„Aus aktuellem Anlass erinnern wir an unsere Forderung, die wir bereits am 2. Februar erhoben haben. Im Blick auf die Verjährungsfrist in Deutschland wiederholen wir: Es ist für viele betrüblich festzustellen, dass die von vielen einzelnen Straftätern begangenen Missbrauchsdelikte inzwischen verjährt sind und allzu lange verschwiegen wurden. Wegen der Schwere der Schuld und weil die Verletzungen der Seele bei den Opfern keine Verjährungsfrist kennen, ist zu fordern, dass künftig derartige Straftaten keinen Schutz durch Verjährung bekommen. Im Sinne der Opfer ist der Gesetzgeber gefordert, gerade hier langfristige Strafverfolgung zu ermöglichen und entsprechende Regelungen zu treffen.
Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist ein abscheuliches Verbrechen. Es ist zu begrüßen, dass Politik, Kirchen und andere Betroffene bereit sind, alles nur Mögliche zurAufklärung solcher Verbrechen zu tun. Zeitnahe Ermittlungen müssen erleichtert werden. Wir brauchen dringend eine Kultur der ehrlichen und nachhaltigen Aufklärung. Zugleich brauchen wir in unserer weitgehend durchsexualisierten Gesellschaft die Entdeckung von Ehrfurcht und Respekt gerade in der für jeden Menschen so wichtigen Sexualität. Vor allem Kindheit und Jugend, nicht zuletzt die herausfordernde Zeit der Pubertät, sollten von einer wachsenden Kultur der Ehrfurcht umgeben sein. Diese Aufgabe stellt sich nicht nur den Kirchen, sondern allen, die an einer menschengerechten Zukunft mitarbeiten wollen.
Wir begrüßen die Initiative der Bundesfamilienministerin, Kristina Schröder, zu einem Runden Tisch alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen einzuladen. Dabei muss es vor allem um die Opfer gehen und die Hilfe, die sie benötigen, mit den seelischen Verletzungen fertig zu werden. Der Runde Tisch sollte aber auch überlegen, wie künftig Opfer vermieden werden und was in unserer Gesellschaft dringend besser werden muss und kann.“
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