schmutzige Verarbeitung personenbezogener Daten,kurz: schmutzige Personaldatenverarbeitung genannt.
Diese Art von Personaldatenverarbeitung in extremer Form finden wir bei der Datenspeicherung der Bundesagentur für Arbeit vor und wird erweitert durch das „Elena“ – Verfahren.
Auf die einzelnen Datenfelder wie Fehlzeiten, Krankentagegeld, Kirchensteuer, Abmahnungen und Kündigungsgründe wird in diesem Zusammenhang nicht eingegangen, sondern auf die Tatsache, dass es ein freies Datenblatt bei „Elena“ und bei der BA gibt, über den die Bundesagentur selbst, und über Elena die Arbeitgeber, sonstige Daten speichern lassen können. Darüber hinaus ist eine Vorratsdatenspeicherung von 6 Jahren vorgesehen. Diese Tatsache allein beinhaltet die Ignoranz der Rechtsprechung des BVG.
Die Äußerung des Bundesdatenschutzbeauftragten dahingehend, dass es unwirtschaftlich sei, Daten zu speichern, die nie benötigt werden, führt zu einem Kopfschütteln aller Fachleute, welche als seriös zu bezeichnen sind.
Eine derartige Aussage impliziert, dass es möglich wäre, alle möglichen Daten zu erfassen und durch Verbote die Nutzung einzelner zu verbieten. Es dürfte hinlänglich bekannt sein, dass sich am Trog die Schweine versammeln.
Wenn es aber über Herrn Brüderle gelingt, aus wirtschaftlichen Gründen „Elena“ aus der Welt zu schaffen, so würde sich diese Frage hierfür nicht stellen, auch wenn hierdurch vertuscht werden soll, dass ein Verstoß gegen die Rechtsprechung des BVG vorliegt.
Wir müssen feststellen, dass man hier ein offenes System geschaffen hat, das man auf Anforderung entsprechend erweitern kann, um noch intensiver dem Selektionswahn huldigen zu können. Ein derartiges kreatives System im Rechnungswesen dürfte zur Bilanzierung nicht herangezogen werden, da es den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung wider- spricht. In der Betriebswirtschaft findet man derartige Systeme, um ggfs. Daten hinzufügen oder zu streichen um ein Ergebnis dem Eigeninteresse entsprechend zu gestalten. Ein erfahrener Betriebswirt wird deshalb immer prüfen, wie ein Ergebnis zustande gekommen ist. Auch hier gilt der Grundsatz, dass Glauben in die Kirche gehört.
Wenn wir nun die Frage stellen, warum die Bundesagentur für Arbeit über die Deutsche Rentenversicherung Daten erheben lässt, die seitens des Arbeitgebers alle möglichen Informationen ohne Prüfung ermöglicht, so kommen wir zu merkwürdigen Ergebnissen.
Offensichtlich will man bei Antragstellern auf Transferleistungen nicht auf Einschüchterung verzichten. Umschulungsmassnahmen sind darüber hinaus Ermessenangelegenheiten der Jobcenter und stehen nicht für alle zur Verfügung. Demnach braucht man Gründe, um Anträge dieser Art ablehnen zu können. Dieses gilt auch für andere Massnahmen, welche nicht im Einzelnen genannt werden. Es ist jedoch zu erwähnen, dass die Bundesagentur für Arbeit auch anonyme Anzeigen erfassen und bearbeiten muss. Dieses betrifft den Leistungsmissbrauch, insbesondere die Schwarzarbeit.
Dem Denunziantentum wird in dieser Republik genügt, trotz der Einsicht, dass der größte Lump in diesem Land der Denunziant ist. Man sollte nicht glauben, dass die Arbeitgeber immer korrekte, emotional unabhängige Informationen weiterleiten. Glauben gehört in diesem Zusammenhang auch in die Kirche.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein derartiger Informationspool eine hervorragende Möglichkeit darstellt, die abhängig Beschäftigten einzuschüchtern, bzw. in Schach zu halten. Welcher bedürftige Antragssteller wird es schon wagen, beim Jobcenter die vorliegenden Daten abzufragen, zumal gewisse Entscheidungen im Ermessenspielraum der Sachbearbeiter liegen. Allerdings, dass Beamte und Richter von dieser Erfassung ebenfalls betroffen sind, entbehrt nicht einer gewissen Merkwürdigkeit, da dieser Personenkreis ja wohl kaum einen Zuschuss beantragen werden um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Erfunden hat diese schmutzige Personaldatenverarbeitung ein Peter Hartz. Im Jahre 2002 wurde über die Agenda 2010 – Kommission, in der auch ein Vertreter von Verdi teilgenommen hat, dass Konzept der Arbeitsmarkt-Vorratsdaten entwickelt. Im Juni 2008 wurde die Vorratsdatenspeicherung dann klammheimlich vor der Sommerpause trotz Proteste beschlossen.Befürchtungen, dass verfassungswidrige Gesetze nicht Gesetz werden, brauchte man wohl nicht zu haben; es wurde alles abgezeichnet bzw. abgesegnet. Im März 2010 erfolgte dann die Einreichung der Klage beim BVG, der sich über 22.000 Menschen angeschlossen haben.
Trotzdem werden ab Januar 2010 die Daten erhoben und in einen Datenpool gestellt. Es ist festzustellen, dass wohl die STASI in Begeisterung verfallen wäre, wenn diese derartige Informationen gehabt hätte. Aufgrund einer vorliegenden Arbeitsanweisung der Jobcenter wurde festgestellt, dass das beschriebene Verfahren auch vom unweisen Herrn Weise dort eingeführt wurde. Viele Abhängige von Transferleistungen berichten von merkwürdigen Ereignissen welche das Bewilligungsverfahren betreffen. Die Anzahl der Klagen ist sprunghaft angestiegen, zumal die Bundesagentur mit dem Bundesminister für Arbeit und Soziales jährlich Zielvereinbarungen hinsichtlich vorzunehmender Sanktionen trifft. Eine weitere Steigerung der Überwachung tritt dann ein, wenn im Jahre 2015 Krankenkassen, Studenten- werke, Pflegekassen und Versicherung auf die Daten zugreifen können.
Nach Meinung des Verfassers wurde nicht nur die Tür zum Unrechtsstaat geöffnet. Dr. Frank- Jürgen Weise übt jetzt nebenher die Tätigkeit eines Leiters der Strukturkommission Bundeswehr aus. Man wird sich auf besondere Überraschungen gefasst machen müssen, welche sich u.a. auf die Aushebelung des Grundgesetzes beziehen.

Über Westphal Rainer 94 Artikel
Rainer Westphal, geboren 1944, ist seit 2 Jahren freiberuflich auf dem Sektor „Betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung“ mit dem Schwerpunkt Controlling tätig. Nach Abschluss der Mittleren Reife studierte er nebenberuflich Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Arbeitsrecht. Aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit im Geld- und Devisenhandel verfügt er über entsprechende interne Branchenkenntnisse.

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