Zu den Medienberichten über die Pläne der Landesregierung für eine Lockerung der Corona-Regeln in Thüringen und der bundespolitischen Debatte im Rahmen der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Mario Voigt:
„Es ist gut, dass die Landesregierung sich bewegt. Wichtig ist jedoch vor allem eine Vereinfachung der Regeln. Dazu hat die CDU-Fraktion klare Prinzipien formuliert: Draußen Abstand, innen Maske. Und 3G überall dort, wo keine Masken getragen und Abstände nicht eingehalten werden können. Die Landesregierung muss konsequent in diese Richtung gehen und sich auch im Bund für eine solche Klarheit stark machen, die es bislang nicht gibt. Beim Genesenenstatus herrscht ein heilloses Durcheinander. Bundesgesundheitsminister Lauterbach und das RKI haben sich völlig vergaloppiert. Die per Federstrich erfolgte Verkürzung wird jetzt nur teilweise revidiert und die Unsicherheit bleibt. Nur mit Verlässlichkeit und eindeutigen Regeln kann die Akzeptanz der Menschen für die Corona-Regeln wieder steigen.“
Maßnahmenpapier der CDU-Landtagsfraktion: „Raus aus dem Corona-Regel-Wust – 7 Prinzipien zurück zur Normalität in Thüringen“
Mit der Omikron-Variante hat die Corona-Pandemie eine neue Phase erreicht. Während die Ansteckungsfähigkeit des Virus gestiegen ist, sind die Belastungen des Gesundheitssystems unter dem Niveau der vergangenen Pandemiewellen. Der Scheitelpunkt der Pandemie wird nach Berechnungen des Robert-Koch-Instituts derzeit für Mitte/Ende Februar prognostiziert. Absehbar ist, dass eine erneute Überlastung des Gesundheitssystems nicht zu erwarten ist. Mit dieser neuen Phase der Pandemie haben sich die Entscheidungsgrundlagen für pandemiebedingte Einschränkungen wesentlich verändert. Es ist nunmehr an der Zeit, die Rückkehr zur Normalität vorzubereiten.
Zugleich sinkt aktuell die Akzeptanz für bestehende Schutzmaßnahmen bei den Menschen deutlich. Immer neue und komplexere Regeln, die tief in bürgerliche Freiheiten eingreifen, tragen dazu bei. In Summe ist für viele nicht mehr nachvollziehbar, wo welche Regeln gelten und welchen Prinzipen diese Regeln folgen. So wird nicht deutlich, welchen Nutzen es hat, dass touristische Gäste unter 2G-Bedingungen und Geschäftsreisende unter 3G-Bedingungen schlussendlich gemeinsam in einem Hotel ihre Mahlzeiten einnehmen. Ebenso ist schwer nachvollziehbar, warum im Einzelhandel in einzelnen Bereichen Zugangsbeschränkungen bestehen, in anderen Bereichen jedoch nicht. Mögen die Begründungen für die Ein- zelmaßnahmen zunächst sinnvoll erscheinen, so birgt die Undurchsichtigkeit der geltenden Regelungen größere Gefahren für das Pandemiemanagement, als durch zusätzliche Einzelmaßnahmen Vorteile erreicht werden können. Gleichzeitig befindet sich ein nicht unwe- sentlicher Teil der Menschen aufgrund ständig wechselnder Regeln und unterschiedlicher örtlicher Auslegungen und Anwendungen unwissentlich im Bereich der Illegalität. Dieser Zustand muss schleunigst beendet und die Pandemieregeln bundeseinheitlich nach weni- gen, dafür aber klaren und leicht verständlichen Prinzipien neu strukturiert werden. Dazu bedarf es einfacher und nachvollziehbarer Regelungen mit einer klaren und verständlichen Sprache. Verordnungen mit mehr als 40 Seiten und dazu noch zahlreiche ergänzende Allgemeinverfügungen müssen der Vergangenheit angehören. Ziel muss sein, bis Mitte März die weitreichenden Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens zurückzunehmen.
- “Eigenverantwortung statt Regelwust”: Seit Monaten ist klar, dass der Großteil der Ansteckungen auf Kontakte im privaten Familien- und Freundeskreis zurückgeht, wo nur selten die AHAL-Regeln eingehalten Daher ist es wichtig, Kontakte aus dem privaten Bereich in die Öffentlichkeit – insbesondere mit zunehmend steigen- den Temperaturen in den Außenbereich – zu verlagern. Denn die Einhaltung der Hygienevorschriften im privaten Bereich lässt sich weder kontrollieren, noch durchsetzen. Anstelle komplizierter, tief in den Privatbereich eingreifender und mit Strafen versehener Vorschriften, die stets den Eindruck eines übergriffigen States hervorrufen, ist der klare Appell an die Bürgerinnen und Bürger zu richten, sich auf die eigene Verantwortung für die Mitmenschen zu besinnen sowie sich impfen zu lassen.
