Pressemitteilung zu den 6. Bitburger Gesprächen in München: „Rechtsordnungen im transatlantischen Wettbewerb“

vbw wirbt für TTIP und neues „Safe Harbour-Abkommen“
vbw kritisiert EU-Pläne zur Einführung von Sammelklagen gegen Unternehmen

(München, 03.12.2015). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat zusammen mit der Gesellschaft für Rechtspolitik (gfr) zum sechsten Mal die Bitburger Gespräche in München ausgerichtet. Thema der zweitägigen Veranstaltung: „Rechtsordnungen im transatlantischen Wettbewerb“.
vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt verwies darauf, dass die USA Bayerns Handelspartner Nummer eins sind: „Im vergangenen Jahr gingen fast 12 Prozent aller bayerischen Ausfuhren in die Vereinigten Staaten. Verglichen mit dem Vorjahreszeitraum haben die Importe aus den USA in den ersten acht Monaten 2015 um 27 Prozent zugelegt, die Exporte um 21 Prozent. Wenn wir auch künftig im globalen Wettbewerb bestehen wollen, brauchen wir die USA weiter als unseren wichtigsten Handelspartner. Daher muss das transatlantische Freihandelsabkommen TTIP rasch zum Abschluss gebracht werden.“ Brossardt begrüßte den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission, der eine institutionalisierte Investitionsgerichtsbarkeit vorsieht.
Außerdem drängt die vbw darauf, zügig einen verlässlichen Rechtsrahmen für den Datenaustausch zwischen Europa und den USA zu schaffen. „Wir brauchen ein neues ‚Safe-Harbour-Abkommen‘, das den Bedenken des Europäischen Gerichtshofes Rechnung trägt“, so Brossardt.
Die vbw warnt jedoch davor, Sammelklagen von Verbrauchern gegen Unternehmen nach US-amerikanischem Vorbild auch in Europa einzuführen. Brossardt: „Auf dem europäischen Kontinent gelten der Grundsatz der Eigenverantwortung und das Prinzip des individuellen Rechtsschutzes. Ziele, die über die Schadenskompensation hinausgehen und zum Beispiel der Abschreckung und Prävention dienen, sollten weiterhin nur vom Staat durchgesetzt werden. Wir sehen es daher mit großer Sorge, dass sich die Europäische Kommission mit dem Gedanken trägt, Sammelklagen gegen Unternehmen einzuführen.“ Die vbw sieht dabei vor allem die Gefahr, dass nicht konkretisierte Massenansprüche erhoben werden. „Auch der Grundsatz, dass die unterlegene Partei die Kosten eines Rechtsstreits zu tragen hat, würde aufgegeben“, sagte Brossardt.
Die vbw begrüßt dagegen das Vorhaben, Englisch als Gerichtssprache einzuführen. Sie fordert, ein vom Bundesrat angestoßenes Gesetzgebungsverfahren zügig fortzuführen. „Dies brächte den Wegfall von Übersetzungs- und Dolmetscherkosten und würde es ausländischen Vertragspartnern erleichtern, ihre Rechtswahlentscheidung für das deutsche Recht zu treffen“, so Brossardt.

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