CDU-Fraktion fordert Überarbeitung der Strafprozessordnung
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat die Blockadehaltung der rot-rot-grünen Landesregierung gegen die Erstellung detaillierter Täterprofile durch DNA-Analysen scharf kritisiert. „Technische Möglichkeiten wie die DNA-Analyse müssen bei der Aufklärung schwerer Straftaten auch genutzt werden. Die rot-rot-grüne Tabuisierung technischer Neuerungen ist den Verbrechensopfern, ihren Angehörigen und anderen Geschädigten schlichtweg nicht vermittelbar“, machte der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk deutlich. Manfred Scherer, justizpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, ergänzte: „Die CDU-Fraktion teilt die Position der Justizministerkonferenz der Länder: Die Strafprozessordnung muss dringend überarbeitet werden.“ Die Argumentation des Thüringer Justizministeriums, die Umsetzung dieses modernen Ermittlungsansatzes scheitere schon an den forensischen Kapazitäten im Freistaat, wies Scherer als Ausrede zurück: „Der Rechtstaat kann und darf bei der Verbrechensbekämpfung keine Abstriche machen, nur weil die Landesregierung nicht willens ist, die sachlichen und personelle Mittel für solche vielversprechenden Ermittlungsmethoden bereitzustellen.“
Walk machte deutlich, dass diese Methode für die Polizei bei schweren Straftaten äußert hilfreich wäre, um den Kreis der Verdächtigen einzuschränken oder bestimmte Gruppen früh auszuschließen. „Leider scheitert dies an der linksgrünen Grundskepsis gegenüber jedweder Stärkung unserer Sicherheitsbehörden. Nahezu alle Maßnahmen, die einem Ermittlungserfolg zuträglich sind, werden von Grund auf abgelehnt“, erinnerte Walk an die Verschleppung der Einführung von Bodycams und die Blockade des von der CDU geforderten Ausbaus der Video-Überwachung auf öffentlichen Plätzen. „Diese Reihe ließe sich fast endlos fortsetzen: Von den Strafverschärfungen bei Angriffen auf Polizisten und Rettungskräften, über die wirksame Überwachung verschlüsselter Kommunikation und die Ermöglichung von Online-Durchsuchungen bis hin zur aktuellen Debatte um die personelle Absicherung der Arbeitsfähigkeit unseres Verfassungsschutzes – immer stehen Linke und Grüne auf der Bremse“, so der CDU-Innenpolitiker.
Hintergrund:
Derzeit dürfen Ermittler nur Identität und Geschlecht aus dem Erbgut herauslesen. Dabei kann dieses viel mehr verraten: die Farbe von Haut, Haaren und Augen – und sogar die Herkunft. Auch die „Spurenkommission“ der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin plädiert deshalb dafür, per DNA künftig mehr als nur Identität und Geschlecht ermitteln zu dürfen. Bei der Augenfarbe (blau oder braun) liegt die Trefferquote inzwischen bei 90 bis 95 Prozent, bei den Haarfarben (rot, blond, braun oder schwarz) bei immerhin 75 bis 90 Prozent. Die Hautfarbe – hell oder dunkel – lässt sich sogar mit 98-prozentiger Sicherheit ermitteln. Schwieriger ist es beim Alter, bei dem es Abweichungen von bis zu fünf, höchstens zehn Jahren gibt. Zudem lässt das Erbgut recht verlässliche Rückschlüsse auf die „biogeografische Herkunft“ zu. Möglich sind Erkenntnisse zum Kontinent, im besten Fall eine regionale Zuordnung – etwa nach West-, Ost- oder Südeuropa.