- “Normalität für Kinder und Jugendliche“: Kinder und Jugendliche sind in besonderem Maße Leidtragende der Eine ungestörte und freie Entwicklung für Kinder zu ermöglichen, muss eines der ersten erklärten Ziele einer Öffnung sein. Deshalb hat es Priorität, Kindern den freien Zugang zu Kontakten, Bildung, Sport und Kulturangeboten unabhängig vom Impfstatus zu ermöglichen.
- “Außen Abstand halten”: Bei Einhaltung eines Mindestabstandes sind Ansteckun- gen im Außenbereich äußerst Entsprechend sollte die einzige Maßgabe im Außenbereich die Einhaltung eines Mindestabstandes sein. Dies ermöglicht es unter anderem, eine Vielzahl an Sportarten ohne Einschränkungen durchzuführen. Gleichzeitig gilt es, öffentliche Angebote gezielt in den Außenbereich zu verlagern.
- “Innen Maske tragen”: Durch das korrekte Tragen möglichst einer FFP-2-Maske lässt sich das Infektionsrisiko signifikant Darüber hinaus gehende Zu- gangsbeschränkungen müssen der Vergangenheit angehören. Auch mit Blick auf die entsprechende Verlagerung von Kontakten in den öffentlichen Bereich ist hier eine breite Öffnung unter Verwendung einer Maske sinnvoll und angemessen. Mit Blick auf das Urteil das niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtsurteil vom 23.11.2021 muss das zwingend für alle Bereiche des Handels, darüber hinaus aber auch am Arbeitsplatz und für körpernahe Dienstleistungen gelten.
- “3G dort, wo keine Masken getragen und Abstände nicht eingehalten werden können”: In bestimmten Innenbereichen, B. der Gastronomie oder einiger körper- nahen Dienstleistungen, kann keine Maske getragen werden. Auch im Außenbereich kann in einigen Situationen ein Mindestabstand nicht eingehalten werden. Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko kann in diesen Bereichen nicht ausgeschlossen werden. Deshalb braucht es hier noch Regelungen zum Schutz vor Infektionen, weshalb eine Testung von Personen ohne ausreichenden Impfschutz oder Genesenenstatus not- wendig ist. 2G- oder 2G+-Regelungen braucht es in diesen Bereichen aber nicht mehr.
- “Besonderer Schutz für besonders Schutzbedürftige”: Überall dort, wo Menschen mit besonderer Schutzbedürftigkeit vor dem Corona-Virus physische Kontakte mit hoher Intensität haben (bspw. In Kranken- oder Pflegeeinrichtungen) bedarf es eines erhöhten Hier sind auch weiterhin regelmäßige und verlässliche Testungen sowie eine Kontaktpersonennachverfolgung notwendig. Der gezielte Schutz vulnerabler Gruppen muss zukünftig an die Stelle breitgefächerter Einschränkungen der gesamten Bevölkerung treten. Im Gegenzug sollen generelle verpflichtende Testungen an weniger gefährdeten Arbeitsplätzen zukünftig entfallen.
- „In den Neustart investieren statt Schließungen kompensieren”: Nahezu alle Lebensbereiche haben die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen zu spüren bekom- Bei vielen sind die Reserven sowohl mental als auch finanziell aufgebraucht. Unsere Unternehmen und Selbstständigen aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen endlich eine klare Perspektive für eine Zukunft ohne verlustreiche Einschränkungen. Die finanziellen Zuschüsse des Bundes sollten den Neustartgedanken in den Mittelpunkt stellen und das Investieren in Öffnung zum Leitmotiv machen. Mit Investitionszuschüssen sollen die Unternehmen und Betriebe in die Lage versetzt werden, Arbeitsplätze zu sichern und ihre Dienste wieder uneingeschränkt anzubieten. Für Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft braucht es bei der Organisation von Großveranstaltungen eine unbürokratische Absicherung, um eine Rückkehr zur Normalität zu unterstützen und Ängste zu nehmen. Mit einer In- formationskampagne soll der Weg aus der Pandemie hin zu einem Neustart des ge- sellschaftlichen und kulturellen Lebens aufgezeigt werden. Gleichzeitig ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das Pandemiemanagement zu evaluieren, um aus den gemachten Erfahrungen Lehren für kommende Krisen zu ziehen.